Todesbescheinigung
Was ist eine Todesbescheinigung? Sie ist das ärztliche Dokument, das den Tod offiziell bestätigt. Ohne sie gibt es keine Sterbeurkunde und keine Bestattung.
Kurz erklärt
- Definition: Die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein) ist ein amtliches Dokument, das von einem Arzt nach der Leichenschau ausgestellt wird.
- Funktion: Sie bestätigt den Tod, dokumentiert den Todeszeitpunkt sowie die Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) und dient als Basis für die Sterbeurkunde.
- Relevanz: Ohne dieses Formular darf der Verstorbene nicht durch einen Bestatter überführt werden und das Standesamt stellt keine Sterbeurkunde aus.
- Hamburg: In Hamburg muss bei einem Sterbefall zu Hause sofort ein Arzt (Hausarzt oder Bereitschaftsdienst 116 117) gerufen werden, um die Bescheinigung auszustellen.
Die Ausstellung dieses Dokuments ist die erste formale Handlung im Trauerfall. Angehörige müssen sicherstellen, dass ein Arzt die Leichenschau vornimmt, bevor weitere Maßnahmen wie die Aufbahrung oder Abholung erfolgen können.
Details zur Todesbescheinigung
Ausstellung und Inhalt
Die Leichenschau darf ausschließlich von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Er untersucht den Verstorbenen gründlich, um den Tod zweifelsfrei festzustellen. Dabei wird zwischen einem natürlichen Tod (z. B. durch Krankheit oder Alter) und einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod unterschieden. Im letzteren Fall wird die Polizei eingeschaltet. Das Formular enthält vertrauliche medizinische Daten für das Gesundheitsamt und einen nicht-vertraulichen Teil für das Standesamt.
Bedeutung für die Bestattung
Das Dokument ist die zwingende Voraussetzung für alle Folgeschritte. Der Bestatter benötigt es für den Transport des Verstorbenen. Anschließend wird es beim zuständigen Standesamt eingereicht, um die offizielle Sterbeurkunde zu beantragen. Erst wenn diese vorliegt, kann die eigentliche Beisetzung, etwa eine Erdbestattung, stattfinden. Weitere Details zu den Abläufen finden Sie in unserem Ratgeber zur Todesbescheinigung.
Häufige Fragen zur Todesbescheinigung
Wer bezahlt die Todesbescheinigung? +
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie hängen von der Dauer der Leichenschau, dem Wochentag und der Uhrzeit ab und werden den Erben in Rechnung gestellt.
Wo bekomme ich die Todesbescheinigung? +
Der Arzt stellt sie direkt am Sterbeort aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Heim kümmert sich die Verwaltung darum und übergibt die Unterlagen meist direkt an den Bestatter.
Was ist der Unterschied zur Sterbeurkunde? +
Die Todesbescheinigung ist das medizinische Dokument des Arztes. Die Sterbeurkunde ist das personenstandsrechtliche Dokument des Standesamtes, das auf Basis der ärztlichen Bescheinigung erstellt wird.
Was passiert, wenn der Arzt 'ungeklärt' ankreuzt? +
In diesem Fall darf der Verstorbene noch nicht bestattet werden. Die Polizei wird informiert, um die Umstände des Todes zu ermitteln. Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann die Bestattung geplant werden.
Kann der Notarzt die Bescheinigung ausstellen? +
Der Notarzt (112) stellt primär den Tod fest, füllt aber oft nur eine vorläufige Bescheinigung aus. Für die ausführliche Leichenschau muss meist der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gerufen werden.