Feuerbestattung
Wissenswertes zu Einäscherung, rechtlichen Voraussetzungen und den vielfältigen Möglichkeiten der Urnenbeisetzung in der Hansestadt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
- Eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder der nächsten Angehörigen ist Voraussetzung.
- Vor der Einäscherung ist in Hamburg zwingend eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt erforderlich.
- Die Asche wird in einer Urne beigesetzt, wofür verschiedene Orte wie Friedhöfe, Friedwälder oder die See infrage kommen.
Details zur Einäscherung und Beisetzung
Grundlagen und Voraussetzungen
Die Feuerbestattung, fachsprachlich auch Kremation genannt, ist in Hamburg eine häufig gewählte Bestattungsform. Im Gegensatz zur Erdbestattung wird der Körper des Verstorbenen hierbei verbrannt. Grundvoraussetzung für diese Art der Bestattung ist der zweifelsfrei festgestellte Wille des Verstorbenen. Idealerweise liegt eine schriftliche Verfügung vor. Fehlt diese, können die nächsten Angehörigen den mutmaßlichen Willen glaubhaft machen und die Einäscherung anordnen.
Ein wesentlicher Unterschied zur Beerdigung im Sarg ist die gesetzliche Vorschrift einer zweiten Leichenschau. Bevor ein Körper im Krematorium eingeäschert werden darf, muss ein Amtsarzt die Todesursache erneut prüfen, um eine unnatürliche Todesursache zweifelsfrei auszuschließen. Erst nach dieser Freigabe darf die Kremation erfolgen.
Ablauf im Krematorium
Nach der Überführung des Verstorbenen in eines der Krematorien, die sich oft in der Nähe großer Hamburger Friedhöfe wie Ohlsdorf oder Öjendorf befinden, erfolgt die Aufbahrung für die zweite Leichenschau. Die eigentliche Einäscherung findet immer in einem Sarg statt. Dieser ist für den technischen Ablauf im Ofen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Der Prozess der Einäscherung dauert etwa 70 bis 90 Minuten. Ein feuerfester Schamottstein mit einer individuellen Nummer wird dem Sarg beigelegt, um die Asche später eindeutig zuordnen zu können. Nach der Kremation wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt wird.
Beisetzungsmöglichkeiten für die Urne
Die Feuerbestattung ermöglicht eine größere Vielfalt an Beisetzungsorten als die klassische Erdbestattung. In Hamburg und dem Umland stehen Angehörigen diverse Optionen offen, die jedoch fast alle dem Friedhofszwang unterliegen. Das bedeutet, die Urne muss auf einer dafür zugelassenen Fläche beigesetzt werden.
Friedhofsbeisetzung
Auf den Hamburger Friedhöfen gibt es spezielle Urnengräber. Dazu zählen Wahlgräber, bei denen Lage und Größe ausgesucht werden können, sowie Reihengräber. Auch Kolumbarien (Urnenwände) oder Urnenstelen sind auf vielen Friedhöfen verfügbar. Wer keine Pflege des Grabes wünscht, kann sich für eine anonyme Bestattung auf einem Rasenfeld entscheiden.
Naturbestattungen
Eine beliebte Alternative ist die Waldbestattung. Hierbei wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. In der Metropolregion Hamburg gibt es hierfür ausgewiesene Waldgebiete, beispielsweise im Umland oder auf speziellen Waldfriedhöfen.
Seebestattung
Da Hamburg durch die Elbe direkt mit der Nordsee verbunden ist, wählen viele Menschen die Seebestattung. Die Urne wird dabei von einem Schiff aus in der Nord- oder Ostsee dem Meer übergeben. Dies kann im Beisein der Angehörigen oder als stille Beisetzung erfolgen.
Besondere Formen
Spezielle Wünsche wie die Diamantbestattung, bei der ein Teil der Asche zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst wird, erfordern meist logistische Zwischenschritte über das Ausland, da dies in Deutschland direkt oft nicht durchführbar ist. Die verbleibende Asche muss dennoch ordnungsgemäß beigesetzt werden.
Benötigte Unterlagen für die Feuerbestattung
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Willenserklärung zur Feuerbestattung (vom Verstorbenen oder Angehörigen)
- Versicherungspolicen (z. B. Sterbegeldversicherung)
Ablauf einer Feuerbestattung
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1Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt
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2Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
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3Überführung des Verstorbenen in das Krematorium
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4Zweite Leichenschau durch den Amtsarzt
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5Einäscherung (Kremation) im Sarg
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6Beisetzung der Urne (Friedhof, Wald, See)