Totenschein in Hamburg: Todesbescheinigung, Ablauf und Kosten
Wer die Todesbescheinigung ausstellt, welche Teile sie enthält und wie der Weg zur Sterbeurkunde in Hamburg abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Totenschein ist die gebräuchliche Bezeichnung; im Hamburger Recht heißt das Dokument Todesbescheinigung.
- Ein Arzt stellt die Todesbescheinigung nach der ärztlichen Leichenschau aus.
- Sie besteht aus einem äußeren Teil und einem verschlossenen medizinischen Innenteil.
- Die Sterbeurkunde stellt anschließend das Standesamt am Sterbeort aus.
- Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der GOÄ und der konkreten Situation.
Der Totenschein heißt im Hamburger Bestattungsrecht offiziell Todesbescheinigung. Ein Arzt stellt ihn nach der ärztlichen Leichenschau aus. Die Sterbeurkunde ist ein anderes Dokument: Sie wird später vom Standesamt am tatsächlichen Sterbeort ausgestellt und dient als amtlicher Personenstandsnachweis.
Totenschein in Hamburg: Bedeutung und Ausstellung
Was ist ein Totenschein beziehungsweise eine Todesbescheinigung?
Die Todesbescheinigung ist das ärztliche Dokument über die durchgeführte Leichenschau. Umgangssprachlich wird sie meist Totenschein genannt; auch „Leichenschauschein“ wird verwendet. Das Dokument hält unter anderem fest, dass der Tod sicher eingetreten ist, welcher Todeszeitpunkt festgestellt oder geschätzt wurde und wie der Arzt die Todesart einordnet.
Außerdem werden medizinische Angaben zur Todesursache und mögliche Hinweise auf besondere Infektionsgefahren erfasst. Die Todesbescheinigung begründet keine Erbenstellung und ersetzt keine Sterbeurkunde. Sie dient zunächst der medizinischen, behördlichen und personenstandsrechtlichen Bearbeitung des Todesfalls. Maßgeblich sind insbesondere die Regeln des Hamburgischen Bestattungsgesetzes.
Wer stellt den Totenschein aus?
Die Todesbescheinigung stellt der Arzt aus, der die Leichenschau vorgenommen hat. In Hamburg ist grundsätzlich jeder niedergelassene Arzt verpflichtet, eine angeforderte Leichenschau durchzuführen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
Im Krankenhaus sorgt die Einrichtung dafür, dass ein dort tätiger oder beauftragter Arzt die Leichenschau unverzüglich durchführt. Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause wird häufig der behandelnde Hausarzt verständigt. Außerhalb der Praxiszeiten kommt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 in Betracht.
Ist unklar, ob die Person tatsächlich verstorben ist, oder besteht die Möglichkeit eines akuten medizinischen Notfalls, muss der Notruf 112 gewählt werden. Angehörige sollen den Tod nicht selbst feststellen.
Natürliche, nichtnatürliche und unaufgeklärte Todesart
Der Arzt ordnet die Todesart als natürlich, nichtnatürlich oder unaufgeklärt ein. Ein natürlicher Tod liegt vor, wenn der Tod nachvollziehbar auf eine innere Erkrankung oder altersbedingte Ursache zurückgeführt werden kann und keine Hinweise auf äußere Einwirkungen bestehen.
Bei Hinweisen auf Unfall, Suizid, Straftat, Vergiftung oder eine andere äußere Einwirkung verständigt der Arzt Polizei oder Staatsanwaltschaft. Kann ein nichtnatürlicher Tod nicht sicher ausgeschlossen werden, wird die Todesart als unaufgeklärt dokumentiert. Die Polizei ermittelt regelmäßig im Auftrag der Staatsanwaltschaft; über die Freigabe zur Bestattung entscheidet in den Fällen des § 159 StPO nicht allein die Kriminalpolizei.
Ablauf der ärztlichen Leichenschau
-
1Arzt verständigen: bei möglichem Notfall 112, bei erwartetem Todesfall Hausarzt oder außerhalb der Praxiszeiten 116117.
-
2Vollständige Untersuchung des Leichnams ermöglichen; die Leichenschau soll möglichst am Sterbe- oder Auffindeort erfolgen.
-
3Der Arzt prüft sichere Todeszeichen, Todeszeitpunkt, Todesart, erkennbare Todesursache und mögliche Infektionsgefahren.
-
4Wenn eine vollständige Untersuchung am Sterbeort nicht möglich oder unzumutbar ist, kann sie unter gesetzlichen Voraussetzungen an einem geeigneten Ort fortgesetzt werden.
-
5Der Arzt füllt die Hamburger Todesbescheinigung aus und verschließt den medizinischen Innenteil.
