Wahlgrab
Was ist ein Wahlgrab? Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte mit frei wählbarer Lage und verlängerbarem Nutzungsrecht. Erfahren Sie mehr zu Kosten und Unterschieden.
Kurz erklärt
- Definition: Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, deren genaue Lage auf dem Friedhof von den Angehörigen oder bereits zu Lebzeiten vom Vorsorgenden ausgesucht werden kann.
- Funktion: Es bietet die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern und oft mehrere Verstorbene (z.B. als Familiengrab) beizusetzen.
- Relevanz: Diese Grabart ist entscheidend für Paare oder Familien, die eine gemeinsame Ruhestätte wünschen, sowie für Menschen, die einen spezifischen Ort (z.B. sonnig, am Weg) bevorzugen.
- Hamburg: Auf den großen Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf oder in Blankenese ist das Wahlgrab eine gängige Option, wobei die Gebühren je nach Lage und Größe variieren.
Im Vergleich zu anderen Grabarten zeichnet sich das Wahlgrab durch seine Flexibilität aus. Während bei einem Reihengrab die Verwaltung den Platz zuteilt, können Hinterbliebene hier aktiv mitentscheiden. Dies ist besonders wichtig, wenn eine spätere Zusammenführung von Familienmitgliedern an einer Stelle geplant ist oder eine aufwendigere Grabgestaltung gewünscht wird.
Details zum Wahlgrab
Unterschiede zum Reihengrab
Die Unterscheidung zwischen Wahlgrab und Reihengrab ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Friedhofswahl. Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben, eine Auswahl der Lage ist nicht möglich, und das Nutzungsrecht endet strikt nach der Ruhezeit. Das Wahlgrab hingegen erlaubt eine gezielte Standortwahl. Zudem kann das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden, was es zur klassischen Form des Familiengrabs macht. In Hamburg hängen die konkreten Möglichkeiten oft von der Bodenbeschaffenheit und dem Platzangebot des jeweiligen Friedhofs ab.
Arten von Wahlgräbern
Wahlgräber gibt es für verschiedene Bestattungsformen. Am häufigsten sind das klassische Erdwahlgrab für Särge und das Urnenwahlgrab. Bei einer Erdbestattung können je nach Größe der Grabstelle oft zusätzlich zur Sargbeisetzung noch Urnen beigesetzt werden. Ein reines Urnenwahlgrab ist meist kleiner, bietet aber dieselben Rechte hinsichtlich Auswahl und Verlängerung. Auch Sonderformen wie Baumwahlgräber oder Partnergräber in Gemeinschaftsanlagen fallen unter dieses Prinzip, sofern die Stelle ausgesucht werden darf.
Kosten und Pflegeverpflichtung
Aufgrund der Exklusivität und der längeren Nutzungsrechte sind die Gebühren für ein Wahlgrab in der Regel höher als für ein Reihengrab. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Grabpflege. Die Angehörigen müssen für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts für ein gepflegtes Erscheinungsbild sorgen. Wer dies nicht selbst leisten kann oder möchte, kann einen Grabpflegevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abschließen. In Hamburg prüfen die Friedhofsverwaltungen regelmäßig den Zustand der Gräber, um das Gesamtbild der Anlagen zu wahren.
Häufige Fragen zum Wahlgrab
Kann ich mir den Platz für ein Wahlgrab immer aussuchen? +
Ja, das ist das Hauptmerkmal. Sie können in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung freie Plätze besichtigen und sich für einen Standort entscheiden, der Ihren Wünschen entspricht.
Wie viele Personen können in einem Wahlgrab beigesetzt werden? +
Das hängt von der Größe der Grabstelle ab. Ein einstelliges Wahlgrab bietet meist Platz für einen Sarg und oft zusätzlich eine oder zwei Urnen. Mehrstellige Wahlgräber erlauben entsprechend mehr Beisetzungen.
Kann die Ruhezeit bei einem Wahlgrab verlängert werden? +
Ja, das Nutzungsrecht kann bei einem Wahlgrab auf Antrag verlängert werden. Dies ist notwendig, wenn eine weitere Beisetzung stattfindet, um die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten, oder wenn die Grabstätte als Ort der Erinnerung erhalten bleiben soll.
Ist ein Wahlgrab teurer als ein Reihengrab? +
Ja, in der Regel fallen höhere Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts an. Zudem sind die Kosten für die Grabmalgenehmigung und die langfristige Pflege zu berücksichtigen.
Kann ich schon zu Lebzeiten ein Wahlgrab kaufen? +
Ja, viele Friedhöfe ermöglichen den Erwerb eines Wahlgrabes im Rahmen der Vorsorge. Ein Bestatter kann Sie hierzu beraten und den Kontakt zur Friedhofsverwaltung herstellen.