Erdbestattung
Wissenswertes zu Ablauf, Grabarten auf Hamburger Friedhöfen und den notwendigen Formalitäten im Trauerfall.
Das Wichtigste in Kürze
- In Hamburg besteht für die Erdbestattung eine generelle Sargpflicht sowie der Friedhofszwang.
- Angehörige entscheiden zwischen einem Wahlgrab (Verlängerung möglich) und einem Reihengrab (feste Laufzeit).
- Die Ruhezeit auf Hamburger Friedhöfen beträgt je nach Bodenbeschaffenheit meist 20 bis 25 Jahre.
- Voraussetzung für die Beisetzung ist die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt.
Details zur Beerdigung in Hamburg
Grundlagen der Erdbestattung
Die Erdbestattung ist eine der ältesten Formen der Beisetzung und bezeichnet die Beerdigung des Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich. Im Gegensatz zur Feuerbestattung findet hier keine Einäscherung statt. In Deutschland und somit auch in Hamburg unterliegt diese Bestattungsform strengen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört die Sargpflicht, die vorschreibt, dass der Leichnam in einem Holzsarg beigesetzt werden muss. Zudem gilt der Friedhofszwang: Die Beisetzung darf ausschließlich auf ausgewiesenen Friedhöfen erfolgen. In Hamburg stehen hierfür die großen staatlichen Friedhöfe (wie Ohlsdorf oder Öjendorf) sowie zahlreiche kirchliche Friedhöfe in den verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung.
Grabarten auf Hamburger Friedhöfen
Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, steht vor der Wahl der Grabstätte. Die Friedhofsordnungen in Hamburg unterscheiden primär zwischen zwei Kategorien, die sich in Nutzungsrechten und Kosten unterscheiden.
Das Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben; eine Auswahl der genauen Lage durch die Angehörigen ist nicht möglich. In einem Reihengrab darf nur ein einziger Verstorbener beigesetzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit (in Hamburg oft 20 oder 25 Jahre) nicht verlängert werden kann. Nach dieser Frist wird das Grab eingeebnet.
Das Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen die Lage und Größe der Grabstätte auf dem Friedhof selbst aussuchen. Es eignet sich besonders als Familiengrab, da hier mehrere Beisetzungen (Särge und Urnen) möglich sind. Ein wesentlicher Unterschied zum Reihengrab ist die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern. Dies bietet Familien einen langfristigen Ort der Trauer.
Anonyme und pflegefreie Grabfelder
Auch bei der Erdbestattung gibt es Formen der Anonymen Bestattung oder halbanonymen Beisetzung. Hierbei wird der Sarg auf einem Rasenfeld beigesetzt, dessen Pflege die Friedhofsverwaltung übernimmt. Dies entlastet die Angehörigen von der Grabpflege, bedeutet jedoch oft, dass keine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt.
Ablauf und Organisation
Die Organisation einer Erdbestattung erfordert mehrere Schritte, die zeitnah nach dem Eintreten des Todes erfolgen müssen. Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Anschließend erfolgt die Überführung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen. Für die Beurkundung beim Standesamt des Sterbeortes sind diverse Originaldokumente erforderlich. Erst wenn die Sterbeurkunde vorliegt, kann die Beisetzung endgültig terminiert werden. In Hamburg finden Trauerfeiern meist in den Kapellen der Friedhöfe oder in Kirchen statt, bevor der Sarg zur Grabstelle geleitet wird. Weitere Begriffe und Erklärungen finden Sie auch in unserem Glossar.
Benötigte Unterlagen für die Erdbestattung
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
Schritte im Trauerfall
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1Arzt verständigen zur Ausstellung der Todesbescheinigung
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2Bestattungsunternehmen kontaktieren (Überführung veranlassen)
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3Wichtige Dokumente und Urkunden zusammenstellen
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4Beratungsgespräch zu Sargmodell und Grabart führen
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5Terminabstimmung mit Friedhofsverwaltung und Trauerredner/Pfarrer
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6Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt
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7Gestaltung der Trauerfeier festlegen (Blumen, Musik)
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8Durchführung der Beisetzung