Dokumentenweg und Sterbeurkunde
Äußerer und verschlossener innerer Teil
Die Hamburger Todesbescheinigung besteht aus einem äußeren Teil und einem verschlossenen inneren Teil.
Der äußere Teil enthält insbesondere Angaben zur Identität, zum Sterbe- oder Auffindeort, zum Todeszeitpunkt, zur Todesart und zu möglichen besonderen Gefahren oder implantierten Geräten. Er ist nicht „öffentlich“ für jedermann, enthält aber nicht die ausführliche medizinische Ursachenkette.
Der verschlossene innere Teil enthält besonders geschützte medizinische Angaben, unter anderem Krankheitsvorgeschichte, die Kette der Todesursachen, Wiederbelebungsmaßnahmen und nähere Angaben bei nichtnatürlichen Todesfällen. Der Arzt verschließt ihn so, dass er beim weiteren Transport nicht gelesen werden kann.
Wer bekommt den Totenschein?
Der Arzt übergibt die verschlossene Todesbescheinigung der Person, die den Sterbefall beim Standesamt anzeigen muss. Häufig beauftragen Angehörige ein Bestattungsunternehmen, das die Unterlagen entgegennimmt und beim zuständigen Standesamt einreicht.
Das Standesamt nimmt die erforderlichen Angaben auf und leitet die Todesbescheinigung anschließend an die zuständige Gesundheitsbehörde weiter. Angehörige erhalten nicht automatisch eine vollständige lesbare Kopie und dürfen den verschlossenen Innenteil nicht selbst öffnen. Wer ein berechtigtes Interesse an den medizinischen Umständen des Todes hat, kann bei der zuständigen Behörde Auskunft oder Einsicht beantragen; schutzwürdige Interessen werden dabei geprüft.
Totenschein oder Sterbeurkunde: Was ist der Unterschied?
Die Todesbescheinigung ist ein ärztliches Dokument. Sie entsteht unmittelbar nach der Leichenschau und enthält neben allgemeinen Angaben auch besonders geschützte medizinische Informationen.
Die Sterbeurkunde ist dagegen ein Personenstandsdokument. Sie wird vom Standesamt nach der Eintragung des Todes in das Sterberegister ausgestellt und enthält keine ausführliche medizinische Todesursache. Für Versicherungen, Rentenstellen, Banken und Nachlassangelegenheiten wird regelmäßig die Sterbeurkunde benötigt. Der medizinische Totenschein ersetzt sie nicht.
Todesbescheinigung und Sterbeurkunde im Vergleich
| Dokument | Wer stellt es aus? | Wofür und für wen? |
|---|---|---|
| Todesbescheinigung / Totenschein | Der Arzt, der die Leichenschau durchgeführt hat. | Medizinische und behördliche Dokumentation des Todes. Der Arzt übergibt das verschlossene Dokument der anzeigepflichtigen Person; häufig übernimmt ein Bestatter die Übermittlung an das Standesamt. Angehörige erhalten nicht automatisch eine vollständige lesbare Kopie. |
| Sterbeurkunde | Das Standesamt am tatsächlichen Sterbeort. | Amtlicher Personenstandsnachweis für Versicherungen, Rentenstellen, Banken, Nachlassverfahren und weitere Behörden- oder Vertragsvorgänge. Sie wird nach der Eintragung in das Sterberegister auf Antrag ausgestellt. |
| Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung | Das zuständige Standesamt. | Kann ausgestellt werden, wenn der Sterbefall angezeigt wurde, die endgültige Beurkundung wegen fehlender Unterlagen aber noch zurückgestellt werden muss. |
| Leichenpass | Die zuständige Hamburger Behörde, wenn Ziel- oder Transitstaat ihn verlangt. | Dient der grenzüberschreitenden Beförderung eines Leichnams. Antragsteller oder Bestatter erhalten ihn für die Überführung. |
Die Zuständigkeit des Standesamts richtet sich nach dem tatsächlichen Sterbeort. Todesbescheinigung und Sterbeurkunde sind unterschiedliche Dokumente.
Sonderfälle, Kosten und weitere Schritte
Was passiert in Hamburg nach einem Todesfall?
Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung veranlasst grundsätzlich die Einrichtung die Leichenschau und die Anzeige des Sterbefalls. Außerhalb einer Einrichtung sind die nach Personenstandsrecht verpflichteten Personen zuständig; in der Praxis wird häufig ein Bestattungsunternehmen beauftragt.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss grundsätzlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Fehlen Personenstandsurkunden, kann die endgültige Beurkundung zurückgestellt werden. Das Standesamt kann dann eine Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung ausstellen.
