Digitaler Nachlass
Wie Angehörige Zugriff auf Profile erhalten, Verträge kündigen und warum eine rechtzeitige Regelung zu Lebzeiten wichtig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Social-Media-Profile, E-Mails und Cloud-Daten eines Verstorbenen.
- Erben treten rechtlich automatisch in alle digitalen Verträge und Nutzungsrechte ein.
- Ohne Zugangsdaten oder Vollmachten ist die Abwicklung für Angehörige oft zeitaufwendig und bürokratisch.
- Viele Bestatter in Hamburg bieten Unterstützung bei der Abmeldung und Löschung von Online-Diensten an.
- Eine Vorsorgevollmacht, die explizit digitale Angelegenheiten einschließt, erleichtert den Zugriff erheblich.
Umfang und Regelung des digitalen Erbes
Was gehört zum digitalen Nachlass?
In der heutigen Zeit hinterlässt fast jeder Mensch digitale Spuren. Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur offensichtliche Dinge wie E-Mail-Postfächer oder Profile in sozialen Netzwerken, sondern auch kostenpflichtige Abonnements bei Streaming-Diensten, Cloud-Speicher mit persönlichen Fotos, Online-Banking-Zugänge und Guthaben in virtuellen Währungen. Auch Accounts bei Online-Händlern oder Dating-Portalen fallen unter diesen Begriff.
Rechtlich gesehen geht der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben in alle Rechte und Pflichten eintreten – inklusive laufender Kosten für Abos. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass dies auch für höchstpersönliche Inhalte wie E-Mail-Korrespondenz oder Chat-Verläufe gilt. Für Angehörige in Hamburg bedeutet dies oft eine Herausforderung, wenn keine Übersicht über die bestehenden Accounts vorhanden ist.
Herausforderungen für Erben ohne Zugangsdaten
Wenn der Verstorbene keine Liste mit Passwörtern oder eine entsprechende Vorsorgevollmacht hinterlassen hat, stehen Erben oft vor verschlossenen digitalen Türen. Anbieter von E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken berufen sich häufig auf das Fernmeldegeheimnis oder den Datenschutz und verweigern ohne entsprechenden Nachweis den Zugriff.
Um Konten zu löschen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen, benötigen Erben in der Regel einen Erbschein oder eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht. In Hamburg wird der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern, in denen laufende Kosten für Abonnements weiter anfallen können.
Unterstützung durch Hamburger Bestatter
Viele Bestattungsunternehmen in Hamburg haben sich auf die moderne Problematik eingestellt und bieten Dienstleistungen rund um den digitalen Nachlass an. Oft arbeiten sie mit spezialisierten Partnern zusammen, die das Internet automatisiert nach Konten des Verstorbenen durchsuchen und diese abmelden oder kündigen. Dies geschieht häufig über Web-Portale, in denen der Status der Abmeldungen für die Angehörigen einsehbar ist.
Ein solcher Service kann Teil eines Vorsorgevertrag sein oder im akuten Trauerfall beauftragt werden. Die Bestatter benötigen hierfür lediglich die Sterbeurkunde und eine Beauftragung durch die Erben. Dies entlastet die Angehörigen erheblich, da sie nicht jeden einzelnen Anbieter (z.B. Versandhändler, Zeitungsverlage, Streaming-Dienste) selbst anschreiben müssen.
Vorsorge zu Lebzeiten treffen
Um den Hinterbliebenen die Abwicklung zu erleichtern, ist eine aktive Vorsorge ratsam. Eine einfache Liste mit Benutzernamen und Passwörtern ist hilfreich, sollte aber sicher verwahrt werden – beispielsweise in einem Tresor oder bei einer Vertrauensperson. Da sich Passwörter ändern, ist auch die Nutzung eines Passwort-Managers sinnvoll, dessen Master-Passwort im Notfall zugänglich gemacht wird.
Wichtig ist zudem, in einer Bestattungsvorsorge oder Vollmacht explizit zu regeln, was mit den Daten geschehen soll: Sollen Social-Media-Profile gelöscht werden oder als Gedenkseite bestehen bleiben? Wer soll Zugriff auf die Fotos in der Cloud erhalten? Klare Anweisungen verhindern Streitigkeiten und Unsicherheit bei den Erben.
Checkliste: Digitalen Nachlass regeln
- Übersicht aller Online-Konten und Abonnements erstellen
- Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) sicher hinterlegen
- Vertrauensperson bestimmen und Vollmacht für digitale Daten erteilen
- Entscheidung treffen: Löschung oder Gedenkzustand für Profile
- Hardware (Smartphone, Laptop) und deren PINs/Passwörter berücksichtigen
- Liste regelmäßig aktualisieren
- Master-Passwort für Passwort-Manager an sicherem Ort notieren
Ablauf für Erben im Trauerfall
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1Hardware des Verstorbenen sichern und nach Passwort-Listen suchen
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2Sterbeurkunde beim Standesamt Hamburg beantragen (meist durch Bestatter)
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3Erbschein oder beglaubigte Kopie des Testaments beim Nachlassgericht besorgen
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4Dringende laufende Kosten (Abos, Verträge) identifizieren und stoppen
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5Bestatter auf Unterstützung bei der digitalen Abmeldung ansprechen
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6Soziale Netzwerke kontaktieren und Gedenkstatus oder Löschung beantragen
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7E-Mail-Konten prüfen und wichtige Daten sichern