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Glossar V

Vorsorge

Was ist Vorsorge? Sie umfasst die verbindliche Regelung der eigenen Bestattungswünsche und deren finanzielle Absicherung zu Lebzeiten.

Kurz erklärt

  • Definition: Umfasst alle Maßnahmen, um die eigene Bestattung und damit verbundene Abläufe bereits zu Lebzeiten verbindlich zu regeln.
  • Funktion: Sichert die Umsetzung persönlicher Wünsche und entlastet Hinterbliebene organisatorisch sowie finanziell.
  • Relevanz: Vermeidet familiäre Unklarheiten und schützt zweckgebundenes Vermögen oft vor dem Zugriff Dritter (z. B. Sozialamt).
  • Hamburg: Wegen der vielfältigen Grabarten (z. B. in Ohlsdorf) und des lokalen Preisniveaus wird eine frühzeitige Planung oft empfohlen.

Die Vorsorge, fachsprachlich meist Bestattungsvorsorge genannt, ist ein zentraler Baustein der persönlichen Nachlassplanung. Sie ermöglicht es, Details wie die gewünschte Bestattungsart oder den Ort der Beisetzung festzulegen, bevor der Trauerfall eintritt. In Hamburg arbeiten viele Bestatter eng mit Treuhandstellen zusammen, um die entsprechenden Gelder insolvenzsicher zu verwahren.

Details zur Vorsorge

Bestandteile und Möglichkeiten

Eine umfassende Vorsorge besteht in der Regel aus zwei Komponenten: der inhaltlichen Regelung und der finanziellen Absicherung. Im Bestattungsvorsorgevertrag werden organisatorische Fragen geklärt, etwa ob eine Erdbestattung oder eine Baumbestattung gewünscht ist. Auch Details zur Trauerfeier, zur Musik und zum Blumenschmuck können hier fixiert werden. Dies gibt den Angehörigen in einer emotional belastenden Situation klare Handlungsanweisungen.

Finanzielle Absicherung und Treuhand

Damit die geplanten Wünsche auch umgesetzt werden können, müssen die voraussichtlichen Bestattungskosten gedeckt sein. Hierfür nutzen Vorsorgende meist ein Treuhandkonto (z. B. über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) oder eine Sterbegeldversicherung. Diese Modelle stellen sicher, dass das eingezahlte Geld zweckgebunden für die Bestattung verwendet wird. In Hamburg weisen Experten zudem darauf hin, auch den digitalen Nachlass zu regeln, um Online-Konten und Verträge rechtzeitig zu kündigen oder zu übertragen.

Häufige Fragen zur Vorsorge

Wann sollte man eine Bestattungsvorsorge abschließen? +

Der Abschluss ist jederzeit möglich und sinnvoll, sobald man klare Vorstellungen hat. Viele Menschen regeln ihre Vorsorge beim Eintritt in den Ruhestand oder wenn sich die familiäre Situation ändert.

Ist das Geld bei einer Insolvenz des Bestatters sicher? +

Ja, wenn es auf einem Treuhandkonto oder in einer Versicherung angelegt ist. Diese Gelder gehören nicht zum Betriebsvermögen des Bestatters und sind somit geschützt.

Kann ich meine Wünsche nachträglich ändern? +

Ja, ein Vorsorgevertrag kann in der Regel jederzeit angepasst werden. Änderungen sollten jedoch schriftlich festgehalten und gegebenenfalls neu kalkuliert werden, falls Kosten entstehen.

Schützt Vorsorge das Geld vor dem Sozialamt? +

Oft ja. Angemessene Bestattungsvorsorgeverträge gelten als Schonvermögen und müssen meist nicht aufgelöst werden, bevor Sozialleistungen beantragt werden können. Die genauen Grenzen hängen vom Einzelfall ab.

Brauche ich dafür einen Notar? +

Für den Bestattungsvorsorgevertrag selbst ist kein Notar nötig. Er wird direkt mit dem Bestattungsinstitut geschlossen. Eine begleitende Vorsorgevollmacht kann jedoch notariell beglaubigt werden, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Gilt die Vorsorge auch für Friedhöfe in Hamburg? +

Ja, im Vertrag kann explizit ein Wunschfriedhof wie der Friedhof Ohlsdorf oder Öjendorf festgelegt werden. Auch der Erwerb eines Grabnutzungsrechts zu Lebzeiten ist auf vielen Hamburger Friedhöfen möglich.

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