Bestattungspflicht
Ein Leitfaden für Angehörige zur gesetzlichen Verpflichtung, der Reihenfolge der Verantwortlichen und dem Umgang mit Fristen in der Hansestadt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Hamburg regelt das Bestattungsgesetz, wer für die Organisation der Bestattung verantwortlich ist.
- Die Bestattungspflicht folgt einer festen Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel.
- Bestattungspflicht (Organisation) und Kostentragungspflicht (Bezahlung) sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.
- Auch bei einer Erbausschlagung bleibt die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Organisation der Bestattung oft bestehen.
- Handeln Angehörige nicht rechtzeitig, veranlasst das zuständige Bezirksamt die Bestattung und stellt die Kosten in Rechnung.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Definition und Unterschied zur Kostentragungspflicht
Im Trauerfall herrscht oft Unsicherheit darüber, wer die notwendigen Schritte einleiten muss. In Hamburg ist dies im Bestattungsgesetz klar geregelt. Es wird zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht unterschieden. Die Bestattungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Gefahrenabwehr. Sie bestimmt, wer dafür sorgen muss, dass eine ordnungsgemäße Bestattung stattfindet. Dies muss zeitnah geschehen, um hygienische und pietätvolle Standards zu wahren.
Die Kostentragungspflicht hingegen betrifft die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlt. Dies sind in der Regel die Erben. Es kommt häufig vor, dass eine Person bestattungspflichtig ist (z. B. der Sohn als nächster Angehöriger), aber nicht kostentragungspflichtig (z. B. weil er das Erbe ausgeschlagen hat oder ein Testament andere Erben benennt). Dennoch muss der Bestattungspflichtige zunächst in Vorleistung treten oder den Auftrag erteilen.
Die Totenfürsorge
Eng verknüpft mit der Bestattungspflicht ist das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge. Dies ist das gewohnheitsrechtliche Recht, über den Leichnam und die Art der Bestattung zu bestimmen. In erster Linie ist hierbei der Wille des Verstorbenen maßgeblich. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche geäußert (etwa in einer Bestattungsverfügung oder einem Testament), sind diese für die Angehörigen bindend.
Reihenfolge der Bestattungspflichtigen in Hamburg
Das Hamburger Bestattungsgesetz legt eine strikte Hierarchie fest, wer die Bestattung veranlassen muss. Wenn die erstgenannte Personengruppe nicht vorhanden oder handlungsfähig ist, rückt die nächste Gruppe nach. Die Reihenfolge ist wie folgt:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern
- Volljährige Enkelkinder
- Partner einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft
Sind mehrere Personen gleichen Ranges vorhanden (zum Beispiel drei erwachsene Kinder), sind sie alle gleichermaßen verpflichtet. In der Praxis übernimmt meist eine Person die Organisation, die anderen bleiben jedoch rechtlich in der Verantwortung.
Fristen und behördliche Abläufe
Nach dem Eintritt des Todes müssen Angehörige zügig handeln. In Hamburg gelten spezifische Fristen für die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder ein Krematorium. Diese Fristen hängen unter anderem vom Eintritt des Todes und der Ausstellung des Totenscheins ab. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist (z. B. Standesamt Hamburg-Mitte oder Eimsbüttel).
Zur Erledigung der Formalitäten werden diverse Dokumente benötigt, darunter der Personalausweis, die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil. Fehlen Unterlagen, kann dies den Prozess verzögern. Ein Erbschein ist für die reine Beauftragung des Bestatters meist noch nicht zwingend erforderlich, wird aber später für Bankgeschäfte relevant.
Ordnungsbehördliche Bestattung
Kümmern sich die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen oder sind keine Angehörigen auffindbar, greift das zuständige Bezirksamt ein. Die Behörde ordnet dann eine Bestattung von Amts wegen an, um Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Ordnung abzuwenden. Dies entbindet die Angehörigen jedoch nicht von den Kosten. Das Amt wird versuchen, die Auslagen von den Verpflichteten zurückzufordern.
Erste Schritte für Bestattungspflichtige
- Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
- Bestattungsvorsorgevertrag oder Willenserklärung des Verstorbenen suchen
- Personalausweis und Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde) zusammenstellen
- Bestattungsunternehmen kontaktieren und Überführung veranlassen
- Sterbefall beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes anzeigen
- Krankenkasse und Rentenversicherung informieren (Rentennummer bereithalten)
- Andere Angehörige über den Todesfall informieren
Ablauf der Organisation
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1Feststellung des Todes und Erhalt des Totenscheins
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2Prüfung der eigenen Bestattungspflicht gemäß gesetzlicher Reihenfolge
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3Auswahl eines Bestatters und Festlegung der Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung)
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4Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt (z. B. in Hamburg-Nord oder Harburg)
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5Planung der Trauerfeier und Terminabstimmung mit Friedhofsverwaltung oder Krematorium
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6Beisetzung und anschließende Grabpflegeorganisation