Grabmal
Was ist ein Grabmal? Ein Gedenkzeichen zur Kennzeichnung einer Grabstätte. Lesen Sie hier alles zu Materialien, Genehmigungspflichten und Fristen in Hamburg.
Kurz erklärt
- Definition: Ein Grabmal ist ein fest verankertes Gedenkzeichen aus Stein, Holz oder Metall, das auf einer Grabstätte errichtet wird.
- Funktion: Es kennzeichnet die Ruhestätte namentlich und dient den Hinterbliebenen als zentraler Ort der Trauer und Erinnerung.
- Relevanz: Die Aufstellung ist genehmigungspflichtig und muss den Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Friedhofsverwaltung entsprechen.
- Hamburg: Auf den Hamburger Friedhöfen gelten spezifische Satzungen bezüglich Material, Größe und Standfestigkeit, die meist direkt vom Steinmetz berücksichtigt werden.
Das Grabmal ist weit mehr als nur ein Stein; es ist ein individuelles Denkmal für den Verstorbenen, das dessen Lebensdaten und oft auch Symbole oder Sprüche trägt. Die Gestaltung reicht von klassischen stehenden Grabsteinen über liegende Platten bis hin zu Stelen oder naturbelassenen Findlingen. In der Regel berät ein Fachbetrieb bei der Grabsteinwahl und übernimmt nicht nur die handwerkliche Fertigung, sondern auch die formale Beantragung bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Wissenswertes zu Grabmalen
Materialien und Gestaltung
Die Wahl des Materials bestimmt maßgeblich die Optik und die Pflegeintensität des Grabmals. Am häufigsten wird Naturstein verwendet, wobei Hartgesteine wie Granit besonders widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse sind, während Weichgesteine wie Marmor oder Sandstein mit der Zeit eine Patina ansetzen können. Neben Stein sind auf vielen Friedhöfen auch Holz (z.B. Grabkreuze) oder Metall (z.B. Schmiedeeisen) zulässig, sofern sie zur Umgebung passen. Ein wesentliches Element ist die Grabinschrift, die meist eingemeißelt oder als Metallschrift aufgesetzt wird und den Namen sowie die Lebensdaten des Verstorbenen festhält.
Genehmigung und Aufstellung in Hamburg
Bevor ein Grabmal aufgestellt werden darf, muss ein entsprechender Antrag bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. In Hamburg übernehmen dies fast immer die beauftragten Steinmetzbetriebe für die Angehörigen. Der Antrag enthält eine technische Zeichnung sowie Angaben zu Material, Maßen, Fundamentierung und der geplanten Inschrift. Die Friedhofsverwaltung prüft, ob der Entwurf der geltenden Friedhofssatzung entspricht. Besonders wichtig ist die sogenannte Standfestigkeitsprüfung: Ein Grabmal muss so fundamentiert sein, dass es auch bei Sturm oder Frost sicher steht und niemanden gefährdet. Diese Prüfung wird regelmäßig, oft jährlich, wiederholt.
Zeitpunkt der Errichtung
Der Zeitpunkt, wann ein Grabmal gesetzt werden kann, hängt von der Bestattungsart ab. Bei einer Erdbestattung muss sich das Erdreich zunächst setzen, was je nach Bodenbeschaffenheit sechs bis zwölf Monate dauern kann. Wird der Stein zu früh gesetzt, droht er abzusacken oder schief zu stehen. Für die Übergangszeit wird oft ein provisorisches Holzkreuz oder eine Grabeinfassung genutzt. Bei Urnengräbern ist die Bodenbewegung deutlich geringer, sodass das Grabmal hier oft schon zeitnah nach der Beisetzung aufgestellt werden kann.
Häufige Fragen zum Grabmal
Was kostet ein Grabmal? +
Die Kosten variieren stark und hängen von Material, Größe, Bearbeitungsaufwand und der Inschrift ab. Ein einfacher Liegestein ist günstiger als eine aufwendig gestaltete Stele aus Granit. Hinzu kommen Gebühren für die Genehmigung und das Fundament. Eine genaue Einordnung finden Sie im Bereich Bestattungskosten.
Darf ich das Grabmal selbst gestalten und aufstellen? +
Grundsätzlich ist dies auf den meisten Friedhöfen in Hamburg nicht ohne Weiteres erlaubt. Aufgrund der Sicherheitsvorschriften (Standfestigkeit) verlangen Friedhofsverwaltungen in der Regel, dass die Aufstellung durch einen qualifizierten Fachbetrieb (Steinmetz) erfolgt.
Wie lange dauert es, bis ein Grabstein fertig ist? +
Die Liefer- und Fertigungszeiten können je nach Materialverfügbarkeit und Auslastung des Steinmetzes variieren. Von der Auftragserteilung bis zur Aufstellung vergehen oft mehrere Wochen bis Monate, insbesondere wenn der Stein importiert oder aufwendig bearbeitet werden muss.
Wer ist für die Sicherheit des Grabmals verantwortlich? +
Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte ist verpflichtet, das Grabmal in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Friedhofsverwaltung führt zwar regelmäßige Rüttelproben durch, für Schäden oder notwendige Reparaturen haftet jedoch der Grabnutzer.
Was passiert mit dem Grabmal nach Ablauf der Ruhezeit? +
Nach Ablauf der Nutzungszeit muss das Grabmal entfernt werden. Die Angehörigen können den Stein entweder selbst abräumen lassen und mitnehmen (z.B. zur Umarbeitung) oder den Friedhof bzw. Steinmetz mit der fachgerechten Entsorgung beauftragen.