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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Grab & Pflege

Grabsteinwahl

Ein Leitfaden für Angehörige zur Auswahl des passenden Grabmals – von der Friedhofssatzung bis zur handwerklichen Umsetzung in der Hansestadt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die jeweilige Friedhofssatzung in Hamburg regelt zulässige Materialien, Maße und Bearbeitungsformen.
  • Vor der Aufstellung eines Grabmals ist zwingend eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
  • Der Zeitpunkt der Aufstellung hängt von der Grabart und der Bodenbeschaffenheit ab (Setzungszeit).
  • Regionale Besonderheiten wie das „Hamburger Grab“ oder Gedenkziegel erfordern spezifische Gestaltungsweisen.
  • Steinmetzbetriebe übernehmen meist die Antragstellung sowie die fachgerechte Fundamentierung.

Ratgeber zur Grabsteinwahl

Der richtige Zeitpunkt und die Vorbereitung

Nach einer Beisetzung stellt sich für Angehörige oft die Frage, wann ein Grabstein gesetzt werden kann. Dies hängt maßgeblich von der Bestattungsart und der Bodenbeschaffenheit ab. Bei Erdbestattungen muss sich das Erdreich zunächst setzen, was je nach Witterung und Bodenart mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern kann. Wird der Stein zu früh gesetzt, droht er abzusacken und die Standsicherheit zu verlieren. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit oft kürzer, da der Bodeneingriff geringer ist.

Bis zur endgültigen Aufstellung nutzen viele Angehörige ein provisorisches Grabkreuz oder eine Einfassung aus Holz. In dieser Zeit kann die Planung für das dauerhafte Grabmal in Ruhe erfolgen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu einem Steinmetz aufzunehmen, da die Lieferzeiten für bestimmte Natursteine und die handwerkliche Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen.

Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Auswahl des Materials prägt den Charakter der Grabstätte. In Hamburg kommen häufig Natursteine wie Granit, Marmor, Sandstein oder Kalkstein zum Einsatz. Granit gilt als besonders witterungsbeständig und pflegeleicht, während Sandstein und Marmor mit der Zeit eine natürliche Patina ansetzen, die von vielen als ästhetisch empfunden wird. Neben dem klassischen Stein sind auf einigen Friedhöfen auch Kombinationen mit Holz, Metall oder Glas möglich, sofern die Satzung dies zulässt.

Die Oberflächenbearbeitung reicht von polierten Flächen bis hin zu handwerklich behauenen Strukturen (Bossierung). Auch die Grabinschrift spielt eine zentrale Rolle: Sie kann eingraviert, sandgestrahlt oder als aufgesetzte Metallschrift (z. B. Bronze oder Aluminium) realisiert werden. Ornamente, Symbole oder plastische Bildhauerarbeiten verleihen dem Stein eine persönliche Note.

Regionale Besonderheiten: Hamburger Grab und Gedenkziegel

Hamburg bietet spezifische Grabarten und Gestaltungskonzepte, die über das klassische Einzelgrab hinausgehen. Das sogenannte „Hamburger Grab“ ist eine besondere Form der gärtnerisch gestalteten Grabanlage, bei der die Grabsteine oft liegend oder als Kissensteine in eine durchgehende Bepflanzung integriert sind. Hier steht das harmonische Gesamtbild der Anlage im Vordergrund.

Eine weitere Besonderheit auf dem Friedhof Ohlsdorf und anderen Hamburger Friedhöfen sind Gedenkziegel. Diese werden oft für halbanonyme Grabfelder oder Urnengemeinschaftsanlagen verwendet. Sie bieten eine dezente Möglichkeit der Namensnennung, ohne dass ein großer Einzelstein gesetzt wird. Auch Themen-Grabfelder wie Blumenwiesen erfordern angepasste Lösungen, bei denen oft nur liegende Steine oder zentrale Stelen zulässig sind.

Vorschriften und Genehmigungsverfahren

Jeder Friedhof in Hamburg verfügt über eine eigene Friedhofssatzung, die genaue Vorgaben zur Grabgestaltung macht. Diese regeln unter anderem:

  • Zulässige Maße (Höhe, Breite, Stärke)
  • Erlaubte Materialien und Farben
  • Art der Bearbeitung (z. B. Verbot von Politur auf bestimmten Feldern)
  • Standfestigkeit und Fundamentierung

Bevor ein Stein gefertigt und aufgestellt wird, muss ein Genehmigungsantrag bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Dieser enthält in der Regel eine maßstabsgetreue Zeichnung (1:10) sowie Angaben zu Material und Inschrift. In der Praxis übernehmen Steinmetzbetriebe diesen bürokratischen Schritt für die Angehörigen. Sie kennen die lokalen Vorschriften in den Bezirken von Bergedorf bis Ohlsdorf genau und gewährleisten, dass der Entwurf genehmigungsfähig ist. Auch die spätere Standsicherheitsprüfung (TA Grabmal) ist Teil der fachlichen Verantwortung.

Checkliste zur Grabsteinwahl

  • Friedhofssatzung bezüglich Gestaltungsvorschriften prüfen
  • Budget für Stein, Inschrift und Fundament festlegen
  • Steinmetzbetrieb für Beratung und Entwurf auswählen
  • Material und Oberflächenbearbeitung aussuchen
  • Inschrift und eventuelle Ornamente festlegen
  • Genehmigungsantrag durch den Steinmetz stellen lassen
  • Schriftliche Auftragsbestätigung und Liefertermin prüfen
  • Abnahme des Steins nach der Aufstellung auf dem Friedhof

Ablauf bis zur Aufstellung

  1. 1
    Erstberatung und Besichtigung des Grabfeldes
  2. 2
    Auswahl von Material, Form und Bearbeitung
  3. 3
    Erstellung einer Skizze und Kostenvoranschlag
  4. 4
    Einreichung des Genehmigungsantrags bei der Verwaltung
  5. 5
    Bestellung des Rohmaterials und handwerkliche Fertigung
  6. 6
    Einarbeitung der Inschrift und Ornamente
  7. 7
    Erstellung des Fundaments auf dem Friedhof
  8. 8
    Transport, Montage und finale Übergabe