Totenschein
Was ist ein Totenschein? Er ist die amtliche ärztliche Bescheinigung des Todes und Voraussetzung für die Sterbeurkunde sowie die Bestattung.
Kurz erklärt
- Definition: Der Totenschein (auch Todesbescheinigung) ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person, den Todeszeitpunkt sowie die Todesursache ärztlich bestätigt.
- Funktion: Er dient als unverzichtbarer Nachweis für das Standesamt zur Ausstellung der Sterbeurkunde und ist Voraussetzung für jede Überführung.
- Relevanz: Ohne dieses Dokument können keine behördlichen Abmeldungen erfolgen und keine Bestattung durchgeführt werden.
- Hamburg: In Hamburg händigt der Arzt den Totenschein oft direkt dem Bestatter aus, der ihn dann zum zuständigen Standesamt im Bezirk bringt.
Der Totenschein besteht aus einem nicht-vertraulichen Teil, der für das Standesamt bestimmt ist, und einem vertraulichen Teil für den amtsärztlichen Dienst. Angehörige bekommen das Dokument meist gar nicht zu Gesicht, da es direkt vom Arzt am Sterbeort hinterlassen oder an das Bestattungsinstitut übergeben wird. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Eintrag ins Sterberegister.
Wissenswertes zum Totenschein
Ausstellung durch den Arzt
Tritt ein Sterbefall ein, muss zeitnah ein Arzt verständigt werden, um die Leichenschau durchzuführen. Dies kann der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst sein. Stellt der Mediziner den Tod zweifelsfrei fest, füllt er den Totenschein aus. Das Formular enthält Angaben zur Person, zum Zeitpunkt des Todes, zur Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt) und zur Todesursache. Bei Anhaltspunkten für eine nicht natürliche Todesursache muss der Arzt die Polizei einschalten.
Bedeutung für Folgeschritte
Die Todesbescheinigung ist der „Schlüssel“ für alle weiteren organisatorischen Schritte. Das Standesamt benötigt den nicht-vertraulichen Teil, um die offizielle Sterbeurkunde auszustellen. Erst wenn diese vorliegt, können Verträge gekündigt, Versicherungen informiert oder die Bestattung endgültig terminiert werden. Auch für die Genehmigung einer Einäscherung im Krematorium ist der Totenschein essenziell, da dort eine zweite Leichenschau erfolgt.
Kosten und Gebühren
Die Ausstellung des Totenscheins ist eine ärztliche Leistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Die Kosten hängen vom Zeitaufwand, dem Wochentag und der Uhrzeit ab (z. B. Nacht- oder Wochenendzuschläge). Diese Gebühren werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von den Hinterbliebenen getragen werden. Detaillierte Informationen zu den Abläufen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Totenschein.
Häufige Fragen zum Totenschein
Wer darf den Totenschein ausstellen? +
Nur ein approbierter Arzt darf nach einer persönlich durchgeführten Leichenschau den Totenschein ausstellen. Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter dürfen lediglich den Tod feststellen, aber keine amtliche Todesbescheinigung ausfertigen.
Was passiert mit dem Totenschein nach der Ausstellung? +
Er verbleibt zunächst beim Verstorbenen. Bei der Überführung nimmt der Bestatter das Dokument mit und reicht es beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu beantragen.
Was steht im vertraulichen Teil? +
Der vertrauliche Teil enthält medizinische Details zur genauen Todesursache und ist ausschließlich für den amtsärztlichen Dienst und statistische Zwecke bestimmt. Das Standesamt und meist auch die Angehörigen erhalten nur Einblick in den nicht-vertraulichen Teil.
Was tun, wenn der Totenschein nicht auffindbar ist? +
Ohne Totenschein darf keine Überführung ins Krematorium oder zum Friedhof stattfinden. Sollte das Dokument fehlen, muss zwingend der ausstellende Arzt oder das Krankenhaus kontaktiert werden, um den Verbleib zu klären.
Gibt es Besonderheiten in Hamburg? +
Die Formulare sind länderspezifisch, inhaltlich aber sehr ähnlich. In Hamburg regelt das Hamburgische Bestattungsgesetz die Fristen für die Leichenschau und die Ausstellung der Papiere. Die Abläufe zwischen Arzt, Bestatter und den Hamburger Standesämtern sind dabei fest eingespielt.