Digitaler Nachlass
Was ist der digitale Nachlass? Er umfasst alle Online-Konten, Daten und Verträge eines Verstorbenen. Erfahren Sie, wie Erben und Bestatter diesen regeln.
Kurz erklärt
- Definition: Der digitale Nachlass umfasst alle elektronischen Daten, Profile, Online-Konten und Guthaben, die eine verstorbene Person im Internet hinterlässt.
- Funktion: Die Regelung dient dazu, Verträge zu kündigen, Profile in einen Gedenkstatus zu versetzen oder Daten zu sichern und zu löschen.
- Relevanz: Ohne Zugangsdaten laufen kostenpflichtige Abos oft weiter und persönliche Daten bleiben ungeschützt im Netz.
- Hamburg: Viele Hamburger Bestattungsinstitute bieten die Abwicklung als Dienstleistung an, oft über automatisierte Abmelde-Portale.
Der digitale Nachlass wird rechtlich ähnlich behandelt wie physisches Eigentum: Er geht im Rahmen der Universalsukzession auf die Erben über. Da Passwörter den Hinterbliebenen oft unbekannt sind, stellt dies Familien vor organisatorische Herausforderungen, insbesondere bei reinen Online-Banken, Cloud-Diensten oder Social-Media-Accounts.
Details zum digitalen Erbe
Bestandteile des digitalen Nachlasses
Zu den digitalen Hinterlassenschaften zählen weit mehr als nur E-Mail-Postfächer und Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram. Auch Cloud-Speicher mit persönlichen Fotos, Streaming-Abos, Online-Banking-Zugänge und Kryptowährungen fallen darunter. Ein oft vergessener Aspekt sind Guthaben bei Online-Händlern oder laufende Verträge, die monatliche Kosten verursachen. Eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge kann festlegen, was mit diesen sensiblen Daten geschehen soll und wer Zugriff erhält.
Regelung und Unterstützung in Hamburg
Grundsätzlich müssen sich die Erben um die Verwaltung oder Löschung der Daten kümmern. Ohne Passwörter verlangen Anbieter meist einen Erbschein oder die Sterbeurkunde zur Legitimation, was bei ausländischen Anbietern langwierig sein kann. In Hamburg unterstützen Bestatter die Angehörigen oft mit speziellen Services: Über spezialisierte Web-Portale (wie z.B. Columba) werden hunderte Anbieter automatisiert über den Todesfall informiert, um Konten zu löschen oder Verträge rechtssicher zu kündigen.
Umgang mit Social Media und Gedenkstatus
Bei sozialen Netzwerken gibt es meist zwei Optionen: die komplette Löschung oder den sogenannten Gedenkzustand. Letzterer friert das Profil ein, sodass Freunde dort noch kondolieren können, aber keine neuen Freundschaftsanfragen oder Benachrichtigungen mehr versendet werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Erben, sofern keine andere Verfügung vorliegt. Das zuständige Nachlassgericht klärt im Zweifel die Erbberechtigung, falls Uneinigkeit über den Zugriff auf die Daten besteht.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Gehören E-Mails zum Erbe? +
Ja, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH) geht auch der Zugriff auf E-Mail-Konten und Social-Media-Profile auf die Erben über. Das Fernmeldegeheimnis steht dem Erbrecht hier nicht entgegen.
Was passiert mit Facebook-Profilen nach dem Tod? +
Facebook bietet an, das Profil entweder dauerhaft zu löschen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen. Für Letzteres ist ein Nachweis des Todes erforderlich.
Können Bestatter Passwörter knacken? +
Nein, Bestatter ermitteln keine Passwörter. Sie nutzen jedoch Dienstleister, die Accounts bei bekannten Unternehmen auf Basis der Sterbeurkunde offiziell abmelden oder übertragen.
Laufen Online-Abos automatisch aus? +
Nein, Verträge enden selten automatisch mit dem Tod. Erben müssen diese aktiv kündigen, um laufende Kosten zu vermeiden. Ein digitaler Nachlassdienst kann hierbei helfen.
Brauche ich eine Liste mit Passwörtern? +
Eine Liste oder ein Passwort-Manager erleichtert den Erben die Arbeit enorm. Aus Sicherheitsgründen sollte diese Liste jedoch sicher hinterlegt sein, etwa zusammen mit dem Testament.