Bestattungskosten
Von Friedhofsgebühren bis zu Bestatterleistungen – verstehen Sie die Zusammensetzung der Kosten für einen würdevollen Abschied in der Hansestadt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Säulen zusammen: Bestatterleistungen, Friedhofs- und Amtgebühren sowie Fremdauslagen.
- In Hamburg beeinflussen die Wahl des Friedhofs (z. B. Ohlsdorf oder Öjendorf) und die Grabart die Höhe der Gebühren maßgeblich.
- Feuerbestattungen sind häufig kostengünstiger als Erdbestattungen, da Aufwände für Grabstein und langfristige Grabpflege oft entfallen.
- Für die Finanzierung stehen Optionen wie Sterbegeldversicherungen, Treuhandkonten oder im Härtefall die Sozialbestattung zur Verfügung.
Wie setzen sich Bestattungskosten zusammen?
Die drei Säulen der Kostenstruktur
Die Kosten für eine Bestattung in Hamburg sind selten pauschal zu nennen, da sie stark von individuellen Wünschen und behördlichen Vorgaben abhängen. Grundsätzlich lassen sich die Ausgaben jedoch in drei Hauptbereiche unterteilen: die Dienstleistungen des Bestatters, die amtlichen Gebühren (inklusive Friedhof) und die sogenannten Fremdleistungen. Ein seriöses Bestattungsinstitut wird Ihnen diese Posten in einem Kostenvoranschlag transparent aufschlüsseln.
Eigenleistungen des Bestatters
Dieser Block umfasst alle direkten Dienstleistungen des Bestattungshauses. Dazu gehören die Abholung und Überführung des Verstorbenen, die hygienische Versorgung, das Einkleiden und Einbetten sowie die Organisation der Trauerfeier. Auch der Sarg (für Erd- oder Feuerbestattung) und die Urne fallen in diesen Bereich. Die Preisspanne hängt hier stark von der Materialwahl (z. B. einfaches Kiefernholz vs. Eiche) und dem Umfang der gewünschten Betreuung ab.
Amtliche Gebühren und Friedhofskosten
In Hamburg machen die Friedhofsgebühren oft einen signifikanten Teil der Gesamtkosten aus. Diese werden von den Friedhofsverwaltungen, wie etwa auf dem Friedhof Ohlsdorf oder dem Friedhof Öjendorf, festgelegt. Zu unterscheiden sind hierbei die Grabnutzungsgebühr (für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstelle) und die Beisetzungsgebühr (für das Öffnen und Schließen des Grabes). Bei einer Feuerbestattung kommen zudem die Gebühren für das Krematorium hinzu. Auch die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt verursacht Verwaltungskosten.
Fremdleistungen und Auslagen
Hierbei handelt es sich um Kosten, die der Bestatter oft verauslagt, aber nicht selbst erbringt. Dazu zählen Honorare für Trauerredner oder Musiker, Kosten für den Blumenschmuck (Floristik), Traueranzeigen in Hamburger Zeitungen sowie der ärztliche Totenschein. Auch spätere Kosten für den Steinmetz (Grabmal) und die dauerhafte Grabpflege – etwa über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner – fallen in den erweiterten Kreis der Fremdleistungen.
Kostenfaktoren nach Bestattungsart
Die Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsform hat direkten Einfluss auf das Budget. Während einige Kostenarten fix sind, bieten andere Gestaltungsspielraum.
Erdbestattung
Die klassische Beerdigung im Sarg ist in der Regel die kostenintensivste Variante. Neben einem oft hochwertigeren Sarg fallen höhere Friedhofsgebühren für das meist größere Erdgrab an. Hinzu kommen später oft Kosten für einen Grabstein und die laufende Grabpflege, sofern kein pflegefreies Rasengrab gewählt wird.
Feuerbestattung
Bei der Einäscherung wird ein einfacherer Verbrennungssarg benötigt, was die Kosten senkt. Zwar fallen Gebühren für das Krematorium an, doch sind Urnengräber auf Hamburger Friedhöfen meist günstiger als Erdgräber. Zudem entfällt bei vielen Urnengrabarten (z. B. in Kolumbarien oder anonymen Feldern) die Pflicht zur individuellen Grabpflege.
Seebestattung
Eine Seebestattung setzt eine vorherige Einäscherung voraus. Die Kosten für das Grab und die Friedhofsgebühren entfallen komplett. Stattdessen fallen Kosten für die Reederei an, die die Beisetzung in der Nord- oder Ostsee durchführt. Da es keine Grabstätte an Land gibt, entstehen keine Folgekosten für Pflege oder Steinmetzarbeiten.
Baumbestattung
In Hamburg (z. B. Friedhof Ohlsdorf) und dem Umland (z. B. FriedWald oder RuheForst) sind Baumbestattungen beliebt. Die Kosten setzen sich aus der Einäscherung und den Gebühren für den Baumplatz zusammen. Da die Natur die Grabpflege übernimmt, entfallen langfristige Pflegekosten.
Finanzierung und Absicherung
Nicht immer sind ausreichende Rücklagen vorhanden, um die Bestattungskosten sofort in voller Höhe zu begleichen. Es gibt verschiedene Wege, die finanzielle Belastung zu steuern.
Vorsorge und Treuhand
Wer zu Lebzeiten vorsorgen möchte, kann Gelder auf Treuhandkonten (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) hinterlegen. Dies sichert die zweckgebundene Verwendung der Mittel und entlastet die Angehörigen im Trauerfall finanziell und organisatorisch.
Ratenzahlung und Sozialbestattung
Viele Bestatter bieten die Möglichkeit einer Ratenzahlung an, oft in Kooperation mit Finanzdienstleistern. Wenn der Nachlass und das Einkommen der Bestattungspflichtigen nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt werden. Auch Versicherungsleistungen oder ein Rentenvorschuss können zur Deckung beitragen.
Checkliste: Kostenfaktoren prüfen
- Bestattungsart festlegen (Erd-, Feuer-, See-, Baumbestattung)
- Friedhofswahl treffen (Gebührenordnungen vergleichen)
- Grabart bestimmen (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab)
- Sarg- und Urnenmodell auswählen (Material und Ausstattung)
- Umfang der Trauerfeier definieren (Redner, Musik, Dekoration)
- Drucksachen und Anzeigen planen
- Folgekosten berücksichtigen (Grabpflege, Steinmetz)
- Versicherungen und Sterbegeldpolicen prüfen
- Kostenvoranschläge verschiedener Bestatter einholen
Ablauf der Kostenklärung
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1Beratungsgespräch mit dem Bestatter führen
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2Individuelle Wünsche und Leistungen besprechen
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3Detaillierten Kostenvoranschlag erstellen lassen
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4Prüfung auf Vollständigkeit (inkl. Friedhofsgebühren und Fremdauslagen)
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5Auftragserteilung und Unterzeichnung des Bestattungsvertrags
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6Durchführung der Bestattung
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7Erhalt der Gesamtrechnung und Prüfung
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8Beantragung von Auszahlungen (Versicherungen, Rentenvorschuss)
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9Begleichung der Rechnung oder Vereinbarung von Ratenzahlung