Patientenverfügung
Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – ein wichtiger Leitfaden für Ärzte und Angehörige in Hamburg.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
- Sie regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
- Formulierungen sollten so präzise wie möglich sein, um Interpretationsspielraum für Ärzte zu minimieren.
- Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, um die Durchsetzung des Willens zu sichern.
- Das Dokument sollte für Angehörige oder Bevollmächtigte im Notfall sofort auffindbar sein.
Selbstbestimmung durch Vorsorge
Was regelt eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob und wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dies betrifft häufig Entscheidungen am Lebensende, etwa bei unheilbaren Krankheiten oder schweren Hirnschädigungen. In Hamburg wie im gesamten Bundesgebiet ist eine solche Verfügung für behandelnde Ärzte und Pflegekräfte rechtlich bindend, sofern sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.
Es geht dabei nicht nur um die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, sondern auch um Wünsche zur Schmerztherapie oder zur künstlichen Ernährung. Ohne eine solche Verfügung müssen Ärzte und gesetzliche Vertreter versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln, was für Angehörige oft eine große emotionale Belastung darstellt. Eine klare Verfügung entlastet somit auch Ihre Familie.
Anforderungen an Form und Inhalt
Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung ausräumen. Wichtig ist vor allem die inhaltliche Präzision.
Allgemeine Floskeln wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ oder „Ich wünsche ein würdevolles Sterben“ sind für Ärzte oft zu ungenau. Stattdessen sollten konkrete Situationen beschrieben werden (z. B. „im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit“) und die dazu gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen (z. B. „keine künstliche Beatmung“, „keine künstliche Ernährung“, „umfassende Schmerzmedikation auch bei Bewusstseinstrübung“).
Ärztliche Beratung in Hamburg
Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung gemeinsam mit einem Hausarzt oder einem Facharzt zu besprechen. Hamburger Mediziner können helfen, die medizinischen Begriffe korrekt zu verwenden und die Tragweite der Entscheidungen zu verstehen. Eine Dokumentation dieses Beratungsgesprächs kann der Verfügung beigefügt werden und erhöht deren Akzeptanz im Ernstfall.
Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung richtet sich primär an die Ärzte. Damit diese Wünsche aber auch durchgesetzt werden, braucht es oft eine Person, die für den Patienten spricht. Hier greift die Vorsorgevollmacht. Während die Verfügung das „Was“ (die medizinischen Maßnahmen) regelt, bestimmt die Vollmacht das „Wer“ (die Person, die Entscheidungen trifft). Beide Dokumente ergänzen sich ideal.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Die beste Verfügung nützt nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird. In Hamburg empfiehlt es sich, das Original an einem sicheren, aber bekannten Ort aufzubewahren und eine Hinweiskarte im Geldbeutel zu tragen. Kopien sollten an den Bevollmächtigten und ggf. den Hausarzt ausgehändigt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Existenz der Verfügung und den Aufbewahrungsort im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Betreuungsgerichte – in Hamburg etwa die Abteilungen am Amtsgericht – können dieses Register abfragen, bevor sie einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
Schritte zur Patientenverfügung
- Persönliche Werte und Wünsche für das Lebensende reflektieren.
- Beratungsgespräch mit einem Arzt führen, um medizinische Szenarien zu verstehen.
- Textbausteine oder Formulare nutzen, aber individuell anpassen.
- Dokument schriftlich verfassen, datieren und eigenhändig unterschreiben.
- Ggf. Vorsorgevollmacht ergänzen, um einen Vertreter zu benennen.
- Dokument auffindbar hinterlegen und Vertrauenspersonen informieren.
- Regelmäßige Überprüfung (alle 1–2 Jahre) und erneute Unterschrift zur Bestätigung.
Ablauf im Ernstfall
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1Eintritt einer Situation, in der der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist.
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2Ärzte oder Rettungskräfte suchen nach Hinweisen auf eine Patientenverfügung.
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3Prüfung, ob die aktuelle medizinische Situation den Festlegungen in der Verfügung entspricht.
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4Gespräch zwischen Arzt und Bevollmächtigtem/Betreuer zur Umsetzung des Patientenwillens.
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5Einleitung oder Unterlassung von Maßnahmen gemäß der schriftlichen Verfügung.