Zusätzliche Leichenschau vor einer Feuerbestattung
Vor einer Einäscherung ist in Hamburg eine weitere Leichenschau erforderlich. Sie soll bestätigen, dass keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod bestehen. Liegt eine staatsanwaltschaftliche Genehmigung vor, gelten die entsprechenden gesetzlichen Sonderregeln. Weitere Informationen bietet der Hamburg Service zur zusätzlichen Leichenschau.
Was kostet ein Totenschein in Hamburg?
Für die ärztliche Leichenschau gibt es keinen einheitlichen Hamburger Pauschalpreis. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Maßgeblich sind unter anderem Untersuchungsumfang, Mindestdauer, besondere Umstände, Wegegeld, Reiseentschädigung und zulässige Zuschläge.
Die Bundesärztekammer weist für die maßgeblichen Grundleistungen unter anderem folgende Beträge aus: GOÄ-Nummer 100: 110,51 Euro, GOÄ-Nummer 101: 165,77 Euro und GOÄ-Nummer 102: zusätzlich 27,63 Euro bei den dort geregelten besonderen Umständen. Bei kürzerer, aber noch abrechnungsfähiger Untersuchungsdauer gelten reduzierte Beträge. Aus einer einzelnen GOÄ-Ziffer lässt sich deshalb kein verbindlicher Gesamtpreis ableiten.
In vergütungspflichtigen Fällen trägt die Kosten grundsätzlich die bestattungspflichtige Person. Das ist nicht automatisch dieselbe Person wie der Erbe. Für Sterbefälle in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, deren Aufgabe die medizinische Betreuung umfasst, darf für die dort veranlasste Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung keine gesonderte Vergütung verlangt werden. Ob diese Ausnahme auf ein bestimmtes Pflegeheim zutrifft, hängt von dessen rechtlicher und organisatorischer Einordnung ab.
Was passiert bei einem Todesfall zu Hause?
Ist eine Person nicht ansprechbar und besteht auch nur die Möglichkeit, dass sie noch lebt oder wiederbelebt werden könnte, muss sofort 112 gewählt werden. Handelt es sich um einen erwarteten Todesfall ohne akute Notfallsituation, können Angehörige zunächst den behandelnden Hausarzt verständigen. Außerhalb regulärer Praxiszeiten kommt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 in Betracht.
Bis zur ärztlichen Untersuchung sollten Angehörige den Leichnam nicht unnötig verändern. Bei Hinweisen auf Unfall, Gewalteinwirkung, Vergiftung oder andere ungewöhnliche Umstände sollte die Umgebung möglichst unverändert bleiben.
Hilfreich können – soweit vorhanden – Personalausweis, Medikamentenliste, ärztliche Berichte, Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Informationen zum letzten bekannten Lebenszeitpunkt sein. Das Fehlen solcher Unterlagen darf die Verständigung eines Arztes nicht verzögern.
Was passiert im Krankenhaus oder Pflegeheim?
Im Krankenhaus veranlasst die Einrichtung die ärztliche Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung. Für die dort zu veranlassende Leichenschau darf nach dem Hamburgischen Bestattungsgesetz keine gesonderte Vergütung von Angehörigen verlangt werden.
Im Pflegeheim verständigt die Einrichtung den zuständigen Arzt und organisiert die weiteren Schritte. Welcher Arzt die Leichenschau durchführt, hängt von Einrichtung, Erreichbarkeit und Situation ab. Die Krankenhausregel darf nicht ohne Prüfung auf jedes Pflegeheim übertragen werden.
Todesfall im öffentlichen Raum oder im Ausland
Bei einer regungslosen oder nicht ansprechbaren Person im öffentlichen Raum ist grundsätzlich 112 zu wählen. Bei unklarer Identität oder Hinweisen auf einen nichtnatürlichen Tod werden Polizei und Staatsanwaltschaft beteiligt; vermeidbare Veränderungen am Fundort sollen unterbleiben.
Bei einem Todesfall im Ausland gelten zunächst die Vorschriften des jeweiligen Staates. Für eine Überführung können zusätzliche Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen oder Legalisierungen erforderlich sein. Die deutsche Auslandsvertretung kann über örtliche Verfahren und eine mögliche Überführung informieren.
Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?
Die Todesbescheinigung reicht allein nicht für alle Angaben im Sterberegister aus. Je nach Familienstand werden insbesondere Personalausweis, Geburtsurkunde, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil und bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des früheren Ehe- oder Lebenspartners benötigt.
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original oder in der vom Standesamt verlangten Form vorzulegen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen kann die konkrete Liste mit dem zuständigen Hamburger Standesamt abstimmen.
