Feuerbestattung (Einäscherung)
Was ist eine Feuerbestattung? Bei dieser Bestattungsart wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt. Erfahren Sie mehr zu Ablauf und Vorschriften in Hamburg.
Kurz erklärt
- Definition: Die Feuerbestattung (auch Einäscherung oder Kremation) bezeichnet die Verbrennung des Verstorbenen in einem Sarg mit anschließender Beisetzung der Asche in einer Urne.
- Funktion: Sie ist die technische Voraussetzung für viele moderne Bestattungsformen wie die See- oder Baumbestattung.
- Relevanz: Diese Bestattungsart wird oft gewählt, da sie meist kostengünstiger ist als eine Erdbestattung und keine langfristige Grabpflege erfordert.
- Hamburg: Vor der Einäscherung ist in Hamburg zwingend eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt im Krematorium (z. B. in Ohlsdorf oder Öjendorf) erforderlich.
Die Entscheidung für eine Einäscherung kann bereits zu Lebzeiten in einem Vorsorgevertrag festgehalten werden. Liegt keine Willenserklärung vor, entscheiden die nächsten Angehörigen. Nach der Kremation wird die Asche in eine Kapsel gefüllt, die in einer Schmuckurne beigesetzt wird.
Ablauf und Besonderheiten
Der Weg zur Einäscherung
Der Prozess beginnt mit der Überführung des Verstorbenen in das Krematorium. In Hamburg und Umgebung wird der Sarg zunächst in einem Kühlraum aufbewahrt, bis alle Formalitäten geklärt sind. Ein Bestatter kümmert sich um die notwendigen Papiere, insbesondere die Sterbeurkunde und die Freigabe durch den Amtsarzt. Die eigentliche Einäscherung dauert etwa 70 bis 90 Minuten bei Temperaturen um 850 bis 1.200 Grad Celsius. Um die Identität der Asche jederzeit zu gewährleisten, wird dem Sarg ein feuerfester Schamottstein mit einer individuellen Registriernummer beigelegt.
Möglichkeiten der Beisetzung
Nach der Einäscherung bietet die Feuerbestattung vielfältige Optionen für die letzte Ruhestätte. Neben dem klassischen Urnengrab auf einem Friedhof sind in Hamburg auch anonyme Beisetzungen oder die Bestattung in einem Kolumbarium möglich. Wer eine naturnahe Ruhestätte bevorzugt, kann sich für einen Friedwald im Umland entscheiden. Wichtig zu wissen: In Deutschland herrscht Friedhofszwang, weshalb die Urne nicht mit nach Hause genommen werden darf.
Häufige Fragen zur Feuerbestattung
Ist ein Sarg bei der Einäscherung Pflicht? +
Ja, auch für die Feuerbestattung ist in Deutschland ein Sarg vorgeschrieben (Sargzwang). Dieser sogenannte Verbrennungssarg dient der Würde des Verstorbenen und ist für den technischen Ablauf im Ofen notwendig.
Kann man sich vor der Einäscherung verabschieden? +
Ja, viele Krematorien und Bestattungsinstitute bieten Räume für eine persönliche Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg an, bevor dieser dem Feuer übergeben wird.
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung? +
Zwischen Tod und Einäscherung vergehen meist einige Tage, da zunächst die zweite Leichenschau erfolgen muss. Die Urnenbeisetzung kann danach zeitlich flexibler geplant werden als eine Erdbestattung.
Darf der Verstorbene eigene Kleidung tragen? +
In den meisten Fällen ist eigene Kleidung erlaubt, sofern sie aus Naturfasern (z. B. Baumwolle oder Leinen) besteht. Synthetische Stoffe sind wegen der Schadstoffemissionen oft untersagt.
Was kostet eine Feuerbestattung? +
Die Kosten setzen sich aus den Leistungen des Bestatters, den Gebühren des Krematoriums (inkl. zweiter Leichenschau) und den Friedhofsgebühren zusammen. Insgesamt ist sie oft günstiger als eine klassische Erdbestattung.