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Erbrecht & Formalitäten

Erbschein

Wann dieses Dokument unverzichtbar ist, wie das Verfahren am Hamburger Nachlassgericht abläuft und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das Ihr Erbrecht gegenüber Dritten (Banken, Grundbuchamt) beweist.
  • Er ist oft notwendig, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.
  • Zuständig ist in Hamburg das Nachlassgericht am Amtsgericht des letzten Wohnbezirks des Verstorbenen.
  • Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind gesetzlich festgelegt.

Wissenswertes zum Erbschein

Was ist ein Erbschein und wofür wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, wer Erbe eines Verstorbenen geworden ist und wie groß der jeweilige Erbteil ist. Er wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass Dritte – wie Banken oder Behörden – auf die Richtigkeit der Angaben im Erbschein vertrauen dürfen.

Nicht in jedem Erbfall ist dieses Dokument zwingend erforderlich. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, reicht dies oft zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll aus, um sich als Rechtsnachfolger zu legitimieren. Ist jedoch nur ein handschriftliches Testament vorhanden oder tritt die gesetzliche Erbfolge ein (weil gar kein letzter Wille verfasst wurde), verlangen Geschäftspartner fast immer einen Erbschein. Insbesondere das Grundbuchamt fordert für die Umschreibung von Immobilien zwingend einen Erbschein, sofern keine notarielle Verfügung von Todes wegen existiert.

Zuständigkeit in Hamburg: Wo stelle ich den Antrag?

In Hamburg ist das Nachlassgericht keine zentrale Behörde für das gesamte Stadtgebiet, sondern eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts. Welches der Hamburger Amtsgerichte (z.B. Hamburg-Mitte, Altona, Wandsbek, Harburg, Bergedorf, Barmbek oder Blankenese) zuständig ist, hängt vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen ab. War der Erblasser beispielsweise in Eimsbüttel gemeldet, ist das dort zuständige Amtsgericht Ihr Ansprechpartner.

Der Antrag kann auf zwei Wegen gestellt werden:

  1. Direkt beim Nachlassgericht: Sie vereinbaren einen Termin bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts. Dort wird der Antrag aufgenommen.
  2. Über einen Notar: Sie können den Antrag auch bei einem beliebigen Notar in Hamburg beurkunden lassen. Dieser leitet die Unterlagen dann an das Gericht weiter.

In beiden Fällen müssen Sie bestimmte Angaben an Eides statt versichern, um die Richtigkeit Ihrer Ansprüche zu untermauern.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie Ihre Verwandtschaftsverhältnisse oder Ihre Einsetzung als Erbe lückenlos nachweisen. Das Gericht prüft diese Angaben streng nach den Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Während Bestatter oft die Beschaffung der ersten Sterbeurkunde übernehmen, liegt die Zusammenstellung der Dokumente für das Erbe meist in der Verantwortung der Angehörigen.

Typischerweise werden Personenstandsurkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift gefordert. Dazu gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden aller Personen, die die Verwandtschaftskette zum Erblasser bilden. Existiert ein Testament, muss dieses im Original vorgelegt werden, sofern es sich nicht bereits in amtlicher Verwahrung befindet.

Kosten und Dauer des Verfahrens

Die Gebühren für einen Erbschein sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundesweit einheitlich. Sie hängen nicht vom Aufwand des Gerichts ab, sondern ausschließlich vom sogenannten Geschäftswert – also dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt des Todes. Es fallen in der Regel zwei Gebühren an: eine für das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.

Die Bearbeitungsdauer an den Hamburger Gerichten variiert und hängt von der Komplexität des Falls sowie der aktuellen Auslastung ab. Sind alle Unterlagen vollständig und die Erbfolge klar, kann der Schein oft zeitnah ausgestellt werden. Müssen jedoch noch Urkunden beschafft, Verwandte ermittelt oder Testamente ausgelegt werden, kann sich das Verfahren über mehrere Wochen oder Monate hinziehen.

Checkliste: Unterlagen für den Erbscheinsantrag

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Sterbeurkunde des Erblassers (Original)
  • Geburtsurkunde des Erblassers
  • Sämtliche Testamente oder Erbverträge (falls vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Ehegatten)
  • Geburtsurkunden der Kinder (bei gesetzlicher Erbfolge)
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
  • Anschriften aller Miterben

Ablauf des Erbscheinsverfahrens

  1. 1
    Prüfung, ob ein Erbschein benötigt wird (z.B. Anforderung durch Bank oder Grundbuchamt)
  2. 2
    Zusammenstellung aller notwendigen Personenstandsurkunden und Testamente
  3. 3
    Ermittlung des zuständigen Nachlassgerichts (letzter Wohnsitz in Hamburg)
  4. 4
    Terminvereinbarung beim Amtsgericht oder einem Notar
  5. 5
    Stellung des Erbscheinsantrags und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  6. 6
    Zahlung der Gerichtskosten nach Aufforderung
  7. 7
    Erteilung und Zusendung des Erbscheins durch das Gericht