Testament
Alles Wichtige zu Formvorschriften, der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht Hamburg und dem Unterschied zum Erbvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Testament regelt die Erbfolge individuell und weicht von der gesetzlichen Erbfolge ab.
- Es kann eigenhändig (handschriftlich) oder als öffentliches Testament durch einen Notar verfasst werden.
- Die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg schützt das Dokument vor Verlust oder Fälschung.
- Bestattungswünsche sollten separat geregelt werden, da die Testamentseröffnung oft erst nach der Beisetzung erfolgt.
Ratgeber zum Testament
Warum ein Testament sinnvoll ist
Wer kein Testament verfasst, überlässt die Verteilung seines Vermögens der gesetzlichen Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Wünschen, insbesondere bei unverheirateten Paaren oder komplexen Familienkonstellationen. Ein Testament schafft Klarheit und kann Streitigkeiten unter den Angehörigen vermeiden. In Hamburg ist das Nachlassgericht für die Eröffnung zuständig, sobald der Sterbefall eintritt.
Formen des Testaments
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem eigenhändigen (privatschriftlichen) und dem öffentlichen (notariellen) Testament. Beide Formen sind rechtlich bindend, sofern die Formvorschriften eingehalten werden.
Das eigenhändige Testament
Diese Form ist die einfachste und kostengünstigste Variante. Der Verfasser muss den gesamten Text handschriftlich niederlegen. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text ist unwirksam. Zwingend erforderlich sind zudem die eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Zunamen sowie die Angabe von Ort und Datum der Niederschrift. Dies dient im Zweifel dazu, bei mehreren Testamenten die zeitliche Abfolge zu klären.
Das notarielle Testament
Hierbei wird der letzte Wille durch einen Notar beurkundet. Der Notar berät rechtlich und stellt sicher, dass die Formulierungen juristisch eindeutig sind. Ein großer Vorteil des notariellen Testaments ist, dass es im Erbfall oft den Erbschein ersetzen kann. Dies spart den Erben später Gebühren und Aufwand beim Nachlassgericht.
Aufbewahrung und Hinterlegung in Hamburg
Ein Testament, das zu Hause aufbewahrt wird, birgt Risiken: Es kann verloren gehen, übersehen oder im schlimmsten Fall von benachteiligten Personen vernichtet werden. Eine sichere Alternative ist die amtliche Verwahrung.
Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht
In Hamburg können Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Welches der Hamburger Amtsgerichte (z.B. Mitte, Altona, Wandsbek, Harburg, Bergedorf, Blankenese, Barmbek) zuständig ist, richtet sich meist nach dem Wohnsitz. Durch die Hinterlegung wird das Dokument im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. So ist garantiert, dass das Nachlassgericht im Sterbefall von der Existenz des Testaments erfährt.
Testament und Bestattungswünsche
Häufig werden Wünsche zur Beisetzung, etwa eine Seebestattung oder die Beisetzung in einem Friedwald, im Testament niedergeschrieben. Dies ist jedoch problematisch, da das Testament oft erst Wochen nach der Bestattung eröffnet wird. Wünsche zur Bestattungsart oder zum Ort (z.B. Hamburger Friedhöfe wie Ohlsdorf oder Öjendorf) sollten daher besser in einer Bestattungsvorsorge oder einer Totenfürsorgevollmacht geregelt werden. Auch das Bestattungsgesetz gibt hierzu Rahmenbedingungen vor. Wer sichergehen will, informiert eine Vertrauensperson zu Lebzeiten über diese Wünsche.
Checkliste: Eigenhändiges Testament
- Der gesamte Text muss handschriftlich verfasst sein.
- Eine eindeutige Überschrift wählen (z.B. „Mein Testament“).
- Ort und Datum der Niederschrift oben oder unten notieren.
- Den vollen Namen (Vor- und Zuname) als Unterschrift unter den Text setzen.
- Erben klar benennen (Vermeidung vager Formulierungen).
- Ggf. Ersatzerben bestimmen, falls der Haupterbe vorverstirbt.
- Sichere Aufbewahrung wählen oder beim Amtsgericht hinterlegen.
Ablauf der Hinterlegung beim Amtsgericht
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1Testament verfassen (handschriftlich oder notariell).
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2Zuständiges Amtsgericht in Hamburg ermitteln (Wohnortprinzip).
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3Persönliches Erscheinen oder schriftlicher Antrag auf Hinterlegung.
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4Vorlage von Personalausweis und Geburtsurkunde.
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5Einzahlung der Hinterlegungsgebühr bei der Gerichtskasse.
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6Erhalt des Hinterlegungsscheins (gut aufbewahren).
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7Automatische Meldung an das Zentrale Testamentsregister.