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Glossar A

Aufbahrung

Was ist eine Aufbahrung? Die Aufbahrung ermöglicht Angehörigen den persönlichen Abschied am offenen oder geschlossenen Sarg vor der Bestattung.

Kurz erklärt

  • Definition: Die Aufbahrung bezeichnet das feierliche Bereitstellen des Verstorbenen im Sarg, meist in einem speziell gestalteten Raum, um Angehörigen den persönlichen Abschied zu ermöglichen.
  • Funktion: Sie gibt Hinterbliebenen die Zeit und Ruhe, den Tod im wahrsten Sinne des Wortes zu begreifen und sich emotional zu lösen.
  • Relevanz: Für den Trauerprozess ist dieser Schritt oft entscheidend, da er den Übergang vom Leben zum Tod sichtbar macht, bevor die endgültige Bestattung erfolgt.
  • Hamburg: Neben den staatlichen Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf bieten viele Hamburger Bestattungsinstitute eigene, rund um die Uhr zugängliche Abschiedsräume an.

Die Aufbahrung kann sowohl am offenen als auch am geschlossenen Sarg stattfinden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Abschiednahme und kann je nach Wunsch im häuslichen Umfeld, in den Räumlichkeiten eines Bestatters oder in einer Friedhofskapelle durchgeführt werden.

Details zur Aufbahrung

Formen und Orte der Aufbahrung

Grundsätzlich wird zwischen der Aufbahrung im offenen und im geschlossenen Sarg unterschieden. Bei der offenen Variante können Angehörige den Verstorbenen noch einmal sehen und berühren, was oft als hilfreich für die Trauerbegleitung empfunden wird. Dies geschieht häufig in klimatisierten Abschiedsräumen der Bestatter oder in Friedhofskapellen. Eine Hausaufbahrung ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Fristen und hygienischer Standards.

Ablauf und Voraussetzungen

Vor der Aufbahrung erfolgt in der Regel eine hygienische Grundversorgung des Verstorbenen. Soll der Sarg offen bleiben, wird oft eine kosmetische Vorbereitung empfohlen, um ein friedliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Angehörige können entscheiden, ob der Verstorbene eigene Kleidung oder einen Talar trägt. In Hamburg stehen für diese Momente oft individuell gestaltbare Räume zur Verfügung, die eine private Atmosphäre abseits starrer Öffnungszeiten bieten. Dies erleichtert es, später die eigentliche Trauerfeier zu planen, da der erste schwere Abschied bereits in Ruhe stattfinden konnte.

Häufige Fragen zur Aufbahrung

Ist eine Aufbahrung gesetzlich vorgeschrieben? +

Nein, eine Aufbahrung ist keine Pflicht. Sie ist jedoch ein freiwilliges Angebot, das vielen Angehörigen hilft, den Verlust besser zu verarbeiten.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause aufgebahrt werden? +

In Hamburg und den meisten Bundesländern ist eine Hausaufbahrung für bis zu 36 Stunden meist problemlos möglich. Voraussetzung ist eine entsprechende Todesbescheinigung und die Einhaltung hygienischer Bedingungen.

Was kostet eine Aufbahrung? +

Die Kosten hängen von der Dauer und dem Ort ab. Die Nutzung eines Abschiedsraums beim Bestatter wird meist pauschal oder pro Tag berechnet, hinzu kommen Kosten für die hygienische Versorgung.

Darf man den Verstorbenen im Sarg berühren? +

Ja, das Berühren der Hände oder der Stirn ist bei einer offenen Aufbahrung ausdrücklich erlaubt und kann ein wichtiger Teil des Abschiedsrituals sein.

Ist eine Aufbahrung auch vor einer Feuerbestattung möglich? +

Ja, die Aufbahrung findet in diesem Fall vor der Überführung ins Krematorium statt. So können Angehörige am Sarg Abschied nehmen, bevor die Einäscherung erfolgt.

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