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Glossar B

Bestattungsvorsorge

Was ist Bestattungsvorsorge? Sie umfasst die verbindliche Regelung der eigenen Beerdigung zu Lebzeiten. Dies entlastet Angehörige emotional und finanziell.

Kurz erklärt

  • Definition: Die Bestattungsvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen, die eine Person zu Lebzeiten trifft, um den Ablauf und die Finanzierung der eigenen Bestattung verbindlich zu regeln.
  • Funktion: Sie dient dazu, eigene Wünsche (z. B. Grabart, Ablauf) festzuhalten und Angehörige im Trauerfall von organisatorischen sowie finanziellen Entscheidungen zu entlasten.
  • Relevanz: Besonders wichtig ist sie, um Streitigkeiten unter Hinterbliebenen zu vermeiden und sicherzustellen, dass der eigene Wille auch ohne direkte Angehörige umgesetzt wird.
  • Hamburg: In der Hansestadt können Vorsorgeverträge oft direkt mit lokalen Bestattern oder Friedhofsverwaltungen (z. B. Friedhof Ohlsdorf) abgestimmt werden.

Eine rechtzeitige Vorsorge stellt sicher, dass der letzte Abschied den persönlichen Vorstellungen entspricht. Neben der inhaltlichen Planung spielt die finanzielle Absicherung, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung, eine zentrale Rolle. Ohne entsprechende Regelung entscheiden im Ernstfall die nächsten Angehörigen nach der gesetzlichen Reihenfolge.

Einordnung

Bestandteile der Vorsorge

Eine umfassende Bestattungsvorsorge besteht in der Regel aus zwei Säulen: der inhaltlichen Festlegung und der finanziellen Absicherung. Inhaltlich können Details wie die Bestattungsart (z. B. Erdbestattung oder Feuerbestattung), der gewünschte Friedhof sowie der Ablauf der Trauerfeier bestimmt werden. Auch Wünsche zu Musik, Blumen oder Rednern lassen sich vertraglich fixieren. Dies gibt Sicherheit, dass persönliche Werte und Vorlieben respektiert werden.

Finanzierung und Sicherheit

Um die Angehörigen nicht mit den Bestattungskosten zu belasten, wird die finanzielle Seite meist über zweckgebundene Modelle geregelt. Gängig sind Einzahlungen auf Treuhandkonten (z. B. über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) oder der Abschluss einer Versicherung. Diese Gelder sind im Todesfall sofort verfügbar und in der Regel vor dem Zugriff Dritter geschützt, sofern sie zweckgebunden angelegt wurden.

Besonderheiten in Hamburg

In Hamburg ist das Angebot an Bestattungsmöglichkeiten vielfältig, von traditionellen Gräbern auf dem Hauptfriedhof Altona bis hin zu Naturbestattungen im RuheForst. Ein Vorsorgevertrag mit einem Hamburger Bestattungsinstitut kann spezifische lokale Gegebenheiten berücksichtigen, etwa die Nutzung bestimmter Trauerhallen oder die Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten. Wichtig ist, dass die entsprechenden Dokumente nicht im Testament verwahrt werden, da dieses oft erst nach der Beisetzung eröffnet wird, sondern für Vertrauenspersonen zugänglich sind.

Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge

Ist eine Bestattungsvorsorge rechtlich bindend? +

Ja, ein Bestattungsvorsorgevertrag ist grundsätzlich verbindlich. Die Hinterbliebenen oder das beauftragte Institut müssen sich an die festgelegten Wünsche halten, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Wünsche nicht gegen geltendes Recht oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Was passiert mit dem Geld bei einer Insolvenz des Bestatters? +

Bei seriösen Vorsorgemodellen liegt das Geld nicht auf dem Geschäftskonto des Bestatters, sondern auf einem separaten Treuhandkonto oder bei einer Versicherung. Dadurch ist das eingezahlte Kapital im Falle einer Insolvenz des Unternehmens geschützt.

Kann ich die Vorsorge später noch ändern? +

Änderungen sind in der Regel jederzeit möglich. Wünsche können angepasst werden, was jedoch schriftlich im Vertrag festgehalten werden sollte. Je nach Art der Finanzierung können sich dadurch Beiträge oder Deckungssummen verändern.

Zählt das Vorsorgevermögen zum Schonvermögen? +

Zweckgebundene Bestattungsvorsorge wird vom Sozialamt oft bis zu einer angemessenen Höhe als Schonvermögen anerkannt. Das bedeutet, dass dieses Geld nicht vorrangig für Pflegekosten aufgebraucht werden muss. Die genauen Grenzen hängen vom Einzelfall ab.

Brauche ich einen Notar für die Bestattungsvorsorge? +

Nein, für einen Bestattungsvorsorgevertrag ist keine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Ein schriftlicher Vertrag mit einem Bestattungshaus oder eine eigenhändige Verfügung reicht meist aus. Eine notarielle Beglaubigung kann jedoch die Beweiskraft erhöhen.

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