Vorsorgevollmacht
Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit in medizinischen und organisatorischen Fragen – auch über den Tod hinaus.
Das Wichtigste in Kürze
- Ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
- Verhindert in Hamburg die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht.
- Sollte idealerweise 'über den Tod hinaus' gelten, um Bestattungsangelegenheiten reibungslos zu regeln.
- Ist grundsätzlich formfrei möglich, für Immobilien- und Bankgeschäfte jedoch oft notariell empfohlen.
- Kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Umfassende Informationen zur Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem Sie einer anderen Person die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dies kann aufgrund eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen der Fall sein. Ohne eine solche Vollmacht können in Deutschland weder Ehepartner noch Kinder automatisch für Sie entscheiden.
In Hamburg und bundesweit gilt: Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen rechtlichen Betreuer. Dies kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person, was oft zu Verzögerungen und Kosten führt. Mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand und bestimmen selbst, wer Ihre Interessen vertritt. Sie ist ein zentraler Baustein der persönlichen Absicherung und ergänzt oft die Patientenverfügung.
Relevanz für Bestattungsvorsorge und Nachlass
Ein oft unterschätzter Aspekt der Vorsorgevollmacht ist ihre Gültigkeit über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht). Dies ist besonders wichtig für die Organisation einer Bestattung in Hamburg. Wenn ein Sterbefall eintritt, müssen oft sehr zeitnah Entscheidungen getroffen und Verträge unterzeichnet werden, etwa mit einem Bestattungsinstitut oder der Friedhofsverwaltung.
Ist die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus gültig, kann der Bevollmächtigte:
- Den Bestattungsvertrag unterzeichnen und die Bestattungsart (z. B. Feuer- oder Erdbestattung) festlegen, sofern keine Bestattungsvorsorge existiert.
- Auf Bankkonten zugreifen, um die Kosten für die Beisetzung oder den Vorsorgevertrag zu begleichen.
- Wohnungsauflösungen organisieren und Verträge (Miete, Strom, Versicherungen) kündigen.
Ohne diese Regelung sind die Handlungsspielräume der Angehörigen oft bis zur Erteilung eines Erbscheins durch das Hamburger Nachlassgericht eingeschränkt, was Wochen dauern kann.
Formvorschriften und notarielle Beglaubigung
Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht privatschriftlich erstellt werden. Ort, Datum und eine eigenhändige Unterschrift sind essenziell. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine einfache schriftliche Form nicht ausreicht oder von Geschäftspartnern nicht akzeptiert wird.
Wann ist der Gang zum Notar ratsam?
- Immobilien: Wenn Sie Immobilien in Hamburg oder anderswo besitzen, ist eine notarielle Beurkundung oder zumindest eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift zwingend erforderlich, damit der Bevollmächtigte im Grundbuch agieren kann.
- Bankgeschäfte: Viele Banken und Sparkassen akzeptieren privatschriftliche Vollmachten nur zögerlich. Eine notarielle Vollmacht schafft hier Klarheit. Alternativ können Sie direkt bei Ihrer Bank eine Kontovollmacht hinterlegen.
- Rechtssicherheit: Ein Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was spätere Anfechtungen erschwert.
Aufbewahrung und Registrierung in Hamburg
Eine Vollmacht nützt nur, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Das Original sollte an einem sicheren, aber für den Bevollmächtigten zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Es ist ratsam, den Bevollmächtigten darüber zu informieren, wo sich das Dokument befindet.
Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Hamburger Betreuungsgerichte fragen dort elektronisch ab, ob eine Vorsorgeurkunde vorliegt, bevor sie ein Betreuungsverfahren einleiten. Dies stellt sicher, dass Ihre Wünsche beachtet werden und keine unnötige gesetzliche Betreuung angeordnet wird.
Checkliste: Vorsorgevollmacht erstellen
- Vertrauensperson sorgfältig auswählen und Gespräch führen
- Umfang der Vollmacht festlegen (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt)
- Geltung über den Tod hinaus (transmortal) explizit aufnehmen
- Vollmacht schriftlich verfassen (Ort, Datum, Unterschrift)
- Bei Immobilienbesitz oder komplexem Vermögen Notar hinzuziehen
- Bankvollmachten ggf. direkt bei den Instituten hinterlegen
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister vornehmen
- Originaldokument zugänglich aufbewahren oder dem Bevollmächtigten übergeben
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein? +
Nein, grundsätzlich ist sie auch privatschriftlich gültig. Eine notarielle Beurkundung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte oder Immobilienkredite genutzt werden soll. Zudem erhöht sie die Akzeptanz bei Banken und Behörden erheblich.
Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung? +
Die Patientenverfügung regelt rein medizinische Wünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen). Die Vorsorgevollmacht bestimmt die Person, die diese Wünsche durchsetzt und auch andere Bereiche wie Finanzen oder Wohnungsangelegenheiten regelt.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen? +
Ja, das ist möglich. Sie können festlegen, ob diese Personen nur gemeinsam entscheiden dürfen (Vier-Augen-Prinzip) oder jeder einzeln vertretungsberechtigt ist. Einzelvertretungsbefugnis ist im Alltag oft praktikabler, erfordert aber hohes Vertrauen.
Gilt die Vollmacht automatisch über den Tod hinaus? +
Nicht automatisch. Sie müssen dies im Text der Vollmacht explizit festlegen (Formulierung: „Diese Vollmacht gilt über den Tod hinaus“). Dies ist essenziell für die Handlungsfähigkeit bei der Bestattungsorganisation und der Verwaltung des Nachlasses.
Wo bekomme ich Formulare für eine Vorsorgevollmacht? +
Musterformulare gibt es beim Bundesministerium der Justiz oder bei der Hamburger Sozialbehörde. Es ist jedoch ratsam, diese Muster individuell anzupassen und sich bei komplexen Vermögensverhältnissen rechtlich beraten zu lassen.