Gedenkstein
Was ist ein Gedenkstein? Ein Gedenkstein ist ein meist aus Naturstein gefertigtes Grabmal, das die Grabstätte kennzeichnet und an den Verstorbenen erinnert.
Kurz erklärt
- Definition: Ein Gedenkstein ist ein stehendes oder liegendes Grabmal, meist aus Naturstein, das den Namen und die Lebensdaten eines Verstorbenen trägt.
- Funktion: Er kennzeichnet die Grabstätte, dient als dauerhafter Ort der Erinnerung und ermöglicht eine individuelle Würdigung durch Inschriften.
- Relevanz: Für Hinterbliebene ist der Stein oft ein zentraler Bezugspunkt für die Trauerarbeit und ein sichtbares Zeichen des Gedenkens.
- Hamburg: Auf Friedhöfen wie in Ohlsdorf, Rahlstedt oder Harburg gelten spezifische Gestaltungsvorschriften, die Material, Maße und Bearbeitung regeln.
Gedenksteine werden traditionell von einem Steinmetz gefertigt und fachgerecht auf einem Fundament installiert. Neben der klassischen Stele oder dem Breitstein sind in Hamburg je nach Grabfeld auch liegende Kissensteine, Platten oder naturbelassene Findlinge verbreitet. Die Gestaltung muss sich dabei harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen.
Details zu Gedenksteinen
Materialien und Gestaltung
Die Wahl des Materials bestimmt maßgeblich die Optik und Langlebigkeit des Gedenksteins. Am häufigsten wird Naturstein wie Granit, Marmor, Sandstein oder Muschelkalk verwendet, da diese Materialien witterungsbeständig sind. Die Oberfläche kann poliert, geschliffen oder handwerklich bossiert (felsenartig) bearbeitet sein. Eine individuelle Grabinschrift sowie Ornamente oder Symbole verleihen dem Stein eine persönliche Note. In Hamburg gibt es zudem Besonderheiten wie den 'Hamburger Gedenkziegel' oder spezielle Vorgaben für das 'Hamburger Grab', bei dem Stein und Bepflanzung eine Einheit bilden.
Genehmigung und Aufstellung
Bevor ein Gedenkstein aufgestellt werden darf, ist eine Genehmigung der jeweiligen Friedhofsverwaltung erforderlich. In Hamburg prüfen das Friedhofsamt oder die kirchlichen Träger den Entwurf auf Einhaltung der Friedhofsordnung. Ein Steinmetz übernimmt in der Regel die Antragstellung und fertigt den Stein erst nach der schriftlichen Freigabe. Die Aufstellung erfolgt auf einem stabilen Fundament. Bei einer Erdbestattung muss oft eine Wartezeit von mehreren Monaten eingehalten werden, bis sich das Erdreich ausreichend gesetzt hat, um ein Absacken des Steins zu verhindern.
Sicherheit und Pflege
Die Standsicherheit von Gedenksteinen ist ein zentrales Thema der Friedhofssicherheit. Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob der Stein fest steht (die sogenannte Rüttelprobe). Nach Stürmen oder Frostperioden kann sich ein Stein lockern. In Hamburg führen die Friedhofsverwaltungen zudem regelmäßige Kontrollen durch. Wackelt ein Grabmal, muss es durch einen Fachbetrieb gesichert werden. Die Grabsteinwahl sollte auch den Pflegeaufwand berücksichtigen, da polierte Flächen oft leichter zu reinigen sind als raue Natursteine, die schneller Moos ansetzen.
Häufige Fragen zum Gedenkstein
Wann darf ein Gedenkstein aufgestellt werden? +
Das hängt von der Bestattungsart ab. Bei Urnengräbern kann der Stein oft zeitnah nach der Beisetzung gesetzt werden. Bei Erdbestattungen muss sich das Erdreich erst setzen, was je nach Bodenbeschaffenheit 6 bis 12 Monate dauern kann.
Brauche ich eine Genehmigung für den Gedenkstein? +
Ja, fast jeder Friedhof schreibt eine Genehmigung vor. Der Entwurf muss der Friedhofsordnung entsprechen. Meist reicht der beauftragte Bestatter oder Steinmetz den Antrag für Sie bei der Verwaltung ein.
Kann ich den Gedenkstein selbst gestalten? +
Im Rahmen der geltenden Vorschriften ist eine individuelle Gestaltung möglich. Sie können Material, Form und Inschrift wählen. Ein Steinmetz setzt diese Wünsche dann handwerklich um und sorgt für die Einhaltung der technischen Vorgaben.
Was passiert mit dem Stein nach Ablauf der Ruhezeit? +
Nach Ende der Nutzungszeit muss der Gedenkstein entfernt werden. Dies können Angehörige selbst beauftragen oder die Friedhofsverwaltung übernimmt die Abräumung gegen eine Gebühr.
Wer ist für die Sicherheit des Steins verantwortlich? +
Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte trägt die Verantwortung für die Standsicherheit (Verkehrssicherungspflicht). Sollte der Stein wackeln, muss er umgehend durch einen Fachmann befestigt werden.