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Glossar A

Abschiednahme

Was ist Abschiednahme? Der Begriff bezeichnet das persönliche Verabschieden am offenen oder geschlossenen Sarg sowie an der Urne vor der Beisetzung.

Kurz erklärt

  • Definition: Die Abschiednahme bezeichnet das persönliche Verweilen am Sarg oder an der Urne eines Verstorbenen vor der endgültigen Beisetzung.
  • Funktion: Sie gibt Angehörigen Zeit, den Verlust sinnlich zu begreifen und in privater Atmosphäre letzte Worte zu sprechen.
  • Relevanz: Dieser Moment ist psychologisch wertvoll für den Trauerprozess, da er den Übergang vom Leben zum Tod begreifbar macht.
  • Hamburg: In der Hansestadt stehen dafür spezielle Abschiedsräume bei Bestattern oder auf großen Friedhöfen wie dem Friedhof Ohlsdorf zur Verfügung.

Die Abschiednahme unterscheidet sich von der öffentlichen Trauerfeier durch ihren intimen Charakter. Sie findet meist im engsten Familienkreis statt und kann am offenen Sarg, am geschlossenen Sarg oder an der Urne erfolgen. Oft wird dieser Moment genutzt, um persönliche Beigaben wie Briefe, Fotos oder einzelne Blumen mit auf den letzten Weg zu geben, bevor die Aufbahrung beendet wird.

Ablauf und Möglichkeiten

Formen der Abschiednahme

Je nach Wunsch des Verstorbenen und der Angehörigen kann der Abschied unterschiedlich gestaltet werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Entscheidung zwischen offenem und geschlossenem Sarg. Die Abschiednahme am offenen Sarg ermöglicht es, den Verstorbenen noch einmal zu sehen und zu berühren, was vielen Menschen hilft, den Tod als Realität zu akzeptieren. Alternativ wählen viele Familien den Abschied am geschlossenen Sarg, um das Bild des Verstorbenen aus Lebzeiten in Erinnerung zu behalten. Auch bei einer Feuerbestattung ist eine Abschiednahme möglich: entweder traditionell am Sarg vor der Einäscherung im Krematorium oder später an der Urne, bevor diese beispielsweise in einem FriedWald oder auf dem Friedhof beigesetzt wird.

Orte für den Abschied in Hamburg

In Hamburg bieten zahlreiche Bestattungsinstitute eigene, oft rund um die Uhr zugängliche Abschiedsräume an. Dies ermöglicht den Hinterbliebenen, zeitlich flexibel und ohne Zeitdruck Abschied zu nehmen, oft auch abends oder am Wochenende. Darüber hinaus verfügen die städtischen Friedhöfe, insbesondere der Friedhof Ohlsdorf und der Friedhof Öjendorf, über entsprechende Räumlichkeiten in der Nähe der Kapellen oder des Krematoriums. Auch eine Aufbahrung zu Hause ist unter Einhaltung bestimmter Fristen und hygienischer Voraussetzungen möglich, erfordert jedoch eine enge Abstimmung mit dem Bestatter. Die Wahl des Ortes hängt oft davon ab, wie viel Privatsphäre und Zeit die Angehörigen für diesen letzten Moment benötigen.

Häufige Fragen zur Abschiednahme

Ist eine Abschiednahme am offenen Sarg immer möglich? +

Grundsätzlich ja, sofern keine schweren infektiösen Erkrankungen oder massiven Unfallfolgen dagegen sprechen. Bestatter können durch thanatopraktische Versorgung oft auch in schwierigen Fällen eine würdevolle Aufbahrung ermöglichen.

Wie lange kann man Abschied nehmen? +

Das hängt vom Ort ab. In den Abschiedsräumen der Bestatter haben Angehörige oft über mehrere Tage hinweg Zugang. In städtischen Einrichtungen oder vor einer Trauerfeier ist die Zeit meist auf einen festen Termin begrenzt.

Darf man dem Verstorbenen etwas in den Sarg legen? +

Ja, persönliche Beigaben wie Briefe, Zeichnungen oder Fotos sind üblich und erlaubt. Bei Gegenständen aus Kunststoff oder Glas sollte jedoch Rücksprache gehalten werden, insbesondere wenn eine Einäscherung geplant ist.

Welche Kleidung trägt der Verstorbene bei der Abschiednahme? +

Der Verstorbene kann eigene Kleidung tragen, die er zu Lebzeiten gernhatte, oder einen klassischen Talar (Sterbehemd). Die Entscheidung liegt bei den Angehörigen oder richtet sich nach der Verfügung des Verstorbenen.

Entstehen durch die Abschiednahme zusätzliche Kosten? +

Ja, für die Nutzung des Abschiedsraums, die hygienische Versorgung und die Dekoration fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Dauer und Aufwand sowie dem gewählten Ort (Bestatter oder Friedhof).

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