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Glossar V

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht? Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen. Erfahren Sie hier Details zur Regelung in Hamburg.

Kurz erklärt

  • Definition: Eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person einer anderen die Befugnis erteilt, in ihrem Namen rechtsverbindlich zu handeln, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
  • Funktion: Sie vermeidet die gerichtliche Anordnung einer Betreuung und sichert die Handlungsfähigkeit in medizinischen, vermögensrechtlichen und organisatorischen Fragen.
  • Relevanz: Besonders wichtig für die Umsetzung individueller Wünsche bei der Bestattungsvorsorge und um Angehörigen in Notsituationen sofortige Entscheidungsbefugnis zu geben.
  • Hamburg: In der Hansestadt wird die Vollmacht von lokalen Institutionen wie der Friedhofsverwaltung oder Hamburger Banken anerkannt, sofern sie formgerecht vorliegt.

Ohne eine solche Vollmacht können Angehörige oft nicht automatisch entscheiden, selbst wenn sie verheiratet sind. Dies betrifft Bankgeschäfte ebenso wie die Organisation einer Bestattung oder die Kündigung der Wohnung. Eine notarielle Beglaubigung ist oft ratsam, insbesondere bei Immobilienbesitz oder komplexen Vermögenswerten.

Einordnung

Bedeutung für die Totenfürsorge

Die Vorsorgevollmacht kann explizit das Recht zur Totenfürsorge einschließen. Der Bevollmächtigte entscheidet dann über die Art der Bestattung (z.B. Feuerbestattung oder Erdbestattung) und den Ort der Beisetzung. In Hamburg akzeptieren die meisten Bestatter und Friedhofsverwaltungen diese Vollmacht, um die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen. Fehlt die Vollmacht, greift die gesetzliche Erbfolge, was bei Unstimmigkeiten unter den Angehörigen zu Verzögerungen führen kann.

Form und Gültigkeit

Grundsätzlich ist die Vollmacht formfrei, die Schriftform ist jedoch dringend empfohlen, um Beweiskraft zu sichern. Für Bankgeschäfte und Immobilien in Hamburg verlangen Institute und das Grundbuchamt oft eine notarielle Beurkundung oder zumindest eine öffentliche Beglaubigung. Es ist sinnvoll, die Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) auszustellen, damit der Bevollmächtigte direkt nach dem Versterben handlungsfähig bleibt, etwa um Bestattungskosten vom Konto zu begleichen.

Abgrenzung zur Betreuungsverfügung

Während die Vorsorgevollmacht sofort oder bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit greift, ist die Betreuungsverfügung lediglich ein Vorschlag an das Betreuungsgericht (in Hamburg beim Amtsgericht), wen es als Betreuer bestellen soll. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein Handeln ohne gerichtliche Einmischung und ist daher meist das flexiblere Instrument für eine selbstbestimmte Vorsorge.

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein? +

Nicht zwingend, aber für Immobiliengeschäfte und manche Banken ist dies erforderlich. Eine notarielle Form erhöht zudem die Akzeptanz im Rechtsverkehr.

Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus? +

Das muss explizit in der Vollmacht stehen (transmortale Geltung), damit sie auch für die Bestattungsorganisation genutzt werden kann.

Wo sollte ich die Vollmacht aufbewahren? +

An einem sicheren, aber für den Bevollmächtigten zugänglichen Ort. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich und sinnvoll.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen? +

Ja, das ist möglich. Es sollte jedoch geklärt sein, ob diese einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind, um Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht? +

Privatschriftlich erstellt ist sie kostenlos. Bei notarieller Beurkundung fallen Gebühren abhängig vom Geschäftswert des Vermögens an.

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