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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Bestattungsvorsorge

Sterbegeldversicherung

Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Bestattungswünsche finanziert sind und welche Alternativen es zur Versicherungspolice gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sterbegeldversicherung deckt gezielt die Bestattungskosten ab und entlastet Angehörige finanziell.
  • Die Auszahlung erfolgt im Todesfall meist gegen Vorlage der Sterbeurkunde direkt an die Bezugsberechtigten oder den Bestatter.
  • Alternativ zur Versicherung bietet sich oft ein Treuhandkonto an, etwa über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
  • In Hamburg sollten bei der Deckungssumme die lokalen Friedhofsgebühren und Kosten für Grabnutzungsrechte berücksichtigt werden.

Details zur Sterbegeldversicherung

Zweck und Funktionsweise der Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung mit einer vergleichsweise niedrigen Versicherungssumme. Ihr primärer Zweck ist die Deckung der Bestattungskosten nach dem Ableben. Dies ist besonders relevant, da das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen in Deutschland bereits vor vielen Jahren abgeschafft wurde. Ohne entsprechende Vorsorge müssen die Erben oder unterhaltspflichtigen Angehörigen für die Beisetzung aufkommen. Können diese die Kosten nicht tragen, tritt in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein, fordert das Geld jedoch oft von den Verwandten zurück, sofern dies möglich ist.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist oft ohne Gesundheitsprüfung möglich, was sie auch für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen zugänglich macht. Allerdings gehen Tarife ohne Gesundheitsfragen meist mit Wartezeiten einher, in denen nur die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Ein wesentlicher Vorteil ist die Zweckbindung: Das Geld steht im Todesfall schnell zur Verfügung, um Rechnungen für den Bestatter, die Friedhofsverwaltung oder den Steinmetz zu begleichen.

Besonderheiten und Kostenfaktoren in Hamburg

Wer in Hamburg eine Bestattung plant, muss mit spezifischen regionalen Kostenfaktoren rechnen. Die Gebühren für Grabstätten auf den Hamburger Friedhöfen (wie etwa Ohlsdorf, Öjendorf oder den kirchlichen Friedhöfen in den Stadtteilen) variieren je nach Grabart und Lage. Eine Bestattungsvorsorge sollte diese lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass sie nicht nur die Dienstleistung des Bestatters abdeckt, sondern auch städtische Gebühren, die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt (z. B. in Hamburg-Mitte, Altona oder Harburg) und eventuelle Folgekosten wie die Grabpflege.

Es ist ratsam, vor Abschluss der Versicherung Kostenvoranschläge von Hamburger Bestattern einzuholen, um die nötige Deckungssumme realistisch einschätzen zu können. Eine Unterversicherung würde die Angehörigen trotz Police belasten, während eine Überversicherung unnötig hohe Beiträge verursacht.

Abgrenzung zum Treuhandkonto

Die Sterbegeldversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, finanziell vorzusorgen. Eine gängige Alternative ist das Treuhandkonto. Hierbei wird ein einmaliger Betrag auf ein sperrvermerktes Konto eingezahlt, oft verwaltet durch Institutionen wie die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Im Gegensatz zur Versicherung, bei der monatliche Beiträge gezahlt werden, ist das Treuhandmodell eine reine Kapitalanlage.

Welche Variante besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab:

  • Versicherung: Geeignet für Menschen, die keine große Einmalsumme aufbringen können und lieber kleine monatliche Beträge zahlen.
  • Treuhandkonto: Sinnvoll, wenn Kapital vorhanden ist und dieses sicher vor dem Zugriff Dritter (und zweckgebunden für die Bestattung) angelegt werden soll.

Beide Modelle lassen sich oft direkt mit einem Vorsorgevertrag beim Bestatter verknüpfen.

Worauf Sie bei der Police achten sollten

  • Wartezeiten prüfen (oft 12 bis 36 Monate bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung).
  • Bezugsberechtigte klar benennen (z. B. Angehörige oder direkt das Bestattungshaus).
  • Dynamik vereinbaren, um Inflation und steigende Friedhofsgebühren auszugleichen.
  • Überschussbeteiligung klären (wird sie ausgezahlt oder erhöht sie die Versicherungssumme?).
  • Kündigungsbedingungen und Rückkaufswerte prüfen.

Ablauf der Auszahlung im Trauerfall

  1. 1
    Versicherungspolice im Ordner oder beim Bestatter (wenn hinterlegt) auffinden.
  2. 2
    Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt in Hamburg beantragen (Original erforderlich).
  3. 3
    Versicherer unverzüglich über den Todesfall informieren.
  4. 4
    Erforderliche Dokumente (Police, Sterbeurkunde, Identitätsnachweis) einreichen.
  5. 5
    Auszahlung der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten oder direkt an den Bestatter zur Kostendeckung.