Was Angehörige für den Arzt bereithalten können
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person, soweit vorhanden
- aktuelle Medikamentenliste und ärztliche Berichte, soweit vorhanden
- Kontaktdaten behandelnder Ärzte
- Informationen zu bekannten Erkrankungen
- Angaben dazu, wann und von wem die Person zuletzt lebend gesehen wurde
- Personenstandsurkunden für das spätere Standesamt separat bereithalten
Was passiert in Hamburg nach dem Tod?
-
1Bei einem möglichen medizinischen Notfall 112 wählen; bei einem erwarteten Todesfall Arzt oder 116117 verständigen.
-
2Ärztliche Leichenschau ermöglichen und Todesbescheinigung ausstellen lassen.
-
3Das verschlossene Dokument der anzeigepflichtigen Person beziehungsweise dem beauftragten Bestatter übergeben.
-
4Sterbefall beim zuständigen Standesamt am tatsächlichen Sterbeort anzeigen.
-
5Standesamtliche Eintragung abwarten; bei fehlenden Unterlagen gegebenenfalls Bescheinigung über die zurückgestellte Beurkundung nutzen.
-
6Sterbeurkunde für Versicherungen, Rentenstelle, Banken und Nachlassangelegenheiten beantragen.
-
7Vor einer Feuerbestattung die zusätzliche Leichenschau und bei unnatürlichem oder unaufgeklärtem Tod die erforderlichen Freigaben beachten.
Häufige Fragen zum Totenschein
Was ist der Unterschied zwischen Totenschein und Todesbescheinigung? +
In Hamburg bezeichnen beide Begriffe grundsätzlich dasselbe ärztliche Dokument. Todesbescheinigung ist der offizielle Begriff des Hamburgischen Bestattungsgesetzes; Totenschein und Leichenschauschein sind gebräuchliche Bezeichnungen. Die Terminologie kann zwischen Bundesländern variieren.
Was ist der Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Sterbeurkunde? +
Die Todesbescheinigung stellt ein Arzt nach der Leichenschau aus. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt nach der Eintragung in das Sterberegister aus. Für Banken, Versicherungen, Rentenstellen und Nachlassangelegenheiten wird regelmäßig die Sterbeurkunde benötigt.
Wer stellt den Totenschein aus? +
Der Arzt, der die Leichenschau durchgeführt hat. In Krankenhäusern organisiert die Einrichtung die Untersuchung. Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause wird häufig der behandelnde Arzt verständigt.
Wer bekommt den Totenschein? +
Der Arzt übergibt die verschlossene Todesbescheinigung der anzeigepflichtigen Person. In der Praxis übernimmt häufig ein Bestatter den Transport zum Standesamt. Angehörige erhalten nicht automatisch eine vollständige lesbare Kopie.
Kann man den Totenschein beantragen? +
Nicht wie eine Sterbeurkunde bei einer Behörde. Angehörige können die Leichenschau veranlassen. Eine spätere Auskunft oder Einsicht in medizinische Angaben kann bei berechtigtem Interesse bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Was kostet ein Totenschein? +
Es gibt keinen verbindlichen Pauschalpreis. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der GOÄ und können von Untersuchungsumfang, Dauer, besonderen Umständen, Wegstrecke und zulässigen Zuschlägen abhängen. Für bestimmte Krankenhaus- und Einrichtungssituationen darf keine gesonderte Vergütung verlangt werden.
Können Angehörige den vertraulichen Teil einsehen? +
Nicht automatisch. Die zuständige Behörde kann bei berechtigtem Interesse Auskunft oder Einsicht ermöglichen und prüft dabei schutzwürdige Interessen der verstorbenen Person und Dritter.
Was passiert bei unaufgeklärter Todesart? +
Der Arzt verständigt Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt regelmäßig im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Bestattung darf in den von § 159 StPO erfassten Fällen grundsätzlich erst nach schriftlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Quellen und Aktualität
Fachlich geprüft am 30.07.2026. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Abläufe, Gebühren und Zuständigkeiten können je nach Situation, Einrichtung und Behörde abweichen.
- Hamburgisches Bestattungsgesetz – amtliche Fassung
- Hamburg Service: Sterbefall beim Standesamt
- Hamburg Service: Sterbeurkunde beantragen
- Hamburg Service: zusätzliche Leichenschau vor Einäscherung
- § 28 PStG – Anzeige des Sterbefalls
- § 159 StPO – unnatürlicher Tod und unbekannter Leichnam
- GOÄ – Gebührenverzeichnis
- Bundesärztekammer: Neuregelung der Leichenschau
- AWMF-Leitlinie zur ärztlichen Leichenschau
- 116117: Bereitschaftsdienst und Notruf 112
Die Sterbeurkunde ersetzt die Todesbescheinigung nicht und umgekehrt.