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Glossar B

Bestattungen

Was sind Bestattungen? Bestattungen bezeichnen die Beisetzung Verstorbener unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. In Hamburg sind Erd-, Feuer- und Seebestattungen möglich.

Kurz erklärt

  • Definition: Bestattungen umfassen die rituelle und rechtliche Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg oder einer Urne an einem dafür vorgesehenen Ort.
  • Funktion: Sie gewährleisten die hygienische Totenfürsorge und bieten den Hinterbliebenen einen festen Rahmen für den Abschied.
  • Relevanz: Angehörige müssen meist kurzfristig entscheiden, welche Bestattungsart dem Willen des Verstorbenen entspricht.
  • Hamburg: Neben den großen Friedhöfen wie Ohlsdorf oder Öjendorf sind in der Metropolregion auch Seebestattungen und alternative Formen möglich.

Der gesamte Prozess wird in Deutschland durch Bestattungsgesetze geregelt, die unter anderem den Friedhofszwang und Fristen für die Überführung vorschreiben. In Hamburg können Angehörige zwischen traditionellen Formen wie der Beerdigung im Sarg und modernen Varianten wie der Reerdigung wählen. Die Organisation übernimmt in der Regel ein qualifizierter Dienstleister, der auch behördliche Formalitäten erledigt.

Details zu Bestattungen

Gängige Bestattungsarten in der Hansestadt

Die Wahl der Bestattungsart ist eine sehr persönliche Entscheidung, die idealerweise bereits zu Lebzeiten besprochen wurde. In Hamburg stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die sich in Ablauf und Grabgestaltung unterscheiden.

  • Erdbestattung: Die klassische Beisetzung des Sarges in einem Wahl- oder Reihengrab auf einem Friedhof.
  • Feuerbestattung: Der Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche kann anschließend in einer Urne auf dem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt werden.
  • Seebestattung: Die Asche wird in einer speziellen Urne der Nordsee oder Ostsee übergeben. Dies ist oft ab Hamburger Häfen oder Küstenorten möglich.
  • Baumbestattung: Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt, beispielsweise auf dem Friedhof Ohlsdorf oder dem Friedhof Öjendorf.
  • Alternative Formen: Neuere Methoden wie die Reerdigung oder Erinnerungskonzepte wie der 'Tree of Life' (Baum des Lebens) ergänzen das Angebot, wobei letzterer oft eine Abwicklung über das benachbarte Ausland erfordert.

Organisatorische Schritte und Dokumente

Nach Eintritt des Todes sind bestimmte Abläufe einzuhalten. Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Anschließend kontaktieren die Angehörigen einen Bestatter, der die Überführung und die weitere Versorgung übernimmt. Dazu gehören oft die hygienische Grundversorgung oder auf Wunsch eine Thanatopraxie (Einbalsamierung), etwa für eine offene Aufbahrung.

Für die Beurkundung beim Standesamt und die Anmeldung der Bestattung werden diverse Originaldokumente benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Verheirateten/Verwitweten)
  • Ggf. Scheidungsurteil
  • Rentenbescheide und Krankenkassenkarte

Der Dienstleister unterstützt meist bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und der Abmeldung bei Versicherungen oder dem Versorgungsamt.

Kosten und Vorsorge

Die Bestattungskosten setzen sich aus den Leistungen des Instituts (Sarg, Überführung, Versorgung), den Friedhofsgebühren und Auslagen für Urkunden oder Blumen zusammen. Die Höhe variiert je nach gewählter Art und Ausstattung erheblich. Um Angehörige finanziell und organisatorisch zu entlasten, schließen viele Menschen zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag ab oder richten ein Treuhandkonto ein. Dies sichert die eigenen Wünsche ab und regelt die Finanzierung im Vorfeld.

Häufige Fragen zu Bestattungen

Wer entscheidet über die Art der Bestattung? +

In erster Linie gilt der Wille des Verstorbenen. Liegt keine schriftliche Willenserklärung (z. B. Bestattungsvorsorgevertrag) vor, entscheiden die nächsten Angehörigen in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge (Ehepartner, Kinder, Eltern).

Welche Fristen gelten in Hamburg? +

Das Hamburger Bestattungsgesetz gibt Zeitrahmen vor. Verstorbene müssen in der Regel zeitnah in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden (oft binnen 36 Stunden). Die Beisetzung oder Einäscherung muss ebenfalls innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, wobei Ausnahmen auf Antrag möglich sind.

Ist eine Bestattung ohne Sarg möglich? +

In Deutschland besteht grundsätzlich Sargpflicht für den Transport und die Einäscherung. Bei der Erdbestattung gibt es mittlerweile Ausnahmen, etwa auf muslimischen Grabfeldern, wo eine Tuchbestattung unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden kann.

Was ist eine anonyme Bestattung? +

Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne oder der Sarg auf einem Gemeinschaftsfeld ohne namentliche Kennzeichnung beigesetzt. Angehörige sind bei der Beisetzung meist nicht anwesend und kennen die genaue Grabstelle nicht.

Was passiert, wenn kein Geld für die Bestattung da ist? +

Können die Kostentragungspflichtigen die Kosten nicht aufbringen, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Aufwendungen für eine einfache, ortsübliche Bestattung (Sozialbestattung).

Weitere Begriffe mit „B“

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