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Glossar F

Friedhof

Was ist ein Friedhof? Ein Friedhof ist ein gewidmeter Ort für die Bestattung von Verstorbenen. Erfahren Sie mehr über Funktionen, Ruhefristen und Hamburger Besonderheiten.

Kurz erklärt

  • Definition: Ein Friedhof ist eine öffentlich-rechtlich oder kirchlich gewidmete Fläche, die speziell für die Bestattung von Verstorbenen in Särgen oder Urnen vorgesehen ist.
  • Funktion: Er gewährleistet die hygienische Totenruhe, bietet einen geschützten Raum für Trauer und Gedenken und fungiert oft als grüne Erholungsfläche.
  • Relevanz: Aufgrund des in Deutschland geltenden Friedhofszwangs ist die Beisetzung auf einem Friedhof (oder genehmigten Alternativen wie Bestattungswäldern) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Hamburg: Die Hansestadt verfügt über den weltweit größten Parkfriedhof, den Friedhof Ohlsdorf, sowie viele stadtteilbezogene Begräbnisstätten etwa in Niendorf oder Altona.

Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, sondern auch kulturelle Spiegelbilder der Gesellschaft. Die Nutzung und Gestaltung unterliegt der jeweiligen Friedhofsordnung, die von der Trägerschaft – meist Kommunen oder Kirchengemeinden – festgelegt wird. Angehörige haben hier die Möglichkeit, eine Grabstätte für einen festgelegten Zeitraum zu erwerben und individuell zu gestalten.

Einordnung und Details

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland gilt grundsätzlich der Friedhofszwang. Das bedeutet, dass Leichname und Aschenreste auf einem dafür gewidmeten Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen bilden lediglich die Seebestattung oder die Beisetzung in speziell genehmigten Bestattungswäldern. Die konkreten Regelungen finden sich im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes sowie in der lokalen Friedhofssatzung. Diese Satzung bestimmt unter anderem die Öffnungszeiten, das Verhalten auf dem Gelände und die zulässigen Grabmale.

Grabarten und Ruhefristen

Auf einem Friedhof stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung, die sich in Nutzungsdauer und Gestaltungsmöglichkeiten unterscheiden. Gängig sind Wahlgräber, deren Lage und Laufzeit verlängerbar sind, und Reihengräber, die der Reihe nach vergeben werden und nicht verlängert werden können. Auch anonyme Bestattungen auf Gemeinschaftsfeldern sind möglich. Ein zentraler Aspekt ist die Ruhefrist, also der Zeitraum, in dem die Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Diese Frist hängt von der Bodenbeschaffenheit ab und variiert je nach Friedhof.

Besonderheiten in Hamburg

Hamburg zeichnet sich durch eine vielfältige Friedhofslandschaft aus. Neben den großen städtischen Anlagen gibt es viele kleinere, konfessionelle Friedhöfe, beispielsweise in Eidelstedt oder Stellingen. Die Verwaltung obliegt entweder den Bezirken oder den kirchlichen Trägern. Wer eine Feuerbestattung wählt, findet auf Hamburger Friedhöfen oft spezielle Urnenhaine oder Kolumbarien. Die Gebührenordnungen unterscheiden sich je nach Träger und Lage der Grabstätte.

Häufige Fragen zum Friedhof

Wer ist für den Friedhof zuständig? +

Die Zuständigkeit liegt beim Träger des Friedhofs. Dies ist entweder die Kommune (städtische Friedhöfe) oder eine Religionsgemeinschaft (kirchliche Friedhöfe). Die Friedhofsverwaltung regelt die Vergabe der Grabstätten und die Pflege der Anlage.

Kann man sich den Friedhof frei aussuchen? +

Grundsätzlich können Angehörige den Friedhof frei wählen, sofern dort Grabstätten verfügbar sind. Allerdings können für Auswärtige, die nicht im Einzugsgebiet wohnen, teilweise höhere Gebühren anfallen.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen? +

Nein, in Deutschland herrscht Bestattungspflicht auf Friedhöfen oder genehmigten Flächen. Die private Aufbewahrung der Urne zu Hause ist nicht gestattet.

Was passiert nach Ablauf der Ruhefrist? +

Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab in der Regel eingeebnet. Bei Wahlgräbern besteht oft die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, während Reihengräber nach Ablauf der Frist aufgelöst werden.

Was regelt die Friedhofssatzung? +

Die Satzung legt die Ordnung auf dem Friedhof fest. Dazu gehören Öffnungszeiten, Vorschriften zur Grabgestaltung (z. B. Größe und Material der Grabsteine) sowie Verhaltensregeln für Besucher.

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