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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Erste Schritte im Trauerfall

Todesbescheinigung

Ohne sie sind weder Überführung noch Bestattung möglich. Erfahren Sie, wie die Ausstellung in Hamburg abläuft und welche Unterlagen der Arzt benötigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Todesbescheinigung wird unmittelbar nach der Leichenschau vom zuständigen Arzt (Hausarzt oder Notarzt) ausgestellt.
  • Sie ist die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Überführung des Verstorbenen und die Ausstellung der Sterbeurkunde.
  • Angehörige müssen dem Arzt den Personalausweis des Verstorbenen zur Identifikation vorlegen.
  • In Hamburg besteht das Dokument aus einem vertraulichen Teil für das Gesundheitsamt und einem nicht-vertraulichen Teil für das Standesamt.
  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und hängen von Dauer, Uhrzeit und Wochentag ab.

Bedeutung und Ausstellung der Todesbescheinigung

Was ist die Todesbescheinigung?

Die Todesbescheinigung ist ein amtliches medizinisches Dokument, das den Tod eines Menschen formell bestätigt. Sie wird oft synonym als Totenschein bezeichnet. In diesem Dokument hält der Arzt nicht nur den Zeitpunkt und die Ursache des Todes fest, sondern auch die Todesart (natürlich, nicht-natürlich oder ungeklärt). Diese Unterscheidung ist entscheidend für das weitere Vorgehen der Behörden in Hamburg.

Ohne eine vollständig ausgefüllte Todesbescheinigung darf keine Überführung in ein Bestattungsinstitut oder Krematorium stattfinden. Sie bildet zudem die Basis für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt. In Hamburg ist das Formular mehrteilig aufgebaut: Ein Teil verbleibt beim Verstorbenen für den Transport, ein anderer ist für den vertraulichen medizinischen Bericht an das Gesundheitsamt bestimmt.

Ablauf der Ausstellung in Hamburg

Der genaue Ablauf hängt davon ab, wo der Sterbefall eingetreten ist. Grundsätzlich muss immer ein Arzt die Leichenschau vornehmen, bevor die Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Sterbefall zu Hause

Tritt der Tod in der häuslichen Umgebung ein, müssen Angehörige zeitnah einen Arzt verständigen. Dies ist idealerweise der Hausarzt, da er die Krankengeschichte kennt. Außerhalb der Praxiszeiten oder am Wochenende ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) oder in Notfällen der Notarzt (Tel. 112) zuständig. Der Arzt führt vor Ort die Leichenschau durch und füllt die Papiere aus.

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Verstirbt eine Person in einer Hamburger Klinik oder einem Pflegeheim, übernimmt das Personal die Organisation. Der dort tätige Stationsarzt oder ein Vertragsarzt führt die Leichenschau durch. Die Angehörigen werden benachrichtigt und erhalten die Todesbescheinigung meist zusammen mit den persönlichen Gegenständen oder sie wird direkt für den Bestatter hinterlegt.

Benötigte Unterlagen für den Arzt

Damit der Arzt die Todesbescheinigung korrekt ausstellen kann, benötigt er einen Nachweis über die Identität des Verstorbenen. Angehörige sollten daher den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Hilfreich sind zudem ärztliche Unterlagen oder Medikamentenpläne, falls ein Notarzt gerufen wurde, der die Krankengeschichte nicht kennt. Auch die Gesundheitskarte der Krankenkasse sollte griffbereit sein, um Abrechnungsdaten abzugleichen, wenngleich die Leichenschau selbst privat in Rechnung gestellt wird.

Der Weg des Dokuments durch die Hamburger Behörden

Nach der Ausstellung übergibt der Arzt den nicht-vertraulichen Teil der Todesbescheinigung meist den Angehörigen oder lässt ihn beim Verstorbenen. Dieses Dokument muss dem gewählten Bestattungsunternehmen übergeben werden. Der Bestatter reicht es anschließend beim zuständigen Standesamt ein – etwa in Hamburg-Mitte, Altona oder Wandsbek, je nach Sterbeort. Das Standesamt prüft die Angaben und stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus. Der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung wird vom Arzt direkt oder über den Bestatter an das Gesundheitsamt weitergeleitet, wo die Todesursachenstatistik geführt wird.

Checkliste: Das sollten Sie für den Arzt bereithalten

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. ärztliche Befunde oder Medikamentenpläne (wichtig für den Notarzt)
  • Name und Kontaktdaten des Hausarztes (falls Notarzt die Schau vornimmt)
  • Informationen zum Zeitpunkt des Auffindens

Schritt für Schritt zur Todesbescheinigung

  1. 1
    Arzt verständigen (Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst)
  2. 2
    Identitätsnachweis (Personalausweis) bereitlegen
  3. 3
    Leichenschau durch den Arzt abwarten
  4. 4
    Todesbescheinigung (nicht-vertraulicher Teil) entgegennehmen
  5. 5
    Dokument an das Bestattungsunternehmen übergeben