Erste Schritte
Ein Wegweiser für die ersten Stunden und Tage in Hamburg – von der ärztlichen Leichenschau bis zur Beauftragung des Bestatters.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Sterbefall zu Hause sofort den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen.
- Die Todesbescheinigung muss vom Arzt vor Ort ausgestellt werden.
- Innerhalb von ca. 36 Stunden sollte in Hamburg ein Bestatter beauftragt werden.
- Wichtige Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bereitlegen.
- Prüfen, ob eine Bestattungsvorsorge oder ein Testament vorhanden ist.
Überblick der notwendigen Maßnahmen
Wichtige Themen und Abläufe im Überblick
Wenn ein Mensch verstirbt, stehen Angehörige oft unter Schock und müssen dennoch zeitnah organisatorische Entscheidungen treffen. In Hamburg greifen verschiedene behördliche und medizinische Abläufe ineinander, die für eine ordnungsgemäße Bestattung notwendig sind. Dieser Bereich unseres Ratgebers führt Sie strukturiert durch die ersten bürokratischen Hürden und erklärt, welche Dokumente unverzichtbar sind. Von der medizinischen Feststellung des Todes bis zur ersten Kontaktaufnahme mit einem Dienstleister erhalten Sie hier detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten.
Todesbescheinigung
Die Todesbescheinigung ist das allererste Dokument, das nach einem Sterbefall ausgestellt werden muss. Sie wird von einem Arzt – oft dem Hausarzt oder einem Notarzt – direkt nach der Leichenschau vor Ort ausgefüllt. In diesem Formular werden der Tod, der Zeitpunkt und die Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt) festgehalten. Ohne dieses Dokument darf keine Überführung des Verstorbenen stattfinden. Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass der Bestatter die Todesbescheinigung zwingend benötigt, um weitere Schritte einzuleiten. In Hamburg wird dieses Dokument oft in einem verschlossenen Umschlag übergeben, der für das Standesamt bestimmt ist.
Totenschein
Umgangssprachlich wird oft kein Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Totenschein gemacht, doch im Detail gibt es behördliche Feinheiten. Der Totenschein umfasst den medizinischen Teil der Dokumentation, der auch die Todesursache beinhaltet. Diese Informationen sind vertraulich und werden unter anderem an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist der Totenschein die inhaltliche Basis. Angehörige erhalten in der Regel keinen direkten Einblick in den vertraulichen Teil, müssen aber sicherstellen, dass die Unterlagen vollständig beim zuständigen Standesamt ankommen. Fehlerhafte Angaben können hier zu Verzögerungen bei der Beurkundung führen.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist das offizielle Personenstandsdokument, das den Tod eines Menschen rechtlich beweist. Sie wird vom Standesamt des Bezirks ausgestellt, in dem der Tod eingetreten ist (z. B. Hamburg-Mitte, Altona oder Eimsbüttel), unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen. Um sie zu beantragen, benötigen Sie den Personalausweis, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde des Verstorbenen. Dieses Dokument ist essenziell für fast alle vertraglichen Angelegenheiten, wie die Kündigung von Mietverträgen oder Versicherungen. Auch für den Antrag auf einen Erbschein im Bereich Rechtliches ist die Sterbeurkunde unverzichtbar.
Leichenschau Abläufe
Die Leichenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung am verstorbenen Körper. Der Arzt prüft dabei sichere Todeszeichen und versucht, die Todesursache zu klären. Findet der Tod zu Hause statt, müssen Angehörige den Arzt rufen; im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt dies das Personal. Sollte der Arzt Zweifel an einer natürlichen Todesursache haben, wird die Polizei oder Rechtsmedizin eingeschaltet, was in Hamburg routinemäßig geschieht, um Fremdverschulden auszuschließen. Erst wenn die Leichenschau abgeschlossen und die Todesbescheinigung ausgestellt ist, darf der Bestatter tätig werden. Dieser Ablauf dient der Rechtssicherheit und dem Schutz aller Beteiligten.
Überführung
Unter Überführung versteht man den Transport des Verstorbenen vom Sterbeort (Wohnung, Krankenhaus, Hospiz) zu einer Kühlräumlichkeit oder direkt zum Bestatter. In Hamburg muss diese Überführung in der Regel innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Dies gibt Angehörigen oft noch etwas Zeit, um sich in Ruhe zu Hause zu verabschieden, bevor der Transport stattfindet. Die Überführung darf nur mit speziellen Bestattungsfahrzeugen durchgeführt werden, um hygienische und pietätvolle Standards zu wahren. Auch bei einer geplanten Bestattungsvorsorge ist oft schon geregelt, welches Unternehmen diese Aufgabe übernimmt.
Häufige Fragen zu den ersten Schritten
Wen muss ich bei einem Todesfall zu Hause zuerst anrufen? +
Zuerst müssen Sie einen Arzt verständigen. Das kann der Hausarzt sein oder, außerhalb der Sprechzeiten, der ärztliche Bereitschaftsdienst (bundesweit unter 116 117). Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Erst danach darf der Bestatter den Verstorbenen abholen.
Wie viel Zeit habe ich, um einen Bestatter zu beauftragen? +
In Hamburg haben Sie in der Regel bis zu 36 Stunden Zeit, bis die Überführung in eine Leichenhalle oder zum Bestatter erfolgen muss. Es ist jedoch ratsam, den Bestatter frühzeitig zu kontaktieren, um Unterstützung bei den Formalitäten und der Abholung zu erhalten. Viele Institute bieten einen 24-Stunden-Notdienst an.
Welche Dokumente werden sofort benötigt? +
Für die ersten Wege sind der Personalausweis des Verstorbenen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung am wichtigsten. Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen Sie zudem die Geburtsurkunde und, falls zutreffend, die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil. Ein Familienstammbuch erleichtert oft das Zusammentragen dieser Unterlagen.
Was passiert, wenn der Tod im Krankenhaus eintritt? +
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim ein, kümmert sich die dortige Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes für die Leichenschau. Die Angehörigen werden informiert und müssen sich dann um die Wahl eines Bestatters kümmern, der die Überführung und weitere Organisation übernimmt.
Darf der Verstorbene noch zu Hause bleiben? +
Ja, eine Aufbahrung zu Hause ist grundsätzlich möglich, um in vertrauter Umgebung Abschied zu nehmen. In Hamburg gilt hierfür meist eine Frist von ca. 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Voraussetzung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt und keine gesundheitlichen Bedenken (z. B. Infektionskrankheiten) dagegen sprechen.
Wer kümmert sich um die Sterbeurkunde? +
Die Beantragung der Sterbeurkunde übernimmt in den meisten Fällen das beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie. Dazu müssen Sie dem Bestatter die notwendigen Originaldokumente (Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) übergeben. Er reicht diese dann beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes ein.
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