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● Soforthilfe Die ersten Schritte
Grabpflege & Vorsorge

Dauergrabpflege

So sichern Sie die langfristige und professionelle Betreuung einer Grabstätte durch Friedhofsgärtner und Treuhandstellen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dauergrabpflege garantiert die professionelle Betreuung des Grabes über die gesamte Ruhezeit.
  • Leistungen umfassen Gießen, saisonale Bepflanzung, Unkrautentfernung und Steinreinigung.
  • Verträge werden in Hamburg oft über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege abgewickelt.
  • Die Kosten werden meist als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss beglichen und sicher angelegt.
  • Regelmäßige Kontrollen durch die Treuhandstelle sichern die Qualität der Gärtnerarbeiten.

Details zur Dauergrabpflege

Was bedeutet Dauergrabpflege?

Die Dauergrabpflege ist ein spezielles Serviceangebot, bei dem die Pflege einer Grabstätte für einen langen Zeitraum – oft über die gesamte Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren – vertraglich festgelegt wird. Anders als bei der jährlichen Grabpflege, die jährlich gekündigt werden kann, bietet die Dauergrabpflege langfristige Sicherheit. In Hamburg arbeiten hierfür spezialisierte Friedhofsgärtnereien oft mit Institutionen wie der Treuhandstelle Hamburg oder der Dauergrabpflege Nord zusammen. Diese Einrichtungen verwalten die eingezahlten Gelder treuhänderisch und bezahlen den Gärtner jährlich nach erbrachter Leistung. Dies stellt sicher, dass das Grab auch dann gepflegt wird, wenn die Angehörigen nicht vor Ort sind oder die ursprüngliche Gärtnerei den Betrieb aufgibt.

Typische Leistungen der Friedhofsgärtner

Der Leistungsumfang wird individuell im Grabpflegevertrag vereinbart. Zu den Standardaufgaben gehören die regelmäßige Unkrautentfernung, das Harken der Grabfläche sowie der fachgerechte Schnitt von Bodendeckern und Gehölzen. Ein zentraler Punkt ist der Gießservice, der besonders in den Sommermonaten wichtig ist; auf einigen Hamburger Friedhöfen kommen hierfür mittlerweile sogar moderne Gießroboter zum Einsatz. Hinzu kommt die saisonale Bepflanzung im Frühjahr, Sommer und Herbst sowie die Abdeckung mit Tanne oder Grabschmuck im Winter.

Pflege von Grabmal und Stein

Neben der gärtnerischen Betreuung kann auch die Pflege des Grabsteins Teil der Vereinbarung sein. Dies umfasst die Reinigung von Grabmalen, Kissensteinen oder Einfassungen aus Granit und anderen Materialien. Auch die Überprüfung der Standfestigkeit oder das Auffrischen von Inschriften (Nachschriften) kann durch Steinmetzbetriebe im Rahmen der Dauerpflege oder als Zusatzleistung erbracht werden. Wer sich noch in der Phase der Grabsteinwahl befindet, sollte den Pflegeaufwand des Materials direkt mit bedenken.

Besonderheiten in Hamburg

In der Hansestadt ist das System der Dauergrabpflege gut etabliert. Egal ob auf großen Parkfriedhöfen oder kleineren kirchlichen Friedhöfen in Stadtteilen wie Blankenese, Nienstedten, Rissen oder Wedel – lokale Friedhofsgärtnereien bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Die Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle Hamburg sorgt dabei für ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Ein unabhängiger Kontrolleur überprüft regelmäßig den Zustand der Gräber, um sicherzustellen, dass die vereinbarte Grabgestaltung eingehalten wird. Dies ist besonders wertvoll für Angehörige, die nicht in Hamburg wohnen.

Checkliste für den Vertragsabschluss

  • Laufzeit des Vertrages festlegen (z.B. angepasst an die Ruhezeit).
  • Gewünschte Bepflanzungswechsel (Frühjahr, Sommer, Herbst) definieren.
  • Gießservice und Urlaubsvertretung klären.
  • Zusatzleistungen wie Steinreinigung oder Winterschmuck aufnehmen.
  • Treuhand-Verwaltung zur Sicherheit der Gelder vereinbaren.
  • Regelungen für Nachbepflanzungen nach Senkschäden prüfen.

Ablauf der Einrichtung

  1. 1
    Beratungsgespräch mit einer Friedhofsgärtnerei vor Ort führen.
  2. 2
    Individuelles Angebot basierend auf Grabart und Gestaltungswünschen erstellen lassen.
  3. 3
    Leistungsumfang im Detail prüfen (Gießen, Schneiden, Pflanzen).
  4. 4
    Vertrag unterzeichnen (meist Dreiecksvertrag mit Treuhandstelle).
  5. 5
    Einmalzahlung der Vertragssumme an die Treuhandstelle leisten.
  6. 6
    Erhalt der Bestätigung und Beginn der Pflegedienstleistung.