Gedenkportal
Was ist ein Gedenkportal? Es handelt sich um eine Webseite zum Gedenken an Verstorbene, auf der Traueranzeigen, Fotos und Kondolenzen geteilt werden.
Kurz erklärt
- Definition: Ein Gedenkportal ist eine internetbasierte Plattform, auf der eine persönliche Gedenkseite für einen Verstorbenen eingerichtet wird.
- Funktion: Es ermöglicht das Teilen von Traueranzeigen, Fotos und Erinnerungen sowie das digitale Entzünden von Kerzen und Verfassen von Kondolenzen.
- Relevanz: Besonders hilfreich für weit entfernte Angehörige, um Anteil zu nehmen und organisatorische Informationen zur Trauerfeier zu erhalten.
- Hamburg: Viele Bestattungsinstitute in der Hansestadt bieten diesen Service standardmäßig ergänzend zur klassischen Zeitungsannonce an.
Ein solches Portal dient als zentraler Ort der Erinnerung, der zeitlich und räumlich unbegrenzt zugänglich ist. Oft können Zugangsdaten geschützt werden, sodass nur ein bestimmter Personenkreis Zugriff hat. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der häufig im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass geregelt wird.
Details zum Gedenkportal
Funktionen und Inhalte einer Gedenkseite
Ein Gedenkportal bündelt verschiedene Möglichkeiten der Anteilnahme an einem digitalen Ort. Zentrales Element ist meist die digitalisierte Traueranzeige, die auch Informationen zu Ort und Zeit der Beisetzung enthält. Darüber hinaus können Angehörige und Freunde Fotogalerien erstellen, Musikstücke hinterlegen oder ein virtuelles Kondolenzbuch nutzen. Besucher der Seite haben oft die Möglichkeit, symbolische Gedenkkerzen zu entzünden oder persönliche Widmungen zu hinterlassen. Diese interaktive Form des Gedenkens hilft Trauernden, Erinnerungen lebendig zu halten und Gemeinschaft zu spüren, auch wenn sie nicht vor Ort sein können.
Erstellung, Verwaltung und Privatsphäre
In der Regel wird das Gedenkportal direkt vom beauftragten Bestatter eingerichtet. Die Angehörigen erhalten Administrationsrechte, um Inhalte zu prüfen oder freizugeben. Ein wichtiger Aspekt ist die Privatsphäre: Die Seite kann entweder öffentlich auffindbar sein oder durch ein Passwort geschützt werden, sodass nur geladene Gäste Zutritt haben. In Hamburg arbeiten viele Bestattungshäuser mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, um datenschutzkonforme und werbefreie Gedenkseiten anzubieten. Die Laufzeit ist oft zunächst begrenzt (z. B. auf ein Jahr), kann aber auf Wunsch verlängert werden.
Häufige Fragen zum Gedenkportal
Was kostet ein Gedenkportal? +
Die Kosten sind häufig bereits in den Servicepauschalen des Bestatters enthalten. Bei separater Buchung oder Verlängerung der Laufzeit können jährliche Gebühren anfallen, die je nach Anbieter und Funktionsumfang variieren.
Ist das Gedenkportal für jeden im Internet sichtbar? +
Das entscheiden die Angehörigen. Es gibt öffentliche Gedenkseiten, die über Suchmaschinen gefunden werden können, sowie passwortgeschützte Bereiche, die nur für Familie und Freunde mit Zugangsdaten zugänglich sind.
Wie lange bleibt die Gedenkseite online? +
Die Standardlaufzeit beträgt oft ein bis zwei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist werden die Verantwortlichen meist kontaktiert, um zu entscheiden, ob die Seite verlängert, in einen Gedenkstatus versetzt oder gelöscht werden soll.
Können Besucher eigene Fotos hochladen? +
Ja, die meisten Portale bieten eine Upload-Funktion für Besucher an. In der Regel können die Administratoren der Seite diese Beiträge jedoch prüfen und freigeben, bevor sie für alle sichtbar erscheinen.
Ersetzt ein Gedenkportal die klassische Traueranzeige? +
Nicht zwingend. Es ist oft eine Ergänzung. Während die Zeitungsanzeige eine breite Öffentlichkeit in der Region erreicht, bietet das Portal dauerhaften Raum für persönliche Erinnerungen und erreicht auch überregionale Kontakte.