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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Erste Schritte im Trauerfall

Totenschein

Ohne Totenschein keine Überführung und keine Sterbeurkunde. Was Angehörige in Hamburg jetzt wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Totenschein (Todesbescheinigung) wird von einem Arzt nach der Leichenschau ausgestellt.
  • Er dokumentiert den Tod, die Todesursache und die Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt).
  • Das Dokument ist zwingende Voraussetzung für die Überführung und die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt.
  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und hängen von der Uhrzeit und Dauer der Untersuchung ab.

Details zum Totenschein

Was ist der Totenschein und wofür wird er benötigt?

Der Totenschein, amtlich oft als Todesbescheinigung bezeichnet, ist das erste offizielle Dokument, das nach einem Sterbefall erstellt wird. Er dient als medizinischer Nachweis des Todes und enthält wichtige Informationen zur Identität des Verstorbenen, zum Zeitpunkt des Todes sowie zur Todesursache. Ohne dieses Dokument darf keine Überführung in ein Bestattungsinstitut oder Krematorium stattfinden.

In Hamburg ist der Totenschein zudem die unverzichtbare Grundlage für die behördliche Erfassung des Sterbefalls. Das zuständige Standesamt – beispielsweise in Altona, Bergedorf oder Hamburg-Mitte – stellt die Sterbeurkunde erst aus, wenn der Totenschein ordnungsgemäß vorgelegt wurde. Er besteht in der Regel aus einem nicht-vertraulichen Teil (für das Standesamt und den Bestatter) und einem vertraulichen Teil (für den Amtsarzt und die Statistik).

Ablauf der Ausstellung in Hamburg

Die Ausstellung erfolgt unmittelbar nach der Leichenschau. Angehörige oder Betreuer müssen dazu zeitnah einen Arzt verständigen. Dies ist meist der Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, der ärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). In Hamburger Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das dortige Personal die Verständigung des Arztes.

Der Arzt untersucht den Verstorbenen, um den Tod zweifelsfrei festzustellen und die Todesart zu qualifizieren:

  • Natürlicher Tod: Der Arzt stellt den Totenschein aus und übergibt ihn den Angehörigen oder belässt ihn beim Verstorbenen für den Bestatter.
  • Nicht natürlicher oder ungeklärter Tod: Der Arzt muss die Polizei informieren. Die Kriminalpolizei entscheidet dann über das weitere Vorgehen und die Freigabe des Leichnams.

Eine Hamburger Besonderheit betrifft die Feuerbestattung: Vor einer Einäscherung, etwa im Krematorium Ohlsdorf oder Öjendorf, ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt des Instituts für Rechtsmedizin zwingend vorgeschrieben, um die Todesursache erneut zu bestätigen.

Kosten und Gebühren

Die Kosten für die Ausstellung des Totenscheins werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von den Erben getragen werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Rechnung ist nicht pauschal, sondern hängt von mindestens zwei Faktoren ab:

  1. Zeitpunkt: Für Einsätze bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen fallen Zuschläge an.
  2. Dauer und Aufwand: Eine komplexe Untersuchung oder lange Anfahrtswege erhöhen die Gebühren.

In der Regel erhalten die Angehörigen die Rechnung einige Tage oder Wochen nach dem Sterbefall per Post.

Unterlagen für den Arzt

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Krankenkassenkarte (Gesundheitskarte)
  • Ggf. ärztliche Befunde oder Medikamentenpläne (hilft bei der Feststellung der Todesursache)
  • Name und Kontaktdaten des Hausarztes (falls Notarzt gerufen wurde)

Schritt für Schritt zum Totenschein

  1. 1
    Arzt verständigen (Hausarzt oder Bereitschaftsdienst 116 117)
  2. 2
    Leichenschau durch den Arzt ermöglichen
  3. 3
    Personaldokumente des Verstorbenen bereithalten
  4. 4
    Totenschein wird vom Arzt ausgestellt (bei natürlichem Tod)
  5. 5
    Dokumente dem Bestatter für die Überführung übergeben