Überführung
Regelungen, Abläufe und Voraussetzungen für Transporte im In- und Ausland
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Überführung bezeichnet jeden Transport des Verstorbenen, etwa vom Sterbeort zum Bestatter oder zum Friedhof.
- Für Transporte ins Ausland sind spezielle Dokumente wie der Leichenpass und oft ein Zink-Einsatz im Sarg vorgeschrieben.
- Voraussetzung für jede Überführung ist die Ausstellung des Totenscheins durch einen Arzt.
- Die Dauer hängt von der Freigabe der Behörden und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Details zur Überführung
Was bedeutet Überführung?
Unter einer Überführung versteht man im Bestattungswesen den Transport eines Verstorbenen. Dies beginnt meist mit der sogenannten Erstüberführung vom Sterbeort (z. B. Wohnung, Krankenhaus oder Pflegeheim) in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens oder in eine öffentliche Leichenhalle. Später erfolgt oft eine zweite Überführung zum Ort der Beisetzung, beispielsweise zu einem der großen Hamburger Friedhöfe wie dem Friedhof Ohlsdorf oder dem Hauptfriedhof Altona.
Grundsätzlich gelten für diese Transporte strenge hygienische und rechtliche Vorschriften. Privatpersonen dürfen in Deutschland keine Leichentransporte durchführen; dies ist zertifizierten Bestattungsunternehmen vorbehalten, die über entsprechende Fahrzeuge und Ausrüstung verfügen.
Überführung innerhalb Deutschlands
Bei einem Transport innerhalb der Stadtgrenzen Hamburgs oder über Bundeslandgrenzen hinweg sind die bürokratischen Hürden vergleichsweise gering. Zwingende Voraussetzung ist, dass ein Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat. Zudem muss der Verstorbene zweifelsfrei identifiziert sein.
Der Transport erfolgt in einem speziellen Bestattungskraftwagen (Sargwagen). Eine Überführung in eine andere Stadt ist jederzeit möglich, wenn die Angehörigen eine Beisetzung am früheren Wohnort oder in einem Familiengrab wünschen.
Auslandsüberführung (Repatriierung)
Soll ein Verstorbener ins Ausland überführt werden, sind die Anforderungen deutlich komplexer. Hierbei müssen sowohl die Bestimmungen des deutschen Bestattungsgesetzes als auch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Dies betrifft insbesondere die hygienische Versorgung und die Dokumentation.
Typische Anforderungen für den Auslandstransport sind:
- Leichenpass: Ein mehrsprachiges Dokument, das vom zuständigen Gesundheitsamt oder Amtsarzt ausgestellt wird und die Unbedenklichkeit des Transports bescheinigt.
- Spezialsarg: Für Flugtransporte und viele Ferntransporte ist ein Sarg mit einem luftdichten Zink-Einsatz (Zinksarg) vorgeschrieben, um Druckausgleich und Hygiene zu gewährleisten.
- Konsularische Dokumente: Je nach Zielland müssen Papiere durch das Konsulat oder die Botschaft beglaubigt werden.
Dokumente für den Auslandstransport
Neben dem Leichenpass werden in der Regel die Sterbeurkunde (oft international oder mit Apostille), der Totenschein und eine ärztliche Bescheinigung über die Nicht-Infektiosität benötigt. Die Beschaffung dieser Unterlagen kann einige Tage in Anspruch nehmen, was den Zeitpunkt der Abreise beeinflusst.
Ablauf und Fristen in Hamburg
In Hamburg muss eine Überführung zeitnah nach Eintritt des Todes und der ärztlichen Leichenschau organisiert werden. Die genauen Fristen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
- Freigabe: Bei unklarer Todesursache muss die Staatsanwaltschaft den Leichnam erst freigeben.
- Papiere: Fehlen Dokumente wie die Geburtsurkunde für die Beurkundung beim Standesamt, kann sich der Prozess verzögern.
Bestatter koordinieren diese Abläufe meist direkt mit dem Standesamt, dem Friedhofsamt (z. B. für Termine auf dem Friedhof Blankenese oder Friedhof Niendorf) und ggf. dem Konsulat.
Ablauf einer Überführung
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1Arzt verständigen zur Ausstellung des Totenscheins.
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2Bestattungsunternehmen kontaktieren und Auftrag zur Überführung erteilen.
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3Wichtige Dokumente (Personalausweis, Geburtsurkunde) bereitlegen.
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4Bei Auslandsüberführung: Rücksprache bzgl. Leichenpass und Konsulatsvorgaben.
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5Überführung zum Klimaraum oder zur Aufbahrungshalle.
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6Transport zum endgültigen Bestattungsort (Friedhof/Krematorium).