Reihengrab
Was ist ein Reihengrab? Ein Einzelgrab, das der Reihe nach vergeben wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist meist nicht möglich.
Kurz erklärt
- Definition: Ein Einzelgrab für Särge oder Urnen, das von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben wird und dessen Lage nicht frei wählbar ist.
- Funktion: Ermöglicht eine würdevolle Bestattung für eine einzelne Person für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit.
- Relevanz: Eine häufig gewählte Option für Angehörige, die eine kostengünstige Grabstätte ohne spätere Verlängerungsoption suchen.
- Hamburg: Auf großen Anlagen wie dem Friedhof Ohlsdorf sowie kirchlichen Friedhöfen weit verbreitet; die Ruhezeiten sind strikt geregelt.
Das Reihengrab stellt eine Alternative zum Wahlgrab dar und wird oft gewählt, wenn keine Familiengrabstätte benötigt wird. Da eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen ist, eignet es sich nicht für die langfristige Zusammenführung von Verstorbenen an einem Ort. Die Pflege obliegt den Hinterbliebenen, sofern es sich nicht um ein pflegefreies Rasenreihengrab handelt.
Details und Einordnung
Eigenschaften und Unterschiede zum Wahlgrab
Ein wesentliches Merkmal des Reihengrabes ist die Zuteilung durch die Friedhofsverwaltung. Angehörige haben keinen Einfluss auf die genaue Lage der Grabstätte, da die Belegung fortlaufend „der Reihe nach“ erfolgt. Dies unterscheidet das Reihengrab deutlich vom Wahlgrab, bei dem die Position und oft auch die Größe ausgesucht werden können. Zudem ist ein Reihengrab immer ein Einzelgrab; es kann dort nur eine Verstorbene oder ein Verstorbener beigesetzt werden.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Laufzeit. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab erlischt automatisch nach Ablauf der in der Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeit. Eine Verlängerung oder der Wiedererwerb ist in Hamburg in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird das Grab eingeebnet. Dies bietet Planungssicherheit und begrenzt die Verpflichtung zur Grabpflege auf einen definierten Zeitraum.
Besonderheiten in Hamburg
In der Hansestadt bieten sowohl die staatlichen Friedhöfe (wie Ohlsdorf und Öjendorf) als auch viele kirchliche Friedhöfe (z. B. Friedhof Blankenese) Reihengräber an. Die Gebühren sind im Vergleich zu Wahlgräbern meist niedriger, da die Verwaltung durch die lückenlose Belegung Flächen effizienter nutzen kann. Es gibt Varianten für die Erdbestattung sowie spezielle Urnenreihengräber. Bei der Entscheidung sollten Angehörige bedenken, dass eine spätere Umbettung aus einem Reihengrab in ein Familiengrab genehmigungsrechtlich sehr schwierig ist.
Häufige Fragen zum Reihengrab
Kann man die Ruhezeit bei einem Reihengrab verlängern? +
Nein, das ist das Hauptunterscheidungsmerkmal zum Wahlgrab. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (in Hamburg meist 20 bis 25 Jahre) wird das Grab aufgelöst und eingeebnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kann ich mir die Lage des Reihengrabes aussuchen? +
Nein, die Zuweisung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung fortlaufend auf dem gerade aktiven Grabfeld. Eine Auswahl der Lage oder Nachbarschaft ist nicht vorgesehen.
Ist ein Reihengrab immer günstiger als ein Wahlgrab? +
In der Regel ja, da die Gebühren für die Nutzung oft niedriger angesetzt sind und die Fläche effizienter genutzt wird. Allerdings hängen die Gesamtkosten auch von der gewählten Pflegeform und dem Grabstein ab.
Gibt es Reihengräber auch für Urnen? +
Ja, fast alle Hamburger Friedhöfe bieten spezielle Urnenreihengräber an. Auch hier gilt das Prinzip der fortlaufenden Belegung und der nicht verlängerbaren Ruhezeit.
Wer ist für die Grabpflege zuständig? +
Für die Pflege sind die Angehörigen verantwortlich. Es gibt jedoch auch pflegefreie Varianten, wie das Rasenreihengrab, bei dem die Friedhofsverwaltung die Rasenpflege übernimmt.