Sozialbestattung
Was ist eine Sozialbestattung? Eine vom Sozialamt finanzierte Bestattung, wenn Angehörige die Kosten nicht tragen können. Sie sichert eine würdevolle Beisetzung.
Kurz erklärt
- Definition: Eine behördlich finanzierte Bestattung, wenn die Kostentragungspflichtigen dazu finanziell nicht in der Lage sind.
- Funktion: Sicherung einer menschenwürdigen Beisetzung und Übernahme der notwendigen Kosten durch den Sozialhilfeträger.
- Relevanz: Greift, wenn der Nachlass gering ist und das Einkommen der Hinterbliebenen unterhalb der sozialrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze liegt.
- Hamburg: Zuständig ist in der Regel das Sozialamt des Bezirks, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war oder der Sterbeort liegt.
Die Übernahme der Bestattungskosten erfolgt auf Antrag gemäß § 74 SGB XII. Dabei werden meist die Ausgaben für eine einfache, aber würdige Bestattungsart erstattet, etwa für eine Anonyme Bestattung oder ein Reihengrab auf einem städtischen Friedhof wie dem Friedhof Ohlsdorf. Wichtig ist, dass der Antrag idealerweise vor der Beauftragung eines Bestattungsinstituts gestellt wird, um spätere Eigenanteile zu vermeiden.
Details zur Sozialbestattung
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Eine Sozialbestattung wird nur bewilligt, wenn den zur Bestattung Verpflichteten (meist den Erben oder Unterhaltspflichtigen) die Tragung der Kosten nicht zugemutet werden kann. Dies wird durch eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgestellt. Zunächst muss der Nachlass des Verstorbenen für die Deckung der Kosten eingesetzt werden. Reicht dieser nicht aus, prüft das Sozialamt die Bedürftigkeit der Angehörigen. In Hamburg sind hierfür detaillierte Nachweise über Einkünfte, Miete und Belastungen erforderlich.
Umfang der Leistungen
Das Sozialamt übernimmt die „erforderlichen Kosten“ einer Bestattung. Dazu zählen in der Regel die Gebühren für die Leichenschau, die Überführung, ein einfacher Sarg oder eine Urne sowie die Friedhofs- und Krematoriumsgebühren. Auch eine angemessene, schlichte Abschiedsfeier kann Teil der Leistung sein. Kosten für aufwendigen Blumenschmuck, Traueranzeigen oder den Leichenschmaus werden hingegen meist nicht erstattet. Die Ausführung orientiert sich an einem einfachen, ortsüblichen Standard.
Ablauf in Hamburg
In Hamburg sollten Betroffene frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sozialamt im Bezirksamt aufnehmen. Viele Bestatter in der Hansestadt kennen die Abläufe und unterstützen bei der Antragstellung oder beraten zu den Vorgaben der Behörde. Es ist ratsam, den Bestatter vor Vertragsabschluss auf die geplante Sozialbestattung hinzuweisen, damit dieser den Kostenvoranschlag entsprechend den Richtlinien des Sozialamtes erstellt.
Häufige Fragen zur Sozialbestattung
Wer muss den Antrag auf Sozialbestattung stellen? +
Den Antrag stellt die Person, die rechtlich zur Bestattung verpflichtet ist (z. B. Erben oder nächste Angehörige), aber die Kosten nicht tragen kann.
Darf ich das Bestattungsinstitut selbst wählen? +
Grundsätzlich ja. Allerdings muss das Institut bereit sein, zu den vom Sozialamt akzeptierten Sätzen abzurechnen. Es empfiehlt sich ein Vergleich der Angebote.
Welche Bestattungsarten werden bezahlt? +
Übernommen werden meist die Kosten für eine Feuerbestattung oder eine einfache Erdbestattung. Der Wille des Verstorbenen wird dabei soweit wie möglich berücksichtigt, sofern er keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht.
Muss das Geld an das Sozialamt zurückgezahlt werden? +
Die Sozialbestattung ist eine Beihilfe, kein Darlehen. Wenn sich die finanzielle Situation der Antragsteller nicht gravierend ändert und kein verschwiegenes Vermögen auftaucht, muss nichts zurückgezahlt werden. Die Erben haften jedoch mit dem Nachlass.
Wann muss der Antrag gestellt werden? +
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, am besten direkt nach dem Todesfall und vor der Beauftragung des Bestatters. Eine nachträgliche Übernahme ist möglich, aber oft komplizierter.