Totenschein
Totenschein verständlich erklärt: Wer ihn ausstellt, welche Angaben er enthält und wie es danach mit Sterbeurkunde und Bestattung weitergeht.
Kurz erklärt
- Definition: Der Totenschein ist die ärztliche Bescheinigung über den Tod, den Todeszeitpunkt und die festgestellte Todesart beziehungsweise Todesursache.
- Synonym: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch „Todesbescheinigung“ gesagt. Die beiden Glossarbeiträge werden deshalb zusammengeführt.
- Nicht verwechseln: Der Totenschein ist nicht die später vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde.
Was Angehörige in Hamburg unmittelbar nach einem Todesfall tun sollten, erklärt der Ratgeber zum Totenschein.
Kurz eingeordnet
Wer stellt den Totenschein aus?
Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Bei einem Todesfall zu Hause wird dafür der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Rettungsdienst gerufen. Der Bestatter übernimmt anschließend häufig die weitere Koordination.
Totenschein und Sterbeurkunde
Der Totenschein ermöglicht die weiteren behördlichen Schritte. Die Sterbeurkunde wird dagegen vom zuständigen Standesamt ausgestellt und wird für viele Formalitäten und die Bestattung benötigt.
Ausführlicher Ratgeber
Die praktische Anleitung mit Ablauf, wichtigen Entscheidungen und weiterführenden Hinweisen findest du im ausführlichen Ratgeber zum Totenschein.
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