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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Finanzielle Absicherung

Versicherungsleistungen

Welche Policen greifen, welche Dokumente nötig sind und wie Hamburger Bestatter bei der Abwicklung unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sterbegeldversicherungen sind zweckgebunden und decken meist die Bestattungskosten direkt ab.
  • Lebensversicherungen zahlen die Versicherungssumme an die begünstigte Person aus.
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr.
  • Über die Rentenversicherung kann oft das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden.
  • Viele Bestatter in Hamburg übernehmen die komplette Abwicklung und Korrespondenz mit den Versicherern.
  • Für die Auszahlung sind Original-Policen und die Sterbeurkunde zwingend erforderlich.

Versicherungsarten und Ansprüche im Detail

Private Versicherungen: Sterbegeld und Lebensversicherung

Im Todesfall stellen private Versicherungen oft die wichtigste finanzielle Säule dar, um die Bestattungskosten zu decken. Die Abwicklung unterscheidet sich jedoch je nach Art der Police erheblich.

Eine Sterbegeldversicherung ist speziell für diesen Zweck abgeschlossen worden. Die Versicherungssumme ist meist so gewählt, dass sie eine angemessene Beisetzung ermöglicht. In der Praxis kann der Anspruch oft direkt an das Bestattungsinstitut abgetreten werden. Das bedeutet, der Bestatter rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab, und die Angehörigen müssen nicht in Vorleistung treten. Dies ist bei vielen Hamburger Instituten ein Standardvorgang.

Bei einer Kapitallebensversicherung steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund. Die Auszahlungssumme ist oft deutlich höher als die reinen Beerdigungskosten. Hier erfolgt die Auszahlung an die im Vertrag namentlich genannte bezugsberechtigte Person. Diese kann das Geld frei verwenden, ist aber in der Regel moralisch oder erbrechtlich dazu angehalten, die Bestattung davon zu finanzieren.

Unfallversicherung

Tritt der Tod durch einen Unfall ein, greift unter Umständen eine private Unfallversicherung. Diese zahlt eine vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen. Wichtig ist hierbei die fristgerechte Meldung des Unfalls an den Versicherer, oft innerhalb von 48 Stunden. Die Definition eines Unfalls und die genauen Fristen hängen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Leistungen der Sozialversicherungsträger

Viele Angehörige fragen sich, ob gesetzliche Kassen Kosten übernehmen. Die Rechtslage hat sich hier in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist daher ausgeschlossen. Dennoch müssen die Kassen umgehend über den Todesfall informiert werden, um die Mitgliedschaft zu beenden und Beitragszahlungen zu stoppen. Hamburger Bestatter übernehmen diese Abmeldung im Rahmen ihrer administrativen Services meist automatisch.

Anders sieht es bei der Rentenversicherung aus. Für Witwen und Witwer gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei wird die Rente des Verstorbenen für drei Monate in voller Höhe an den hinterbliebenen Ehepartner weitergezahlt. Dies dient als Rentenvorschuss zur Deckung der ersten finanziellen Belastungen. Der Antrag wird meist über den Renten Service der Deutschen Post gestellt.

Unterstützung durch den Bestatter

Die bürokratische Last im Trauerfall ist hoch. Seriöse Bestattungsinstitute, etwa in Stadtteilen wie Tonndorf oder Mümmelmannsberg, bieten daher umfangreiche Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten an. Dies entspricht oft auch der Dienstleistungsnorm DIN EN 15017.

Zu den typischen Leistungen gehören:

  • Die Korrespondenz mit Versicherungen, Rententrägern und Krankenkassen.
  • Die Verauslagung von Fremdgebühren (z. B. Friedhofsgebühren), sofern eine Deckung durch Versicherungen absehbar ist.
  • Die Einholung notwendiger Dokumente wie der Sterbeurkunde beim Standesamt.

Wenn keine ausreichenden Mittel oder Versicherungen vorhanden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Benötigte Unterlagen für Versicherungen

  • Original-Versicherungspolice (Versicherungsschein)
  • Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ärztlicher Totenschein (bei Unfallversicherungen oft inkl. Obduktionsbericht)
  • Personalausweis oder Reisepass des Begünstigten
  • Bankverbindung des Empfängers
  • Ggf. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (für Rentenanträge)
  • Ggf. Scheidungsurteil (für Rentenklärung)

Ablauf der Versicherungsabwicklung

  1. 1
    Sichten der Unterlagen und Auffinden der Policen
  2. 2
    Sofortige Meldung des Todesfalls an die Versicherer (Fristen beachten)
  3. 3
    Beauftragung des Bestatters mit der Korrespondenz (optional)
  4. 4
    Einreichen der Sterbeurkunde und der Original-Police
  5. 5
    Prüfung der Anspruchsberechtigung durch den Versicherer
  6. 6
    Auszahlung der Summe an den Begünstigten oder direkt an den Bestatter