Überführung
Was ist eine Überführung? Sie bezeichnet den Transport eines Verstorbenen vom Sterbeort zum Bestatter oder Friedhof. Erfahren Sie hier Details zu Ablauf und Fristen.
Kurz erklärt
- Definition: Die Überführung umfasst den Transport eines Verstorbenen vom Sterbeort (z. B. Haus, Krankenhaus) zu einem Bestatter, Friedhof oder Krematorium.
- Funktion: Sie stellt sicher, dass der Leichnam unter Einhaltung hygienischer und gesetzlicher Vorschriften in einem zugelassenen Spezialfahrzeug befördert wird.
- Relevanz: Dieser Schritt muss zeitnah nach der Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt veranlasst werden und ist oft die erste Handlung im Trauerfall.
- Hamburg: In der Hansestadt erfolgt der Transport meist direkt in die Kühlräume der Bestattungsinstitute oder zu den großen Friedhöfen wie Ohlsdorf.
Die Überführung ist ein wesentlicher Bestandteil der Bestattungsdienstleistungen. Privatpersonen ist es in Deutschland nicht gestattet, Verstorbene im eigenen PKW zu transportieren; hierfür sind Bestattungsunternehmen mit entsprechenden Fahrzeugen zuständig. Neben der lokalen Beförderung gibt es auch Fernüberführungen, falls die Beisetzung an einem anderen Ort stattfinden soll.
Ablauf und Details
Voraussetzungen und Ablauf
Bevor eine Überführung stattfinden kann, muss der Tod zweifelsfrei festgestellt sein. Bei einem Sterbefall zu Hause informieren Angehörige zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Erst wenn die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein genannt) ausgestellt ist, darf der Bestatter tätig werden. Der Verstorbene wird dann hygienisch versorgt, in einen Sarg oder eine Überführungstrage gebettet und in einem Bestattungskraftwagen abtransportiert. In Hamburg müssen dabei bestimmte Fristen eingehalten werden, um den Leichnam zeitnah in eine geeignete Leichenhalle oder Kühlzelle zu bringen.
Arten der Überführung
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Erstüberführung vom Sterbeort und späteren Transportfahrten, etwa zur Trauerfeier oder zum Grab. Zudem spielt die Distanz eine Rolle.
Inlandsüberführung
Soll der Verstorbene in einer anderen Stadt beerdigt werden, organisiert der Bestatter den Transport über die Straße. Hierbei wird der Sarg in der Regel direkt zum Zielort gefahren.
Auslandsüberführung
Für den Transport über Landesgrenzen hinweg gelten strenge internationale Vorschriften. Oft ist ein spezieller Zinksarg vorgeschrieben, der luftdicht verschlossen wird. Zusätzlich wird ein Leichenpass benötigt, und es muss Kontakt zu den zuständigen Konsulaten aufgenommen werden. Diese Form der Überführung kann auf dem Landweg oder per Flugzeug erfolgen.
Besonderheiten in Hamburg
In der Metropolregion Hamburg sind die Wege oft kurz, aber verkehrsreich. Viele Überführungen führen zum zentralen Krematorium oder zu den großen Friedhöfen. Die Kosten für den Transport hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Entfernung, der Tageszeit (Nacht- oder Wochenendzuschläge) und dem benötigten Personalaufwand. Wichtig ist, dass Angehörige Dokumente wie den Personalausweis und die Geburtsurkunde bereithalten, damit der Bestatter den Vorgang reibungslos abwickeln kann.
Häufige Fragen zur Überführung
Wer darf eine Überführung durchführen? +
In Deutschland dürfen nur Bestattungsunternehmen mit zugelassenen Bestattungskraftwagen Verstorbene transportieren. Ein Transport im privaten PKW ist aus hygienischen und pietätvollen Gründen verboten.
Welche Dokumente werden sofort benötigt? +
Zwingend erforderlich ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Ohne dieses Dokument darf der Bestatter den Verstorbenen nicht mitnehmen. Zusätzlich sollten der Personalausweis und die Geburtsurkunde bereitliegen.
Was kostet eine Überführung? +
Die Kosten variieren je nach Aufwand. Einflussfaktoren sind die Entfernung (Kilometerpauschale), die Tageszeit (Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge) und die Anzahl der benötigten Träger.
Darf ich Kleidung für den Verstorbenen mitgeben? +
Ja, es ist üblich, dem Bestatter Kleidung für die spätere Einkleidung und Einbettung mitzugeben. Dies kann direkt bei der Abholung oder später im Bestattungsinstitut geschehen.
Wie schnell muss die Überführung erfolgen? +
Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene innerhalb einer bestimmten Frist (meist 36 Stunden, regional unterschiedlich) in eine Leichenhalle oder einen gekühlten Raum überführt werden müssen.