Leichenschau Abläufe
Was Angehörige über die ärztliche Leichenschau, den Totenschein und die Besonderheiten bei einer Einäscherung wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erste Leichenschau muss zeitnah nach dem Tod durch einen Arzt erfolgen.
- Sie dient der Feststellung des Todes, der Todesursache und des Todeszeitpunkts.
- Das Ergebnis wird im Totenschein dokumentiert, der für alle weiteren Schritte nötig ist.
- Für eine Feuerbestattung ist in Hamburg zwingend eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt erforderlich.
- Die Kosten für die ärztlichen Leistungen tragen in der Regel die Erben.
Details zur Leichenschau
Die erste Leichenschau: Pflicht und Ablauf
Die Leichenschau ist die erste und wichtigste amtliche Handlung nach dem Eintritt des Todes. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Ziel ist es, den Tod zweifelsfrei festzustellen sowie die Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt) und den ungefähren Todeszeitpunkt zu bestimmen. Erst wenn diese Untersuchung abgeschlossen ist und die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, darf der Verstorbene durch einen Bestatter überführt werden.
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Sterbeort. Verstirbt eine Person zu Hause, müssen die Angehörigen selbstständig einen Arzt rufen – dies ist oft der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. In Einrichtungen wie einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem Hospiz veranlasst das Pflegepersonal die Leichenschau intern. Der Arzt untersucht den Körper gründlich auf sichere Todeszeichen und dokumentiert alle relevanten medizinischen Daten.
Ergebnis der Untersuchung: Der Totenschein
Am Ende der Untersuchung stellt der Arzt den Totenschein aus. Dieses Dokument ist essenziell für alle weiteren behördlichen Schritte, wie die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt. Sollte der Arzt die Todesursache nicht eindeutig klären können oder Hinweise auf ein Fremdverschulden finden, wird die Polizei hinzugezogen und der Leichnam in die Rechtsmedizin überführt. In solchen Fällen wird der Totenschein erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft vollständig ausgestellt.
Die zweite Leichenschau vor der Einäscherung
Eine Besonderheit im Bestattungswesen ist die zweite Leichenschau. Sie ist in Hamburg und anderen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Feuerbestattung (Kremation) geplant ist. Da bei der Einäscherung der Körper und damit alle potenziellen Beweismittel unwiederbringlich vernichtet werden, dient diese zweite Untersuchung der Sicherheit.
Sie findet in der Regel im Hamburger Krematorium oder in den Kühlräumen des Bestatters statt und wird durch einen unabhängigen Amtsarzt des Gesundheitsamtes durchgeführt. Der Amtsarzt prüft erneut den Körper und gleicht die Befunde mit den Angaben im vorliegenden Totenschein ab. Erst wenn auch hier keine Zweifel an einer natürlichen Todesursache bestehen, wird die Freigabe zur Einäscherung erteilt.
Kosten und Zuständigkeiten
Die Kosten für die Leichenschau werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Dauer der Untersuchung, dem Wochentag (Zuschläge für Nacht- oder Wochenenddienste) und der Anfahrt. Diese Kosten zählen zu den Beerdigungskosten und sind von den Erben zu tragen.
Auch die Gebühren für die zweite amtsärztliche Leichenschau im Rahmen einer Feuerbestattung werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Bestatter in Hamburg listen diese Positionen in ihren Kostenvoranschlägen oft als durchlaufende Posten oder Auslagen auf, um Transparenz zu gewährleisten.
Ablauf von Todesfall bis Freigabe
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1Eintritt des Todes und Benachrichtigung eines Arztes (durch Angehörige oder Pflegepersonal).
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2Durchführung der ersten Leichenschau am Sterbeort.
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3Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt.
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4Beauftragung des Bestatters und Überführung des Verstorbenen.
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5Nur bei Feuerbestattung: Durchführung der zweiten Leichenschau durch einen Amtsarzt.
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6Endgültige Freigabe zur Bestattung oder Einäscherung.