Dauergrabpflege
Was ist Dauergrabpflege? Ein langfristiger Vertrag zur garantierten Grabpflege über die gesamte Ruhezeit. Alles zu Leistungen, Treuhandstelle und Sicherheit in Hamburg.
Kurz erklärt
- Definition: Ein langfristiger Servicevertrag zur Pflege einer Grabstätte über einen festgelegten Zeitraum (mindestens 5 Jahre bis zur gesamten Ruhezeit).
- Funktion: Beinhaltet Gießen, Unkrautentfernung, Schneiden und saisonale Bepflanzung durch eine Friedhofsgärtnerei, finanziell abgesichert durch eine Treuhandstelle.
- Relevanz: Garantiert ein gepflegtes Grab auch bei Abwesenheit oder Tod der Angehörigen und fixiert die Kosten gegen Inflation.
- Hamburg: Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH verwaltet die Verträge und prüft regelmäßig die Qualität der Arbeiten auf Friedhöfen wie Ohlsdorf oder Öjendorf.
Die Dauergrabpflege unterscheidet sich wesentlich von der jährlichen Grabpflege-Rechnung. Statt laufender Zahlungen wird der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss einmalig eingezahlt und sicher angelegt. Dies geschieht in Hamburg meist über spezialisierte Institutionen wie die FGH Friedhofsgärtner Genossenschaft Hamburg e. G. oder die lokale Treuhandstelle. Ein solcher Grabpflegevertrag bietet Hinterbliebenen Planungssicherheit und entlastet sie von der organisatorischen Verantwortung für die Grabstätte.
Details zur Dauergrabpflege
Leistungsumfang und Ablauf
Der Umfang der Dauergrabpflege wird individuell festgelegt. Zu den Standardleistungen gehören das regelmäßige Gießen, das Entfernen von Wildwuchs (Unkrautentfernung), der Rückschnitt von Gehölzen sowie das Entfernen von Laub. Darüber hinaus vereinbaren viele Vorsorgende eine wechselnde Bepflanzung im Frühjahr, Sommer und Herbst sowie speziellen Winterschmuck mit Tanne und Gestecken zu Gedenktagen wie dem Totensonntag. Die Leistungen werden von einer zugelassenen Friedhofsgärtnerei erbracht.
Ein zentrales Element ist die Sicherheit der eingezahlten Gelder. Der Vertrag wird nicht direkt mit dem Gärtner allein, sondern als Dreiecksverhältnis mit einer Treuhandstelle geschlossen. Diese verwaltet das Kapital mündelsicher und bezahlt den Friedhofsgärtner jährlich nach erbrachter Leistung. Sollte der beauftragte Betrieb schließen, beauftragt die Treuhandstelle einen Nachfolger, ohne dass für die Angehörigen Mehrkosten entstehen.
Besonderheiten in Hamburg
In der Hansestadt spielt die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH eine zentrale Rolle. Sie koordiniert die Pflege auf den großen staatlichen Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf oder dem Friedhof Öjendorf sowie auf vielen kirchlichen Friedhöfen (z. B. Blankenese, Altona). Jährliche Grabkontrollen durch unabhängige Prüfer stellen sicher, dass die vereinbarten Leistungen, wie etwa die Qualität der Bepflanzung oder die Sauberkeit der Fläche, tatsächlich erbracht werden.
Abgrenzung zur Jahrespflege
Während die normale Jahrespflege jährlich kündbar ist und Preiserhöhungen unterliegt, friert die Dauergrabpflege die Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein. Zinsgewinne der Treuhandanlage gleichen spätere Preissteigerungen der Gärtnereien aus. Dies ist besonders relevant im Rahmen der Bestattungsvorsorge, um spätere Bestattungskosten für die Hinterbliebenen zu minimieren.
Häufige Fragen zur Dauergrabpflege
Was kostet eine Dauergrabpflege? +
Die Kosten hängen von der Laufzeit, der Grabgröße und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Ein einfaches Urnengrab mit Bodendeckern ist günstiger als ein großes Wahlgrab mit dreimaliger Wechselbepflanzung pro Jahr. Ein konkretes Angebot erstellt die Friedhofsgärtnerei nach einer Besichtigung vor Ort.
Wie lange läuft ein Dauergrabpflege-Vertrag? +
Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre und kann bis zum Ende der gesamten Ruhezeit (in Hamburg oft 20 bis 25 Jahre) vereinbart werden. Eine Verlängerung ist bei einem Nachkauf der Grabstätte meist problemlos möglich.
Was passiert, wenn die Gärtnerei insolvent geht? +
Das eingezahlte Geld ist bei der Treuhandstelle gesichert und gehört nicht zur Insolvenzmasse des Gärtners. Die Treuhandstelle sucht in diesem Fall umgehend einen neuen Fachbetrieb, der die Pflege zu den vereinbarten Konditionen fortführt.
Kann ich die Pflanzen selbst aussuchen? +
Ja, die Art der Bepflanzung und die Farben können im Vertrag detailliert festgelegt werden. Viele Menschen legen bereits zu Lebzeiten fest, welche Blumen sie bevorzugen, oder lassen den Gärtnern freie Hand für eine fachgerechte saisonale Gestaltung.
Ist der Vertrag kündbar? +
Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Umbettung oder Auflösung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit. Da der Vertrag oft Teil der Bestattungsvorsorge ist, soll er die dauerhafte Pflege sicherstellen und ist daher bindend konzipiert.