Bestattungsvorsorge / Vorsorgevertrag
Was ist Bestattungsvorsorge / Vorsorgevertrag? Eine vertragliche Regelung zu Lebzeiten, die den Ablauf und die Finanzierung der eigenen Bestattung verbindlich festlegt.
Kurz erklärt
- Definition: Die Bestattungsvorsorge umfasst alle Maßnahmen zur Regelung der eigenen Beerdigung zu Lebzeiten, oft fixiert in einem schriftlichen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter.
- Funktion: Sie legt Details wie Bestattungsart, Grabort und Ablauf der Trauerfeier verbindlich fest und regelt meist auch die Finanzierung über Treuhandkonten oder Sterbegeldversicherungen.
- Relevanz: Diese Vorsorge entlastet Angehörige im Trauerfall emotional sowie finanziell und garantiert die Umsetzung der eigenen Wünsche.
- Hamburg: In der Hansestadt arbeiten viele Institute zur Absicherung von Geldern mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH oder der Bestatter-Innung Hamburg zusammen.
Ein Vorsorgevertrag schafft rechtliche Klarheit und verhindert Unsicherheiten bei den Hinterbliebenen. Er kann detaillierte Wünsche von der Wahl des Sarges bis zur Musik bei der Abschiedsfeier umfassen. Oft wird er mit einer finanziellen Absicherung kombiniert, damit die anfallenden Bestattungskosten bereits gedeckt sind und nicht zur Last für die Familie werden.
Details zur Vorsorge
Inhalt und Umfang eines Vorsorgevertrags
In einem Vorsorgevertrag können nahezu alle Aspekte einer späteren Bestattung verbindlich festgelegt werden. Dazu gehören die grundlegende Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung sowie die Wahl des konkreten Friedhofs, etwa der Friedhof Ohlsdorf, der Friedhof Öjendorf oder der Friedhof Harburg. Auch individuelle Wünsche zur Trauerfloristik, zum Trauerredner oder zur Gestaltung der Zeitungsanzeige finden hier Platz. Die vertragliche Fixierung entbindet die Angehörigen von schwierigen Entscheidungen in einer emotional belastenden Situation.
Finanzielle Absicherung und Treuhand
Ein wesentlicher Bestandteil der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung der eigenen Wünsche. Um sicherzustellen, dass das zurückgelegte Geld zweckgebunden verwendet wird, nutzen viele Bestatter Treuhandkonten, beispielsweise über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. oder lokale Treuhandstellen. Alternativ kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Diese Modelle schützen das eingezahlte Kapital in der Regel vor dem Zugriff Dritter, etwa im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens oder bei eigener Pflegebedürftigkeit (Schonvermögen).
Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Ist ein Vorsorgevertrag rechtlich bindend? +
Ja, ein zu Lebzeiten geschlossener Vorsorgevertrag ist für die Erben und den Bestatter bindend. Er stellt sicher, dass der Wille des Verstorbenen umgesetzt wird, auch wenn Angehörige andere Vorstellungen hätten.
Kann ich den Vertrag nachträglich ändern? +
Ja, in der Regel können Sie den Vertrag jederzeit anpassen oder kündigen. Änderungen sollten jedoch immer schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Was passiert mit dem eingezahlten Geld im Todesfall? +
Das auf einem Treuhandkonto oder in einer Versicherung hinterlegte Geld wird im Todesfall an das ausführende Bestattungsunternehmen ausgezahlt, sobald die Sterbeurkunde vorliegt. Überschüsse werden meist an die Erben ausgezahlt.
Brauche ich für die Vorsorge einen Notar? +
Nein, für einen Bestattungsvorsorgevertrag ist kein Notar erforderlich. Die Unterschrift beim Bestatter genügt. Es ist jedoch ratsam, Angehörige über die Existenz des Vertrags zu informieren.
Gilt die Vorsorge auch bei Sozialhilfebedürftigkeit? +
Zweckgebundene Bestattungsvorsorgeverträge gelten bis zu einer angemessenen Höhe oft als Schonvermögen. Das Sozialamt darf dieses Geld in der Regel nicht für Pflegekosten heranziehen.