Leichentransport
Was ist ein Leichentransport? Es ist die Überführung eines Verstorbenen im Bestattungswagen. Lesen Sie hier alles zu Ablauf, Vorschriften und Fristen in Hamburg.
Kurz erklärt
- Definition: Der Leichentransport bezeichnet die professionelle Beförderung eines Verstorbenen vom Sterbeort zu einem Bestatter, Friedhof oder Krematorium.
- Funktion: Er gewährleistet die hygienische und würdevolle Verbringung des Leichnams unter Einhaltung gesetzlicher Standards.
- Relevanz: In Deutschland herrscht Sargpflicht und der Zwang zur Nutzung zugelassener Bestattungskraftwagen; Privattransporte sind verboten.
- Hamburg: Lokale Institute organisieren Fahrten zu Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf sowie nationale und internationale Überführungen.
Diese Dienstleistung ist einer der ersten Schritte nach einem Todesfall. Sie erfordert nicht nur spezielle Fahrzeuge, sondern auch die korrekte Handhabung formaler Dokumente wie dem Totenschein, bevor die Fahrt angetreten werden darf.
Details zur Überführung
Rechtliche Grundlagen und Ablauf
Ein Leichentransport darf erst durchgeführt werden, wenn ein Arzt den Tod zweifelsfrei festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene nur in dafür geeigneten Fahrzeugen befördert werden dürfen. Diese Bestattungskraftwagen verfügen über getrennte Fahrerkabinen und spezielle Vorrichtungen zur Sicherung des Sarges. Eine Beförderung im privaten PKW ist aus hygienischen und pietätvollen Gründen strikt untersagt. Der Bestatter übernimmt hierbei die gesamte Logistik und sorgt für die Einhaltung der Fristen, die vorschreiben, wann ein Verstorbener in eine Leichenhalle oder Kühlkammer überführt sein muss.
Arten der Überführung
Man unterscheidet in der Regel zwischen der Erstüberführung und Folgefahrten. Die erste Fahrt führt vom Sterbeort (Wohnung, Krankenhaus, Pflegeheim) in die Räumlichkeiten des Bestatters oder direkt in ein Krematorium. Spätere Fahrten dienen der Verbringung zur Aufbahrung in einer Kirche oder Kapelle sowie zur finalen Beisetzungsstätte. In einer Hafenstadt wie Hamburg spielen zudem Fernüberführungen eine Rolle, wenn Verstorbene in ihre Heimatländer zurückgeführt werden sollen. Hierfür gelten gesonderte internationale Abkommen.
Vorbereitung und Hygiene
Vor jedem Transport erfolgt eine hygienische Grundversorgung des Verstorbenen. Er wird eingekleidet und in einen Sarg gebettet. Auch bei einer geplanten Feuerbestattung ist für den Transport zum Krematorium ein Sarg zwingend erforderlich. Findet die Beisetzung auf einem großen Areal wie dem Friedhof Ohlsdorf statt, übernimmt das Institut oft auch die innerbetriebliche Fahrt von der Kühlhalle zur Trauerfeierhalle.
Häufige Fragen zum Leichentransport
Darf man einen Verstorbenen selbst transportieren? +
Nein, das ist in Deutschland gesetzlich verboten. Der Transport muss durch ein Bestattungsunternehmen in einem zugelassenen Leichenwagen erfolgen, um hygienische Standards und die Würde des Verstorbenen zu wahren.
Welche Dokumente sind für die Fahrt nötig? +
Der Fahrer muss zwingend den Totenschein mitführen, der den natürlichen Tod bescheinigt und die Freigabe durch den Arzt bestätigt. Bei Überführungen ins Ausland ist zusätzlich ein Leichenpass erforderlich.
Wohin wird der Verstorbene zuerst gebracht? +
Das hängt von der Situation ab. Meist erfolgt die Fahrt zunächst in die Klimaräume des Bestatters zur Versorgung. Alternativ kann der Transport direkt zum Krematorium oder in die Leichenhalle eines Friedhofs führen.
Was kostet eine Überführung? +
Die Kosten hängen stark von der Entfernung, der Tageszeit (Nacht- oder Wochenendzuschläge) und dem benötigten Personalaufwand ab. Pauschale Aussagen sind daher schwierig; meist wird nach Kilometern und Einsatzzeit abgerechnet.
Gilt die Sargpflicht auch für Urnen? +
Für den Leichnam gilt strikte Sargpflicht im Fahrzeug. Der spätere Transport der Aschekapsel oder Urne unterliegt weniger strengen Vorschriften, wird aber meist ebenfalls vom Bestatter oder per Postversand an den Friedhof durchgeführt.