Sozialbestattung
Voraussetzungen, Antragstellung beim Sozialamt und Ablauf einer würdevollen Bestattung nach § 74 SGB XII.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage ist § 74 SGB XII: Das Sozialamt übernimmt erforderliche Kosten, wenn den Verpflichteten die Tragung nicht zugemutet werden kann.
- Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Hamburger Bezirks gestellt werden, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war.
- Übernommen werden Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung (oft Feuerbestattung), Friedhofsgebühren und einfache Grabpflege.
- Vorrangig muss der Nachlass des Verstorbenen für die Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden.
Ratgeber zur Sozialbestattung
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Sozialbestattung ist keine gesonderte Bestattungsart zweiter Klasse, sondern bezeichnet die Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe. In Hamburg sind hierfür die Sozialdienststellen der Bezirksämter zuständig. Diese Regelung greift, wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten weder aus dem Nachlass des Verstorbenen noch aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können.
Der Gesetzgeber garantiert dabei eine „würdige Bestattung“. Das bedeutet, dass die Beisetzung ortsüblich und einfach sein muss. In Hamburg orientieren sich die Ämter dabei an festen Pauschalen und Richtlinien. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bestattungspflicht bestehen bleibt: Die Angehörigen müssen die Bestattung organisieren, können aber die finanzielle Unterstützung beantragen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit das Sozialamt die Kosten übernimmt, wird eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Dabei werden zwei wesentliche Faktoren geprüft:
- Der Nachlass: Zunächst muss das Vermögen des Verstorbenen (Barvermögen, Kontoguthaben, Versicherungen) vollständig für die Bestattung eingesetzt werden. Auch ein eventueller Rentenvorschuss (das sogenannte Sterbevierteljahr) wird angerechnet.
- Die wirtschaftliche Situation der Angehörigen: Reicht der Nachlass nicht aus, prüft das Amt das Einkommen und Vermögen der bestattungspflichtigen Personen. Liegt dieses unter bestimmten Freigrenzen, gilt die Kostentragung als „nicht zumutbar“.
Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise bevor ein Bestattungsauftrag unterschrieben wird. Weisen Sie das Bestattungsinstitut sofort darauf hin, dass eine Sozialbestattung beantragt wird.
Welche Leistungen werden in Hamburg übernommen?
Die Stadt Hamburg übernimmt die Kosten für die notwendigen Leistungen einer einfachen Bestattung. Dazu gehören in der Regel:
- Die Leistungen des Bestatters (Sarg, Einkleiden, Überführung).
- Gebühren für das Krematorium (bei Feuerbestattung) oder die Grabstelle.
- Amtliche Gebühren (z.B. für den Totenschein oder die Sterbeurkunde).
- Eine einfache Trauerfeier und Blumenschmuck in angemessenem Rahmen.
Bestattungsart: In Hamburg wird häufig die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung genehmigt, da diese oft kostengünstiger ist als eine Erdbestattung. Eine Erdbestattung wird jedoch übernommen, wenn der Verstorbene dies ausdrücklich gewünscht hat oder religiöse Gründe dies verlangen. Die Beisetzung kann auf städtischen Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf oder auch auf anderen Anlagen wie dem Friedhof Blankenese erfolgen, sofern die Gebührenrahmen eingehalten werden.
Nicht übernommen werden in der Regel Kosten für Trauerkleidung, den Leichenschmaus, teure Zeitungsanzeigen oder aufwendige Grabmale, die über das einfache Maß hinausgehen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Totenschein (falls vorhanden)
- Nachweise über den Nachlass (Kontoauszüge, Sparbücher, Policen)
- Einkommensnachweise des Antragstellers (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bürgergeld-Bescheid)
- Mietvertrag und Nachweise über monatliche Belastungen
- Ggf. Scheidungsurteil oder Geburtsurkunde (je nach Familienstand)
- Kostenvoranschlag des Bestatters (wenn bereits vorhanden)
Ablauf einer Sozialbestattung
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1Eintritt des Todes und Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt.
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2Kontaktaufnahme mit einem Bestatter unter Hinweis auf die geplante Sozialbestattung.
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3Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente zur Prüfung der Bedürftigkeit.
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4Antragstellung auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt (Bezirk des Sterbeortes/Wohnortes).
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5Prüfung und Bewilligung durch das Amt (Kostenübernahmeerklärung).
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6Durchführung der Bestattung (z.B. Krematorium, Beisetzung).
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7Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen Bestatter und Sozialamt.