Rentenvorschuss
Alles Wichtige zum sogenannten Sterbevierteljahr, den Antragsfristen und wie Hamburger Bestatter Sie bei den Formalitäten unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rentenvorschuss (Sterbevierteljahr) entspricht drei vollen Monatsrenten des Verstorbenen.
- Die Antragsfrist beträgt 30 Tage nach dem Todestag.
- Zuständig für die Auszahlung ist der Renten Service der Deutschen Post.
- Viele Bestattungsinstitute in Hamburg übernehmen die Antragstellung als Serviceleistung.
- Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat und Sie verheiratet waren.
Informationen zum Sterbevierteljahr
Was ist der Rentenvorschuss?
Der Tod eines Ehepartners bringt neben der emotionalen Belastung oft auch finanzielle Veränderungen mit sich. Um Hinterbliebenen in der ersten Zeit den Übergang zu erleichtern, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um eine Vorschusszahlung auf die Witwen- oder Witwerrente.
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbefall wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den hinterbliebenen Ehepartner weitergezahlt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur regulären Hinterbliebenenrente, die später meist nur einen prozentualen Anteil (oft 55 oder 60 Prozent) der ursprünglichen Rente ausmacht. Diese höhere Zahlung soll helfen, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken, die beispielsweise durch Bestattungskosten entstehen können.
Voraussetzungen und Fristen
Damit der Rentenvorschuss ausgezahlt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Grundvoraussetzung ist, dass der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes bereits eine Rente bezogen hat und die Ehe rechtsgültig bestand. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sind hier gleichgestellt.
Ein kritischer Faktor ist die Zeit. Der Antrag auf das Sterbevierteljahr muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, geht der Anspruch zwar nicht gänzlich verloren, die Zahlung erfolgt dann jedoch nicht als Vorschuss, sondern wird erst später mit der regulären Hinterbliebenenrente verrechnet und ausgezahlt. Dies kann zu einer Liquiditätslücke in den ersten Monaten führen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anders als der spätere formelle Rentenantrag, der beim Rentenversicherungsträger eingereicht wird, läuft der Antrag auf den Vorschuss über den Renten Service der Deutschen Post. In Hamburg können Sie diesen Antrag in jeder Postfiliale stellen. Dazu wird das Formular „Änderungsanzeige“ benötigt.
Unterstützung durch Bestatter
In der Praxis müssen sich Hinterbliebene in Hamburg selten selbst um den Gang zur Post kümmern. Viele Bestattungsinstitute in den Bezirken – von Altona bis Wandsbek – bieten die Abwicklung von Formalitäten als festen Bestandteil ihrer Dienstleistungen an. Dazu gehört oft auch die Beantragung des Rentenvorschusses sowie die Abmeldung bei der Krankenkasse und anderen Versicherungsleistungen. Fragen Sie im Beratungsgespräch gezielt danach, ob dieser Service inkludiert ist.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung sind spezifische Dokumente erforderlich. Ohne diese kann der Renten Service keine Auszahlung veranlassen. Zentral ist die Sterbeurkunde, die vom zuständigen Standesamt in Hamburg (dem Standesamt des Sterbeortes) ausgestellt wird. Zudem benötigen Sie die Rentennummer des Verstorbenen sowie Ihre eigene Bankverbindung (IBAN), auf die der Vorschuss überwiesen werden soll.
Checkliste für den Antrag
- Sterbeurkunde im Original (vom Standesamt)
- Rentennummer des Verstorbenen (Rentenbescheid)
- Eigene Rentennummer (falls vorhanden)
- Personalausweis des Antragstellers
- Eigene Bankverbindung (IBAN/BIC)
- Heiratsurkunde oder Nachweis der Lebenspartnerschaft
- Frist beachten: Antrag innerhalb von 30 Tagen stellen
Ablauf der Beantragung
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1Rentenbescheid und Rentennummer des Verstorbenen heraussuchen.
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2Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt in Hamburg beantragen (oft durch Bestatter erledigt).
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3Formular 'Änderungsanzeige' beim Renten Service der Deutschen Post ausfüllen.
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4Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag einreichen (persönlich oder via Bestatter).
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5Auszahlung der drei Monatsrenten abwarten (erfolgt meist kurzfristig).
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6Anschließend formellen Antrag auf Hinterbliebenenrente beim Rentenversicherungsträger stellen.