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Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung? Eine schriftliche Festlegung medizinischer Maßnahmen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.

Kurz erklärt

  • Definition: Eine schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen in konkreten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden.
  • Funktion: Sie dient als verbindliche Handlungsanweisung für Ärzte und Pflegekräfte, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.
  • Relevanz: Das Dokument sichert das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende und entlastet Angehörige bei schwierigen Entscheidungen.
  • Hamburg: Es gelten bundesweite Gesetze; Beratung bieten in Hamburg ansässige Notare, Ärzte oder die Verbraucherzentrale an.

Die Patientenverfügung ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Vorsorge. Sie greift genau dann, wenn eine Kommunikation krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist. Für detaillierte Informationen und Vorlagen lohnt sich ein Blick in unseren ausführlichen Ratgeber zur Patientenverfügung. Oft wird sie gemeinsam mit einer Sterbegeldversicherung erstellt, um den eigenen Willen umfassend abzusichern.

Details zur Patientenverfügung

Inhalt und Form

Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, kann aber Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ausräumen. Wichtig ist, dass die Formulierungen so präzise wie möglich sind. Allgemeine Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus. Stattdessen sollten konkrete Szenarien beschrieben werden, etwa der Umgang mit künstlicher Ernährung, Beatmung oder Schmerztherapie. Viele Menschen nutzen Textbausteine oder lassen sich ärztlich beraten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht

Während die Patientenverfügung den medizinischen Willen dokumentiert, regelt die Vorsorgevollmacht, wer diesen Willen durchsetzen soll. Ohne eine bevollmächtigte Person muss im Ernstfall oft ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Experten empfehlen daher, beide Dokumente zu kombinieren. So kann eine Vertrauensperson gegenüber Ärzten und auch einem Bestatter Entscheidungen im Sinne des Betroffenen treffen.

Aufbewahrung und Aktualität

Das Dokument sollte so aufbewahrt werden, dass es im Notfall schnell auffindbar ist. Ein Hinweiskärtchen im Geldbeutel ist sinnvoll. In Hamburg und bundesweit besteht die Möglichkeit, die Existenz der Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr eintragen zu lassen. Zudem ist es ratsam, die Unterschrift alle ein bis zwei Jahre zu erneuern, um zu bestätigen, dass der festgelegte Wille noch aktuell ist. Dies erleichtert Ärzten die Entscheidung in kritischen Momenten, etwa bevor eine Todesbescheinigung relevant wird.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig? +

Ja, sie ist auch handschriftlich oder als Formular mit Unterschrift gültig. Eine notarielle Beglaubigung ist optional, aber bei größeren Vermögenswerten oder komplexen familiären Situationen oft hilfreich.

Wo sollte ich die Verfügung aufbewahren? +

Am besten an einem zugänglichen Ort zu Hause. Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Lagerort. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass Betreuungsgerichte das Dokument finden.

Wie oft muss ich das Dokument aktualisieren? +

Es gibt keine gesetzliche Frist, aber eine regelmäßige Erneuerung der Unterschrift (z. B. alle zwei Jahre) bekräftigt die Aktualität des Willens.

Was passiert ohne Patientenverfügung? +

Wenn kein schriftlicher Wille vorliegt, müssen Ärzte und Angehörige den mutmaßlichen Willen ermitteln. Dies führt oft zu Belastungen und Unsicherheiten bei den Entscheidungen.

Gilt die Verfügung auch im Notfall? +

Ja, Notärzte und Rettungssanitäter sind an den Willen gebunden, sofern die Verfügung in der Situation vorliegt und eindeutig auf den Fall zutrifft.

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