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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Bestattungsvorsorge in Hamburg

Vorsorgevertrag

Sichern Sie Ihre Wünsche finanziell und organisatorisch ab – von der Wahl des Hamburger Friedhofs bis zur Gestaltung der Trauerfeier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorsorgevertrag regelt verbindlich den Ablauf und die Art der eigenen Bestattung zu Lebzeiten.
  • Die Finanzierung wird meist über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung gesichert.
  • Angehörige werden durch die vertragliche Regelung organisatorisch und finanziell entlastet.
  • In Hamburg können spezifische Wünsche wie eine Beisetzung auf dem Friedhof Ohlsdorf oder eine Seebestattung festgelegt werden.
  • Das eingezahlte Geld ist zweckgebunden und im Falle einer Insolvenz des Bestatters geschützt (bei Treuhandlösung).

Inhalte und Sicherheit eines Vorsorgevertrags

Was regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Vorsorgevertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Anders als eine bloße Willenserklärung verpflichtet dieser Vertrag den Bestatter, im Todesfall genau die festgelegten Leistungen zu erbringen. Dies umfasst nicht nur die Wahl der Bestattungsart (z. B. Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung in Nord- oder Ostsee), sondern auch detaillierte Wünsche zur Trauerfeier, zur Musik und zum Blumenschmuck.

In Hamburg ist es üblich, auch den gewünschten Beisetzungsort konkret zu benennen, beispielsweise ein Wahlgrab auf dem Friedhof Ohlsdorf, dem Friedhof Bergstedt oder eine naturnahe Beisetzung in einem FriedWald im Umland. Durch die vertragliche Fixierung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen auch dann umgesetzt werden, wenn Angehörige andere Ansichten haben oder emotional überfordert sind.

Finanzielle Absicherung: Treuhand und Versicherung

Ein zentraler Aspekt des Vorsorgevertrags ist die Sicherung der Bestattungskosten. Damit das Geld im Falle einer Insolvenz des Bestatters nicht verloren geht, nutzen seriöse Anbieter in Hamburg externe Lösungen. Eine gängige Methode ist die Einzahlung auf ein Treuhandkonto. Hierbei wird das Geld oft über Einrichtungen wie die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet und ist zweckgebunden geschützt. Alternativ kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden, deren Auszahlungssumme an das Bestattungsinstitut abgetreten wird.

Abgrenzung zur Verfügung

Während eine Bestattungsverfügung lediglich den Willen dokumentiert, schafft der Vorsorgevertrag Fakten. Er ist eine rechtliche Dienstleistungsvereinbarung. Dennoch ist es ratsam, den Vertrag durch weitere Dokumente zu ergänzen. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht stellen sicher, dass auch medizinische und pflegerische Aspekte vor dem Tod in Ihrem Sinne geregelt sind.

Vorteile für Angehörige und Sozialamt-Schutz

Der Abschluss eines Vorsorgevertrags entlastet die Hinterbliebenen erheblich. In der emotionalen Ausnahmesituation eines Trauerfalls müssen sie keine schwierigen Entscheidungen über Sarg, Urne oder den Ablauf der Zeremonie treffen, da alles bereits geregelt ist. Zudem sind die Kosten gedeckt, was Streitigkeiten unter Erben vermeidet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz des Vermögens. Bestattungsvorsorgevermögen gilt in angemessener Höhe als sogenanntes Schonvermögen. Das bedeutet, dass das Sozialamt in der Regel nicht auf dieses Geld zugreifen darf, um beispielsweise Pflegekosten zu decken, sofern die Summe zweckgebunden für eine angemessene Bestattung angelegt ist.

Checkliste für das Vorsorgegespräch

  • Personalausweis oder Reisepass bereithalten
  • Gewünschte Bestattungsart festlegen (Erd-, Feuer-, See-, Waldbestattung)
  • Konkreten Friedhof oder Beisetzungsort (z. B. Nordsee) auswählen
  • Vorstellungen zur Trauerfeier notieren (Musik, Redner, Blumen)
  • Finanzierungsmodell überlegen (Einmalzahlung Treuhand oder Ratenzahlung Versicherung)
  • Ggf. vorhandene Grabnutzungsrechte prüfen
  • Umfang der gewünschten Behördengänge (Sterbeurkunde etc.) klären

Ablauf zum Abschluss eines Vorsorgevertrags

  1. 1
    Auswahl eines Bestattungsunternehmens in Hamburg oder Umgebung
  2. 2
    Beratungsgespräch und Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags
  3. 3
    Festlegung aller inhaltlichen Details (Sarg, Urne, Ablauf)
  4. 4
    Entscheidung für ein Absicherungsmodell (Treuhandkonto oder Versicherung)
  5. 5
    Unterzeichnung des Vorsorgevertrags und der Treuhandvereinbarung
  6. 6
    Aushändigung der Vorsorgekarte oder Dokumente für Angehörige