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Urnenbestattung

Was ist eine Urnenbestattung? Die Beisetzung der Asche nach der Kremation. Erfahren Sie mehr zu Ablauf, Grabarten und Regelungen in Hamburg.

Kurz erklärt

  • Definition: Die Urnenbestattung bezeichnet die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen in einer Urne nach erfolgter Einäscherung (Kremation).
  • Funktion: Sie bildet den abschließenden Schritt der Feuerbestattung und ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Grabarten.
  • Relevanz: Diese Form wird zunehmend gewählt, da sie flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abschiednahme und oft geringere Grabpflegekosten bietet.
  • Hamburg: In der Hansestadt sind Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen (z. B. Ohlsdorf, Öjendorf) sowie in Kolumbarien möglich.

Die Urnenbestattung setzt zwingend eine vorherige Einäscherung voraus. Im Gegensatz zur Erdbestattung im Sarg kann die Beisetzung der Urne zeitlich etwas flexibler angesetzt werden, wobei auch hier gesetzliche Fristen gelten. Angehörige haben die Wahl zwischen klassischen Erdgräbern, Nischen in Kolumbarien oder naturnahen Formen wie der Baumbestattung.

Details zur Urnenbestattung

Ablauf und Voraussetzungen

Bevor eine Urnenbestattung stattfinden kann, muss der Verstorbene eingeäschert werden. Hierfür ist eine zweifelsfreie Identifizierung sowie eine ausgestellte Todesbescheinigung notwendig. Oft wird auch eine Willenserklärung des Verstorbenen oder der nächsten Angehörigen zur Feuerbestattung verlangt. Nach der Kremation wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die meist in eine dekorative Überurne gesetzt wird. Die eigentliche Beisetzung erfolgt dann auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald.

Grabarten und Orte in Hamburg

Hamburg bietet eine breite Palette an Möglichkeiten für die letzte Ruhe in einer Urne. Neben dem bekannten Friedhof Ohlsdorf verfügen viele Stadtteilfriedhöfe über spezielle Urnenanlagen. Zu den gängigen Optionen zählen:

  • Urnenwahlgrab: Eine Grabstelle, die individuell ausgewählt und verlängert werden kann; oft ist Platz für mehrere Urnen.
  • Urnenreihengrab: Ein Einzelgrab mit fester Laufzeit, das nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden kann.
  • Kolumbarium: Eine oberirdische Beisetzung in einer Urnenwand oder einem speziellen Gebäude.
  • Anonyme Grabfelder: Eine namenlose Beisetzung auf einer Rasenfläche, oft kostengünstiger, aber ohne individuellen Ort für die Trauer.

In Hamburg herrscht Friedhofspflicht für Urnen. Das bedeutet, die Asche muss auf einem zugelassenen Friedhof oder im Rahmen einer genehmigten Seebestattung beigesetzt werden; die private Aufbewahrung zu Hause ist nicht gestattet.

Häufige Fragen zur Urnenbestattung

Wie lange dauert es bis zur Urnenbestattung? +

Der Zeitraum zwischen Tod und Urnenbestattung ist meist länger als bei einer Erdbestattung, da die Einäscherung und die Terminfindung mit dem Friedhof Zeit benötigen. In der Regel findet die Beisetzung 2 bis 4 Wochen nach dem Sterbefall statt.

Ist eine Trauerfeier an der Urne möglich? +

Ja, eine Trauerfeier kann direkt an der Urne stattfinden, bevor diese beigesetzt wird. Alternativ ist auch eine Feier am Sarg vor der Einäscherung möglich, woraufhin die Urnenbeisetzung später oft im engsten Familienkreis erfolgt.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen? +

Nein, in Deutschland und somit auch in Hamburg gilt die Friedhofspflicht. Die Urne muss auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt werden. Eine private Aufbewahrung ist gesetzlich nicht erlaubt.

Was kostet eine Urnenbestattung? +

Die Kosten setzen sich aus den Leistungen des Bestatters, den Krematoriumsgebühren und den Friedhofsgebühren zusammen. Sie hängen stark von der gewählten Grabart (z. B. anonymes Feld vs. Wahlgrab) und dem gewünschten Rahmen der Trauerfeier ab.

Welche Dokumente sind erforderlich? +

Für die Einäscherung und anschließende Urnenbestattung werden unter anderem der Totenschein, die Sterbeurkunde und oft eine Verfügung zur Feuerbestattung benötigt. Der Bestatter unterstützt in der Regel bei der Beschaffung dieser Unterlagen.

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